*Blitz...* mit 50 in der 30 Zone,wie teuer?

  • wie schon im betreff steht, bin ich gestern in meinem trott durch ne 30 zone gefahren ohne dies bemerkt zu haben. es war dunkel, regnete und ich wusste eigentlich garnicht so wirklich wo ich bin.
    ich bin so um die 50 gefahren (muß dazu sagen, ich war mitten in der stadt. seit wann gibt das da überhaupt 30 zonen?), denke eigentlich sogar relativ genau. denn wie gesagt war das wetter schlecht und wenn ich noch langsamer gefahren wär, dann wär mir bestimmt einer hinten drauf gefahren...


    bei über 20 zu schnell ist es doch 1 punkt und geldstrafe, oder wird das innerorts in ner 30 zone heftiger gewertet?


    und was mich eigentlich noch aus gesundheitlicher hinsicht interessiert, ist es normal das der blitz so hell ist das man hinterher kopfschmertzen hat?
    ich wurde schonmal nacht´s geblitzdingst, da hatte ich auch stundenlang kopfschmertzen. das kann doch nicht normal sein. :(

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    warum denkt eigentlich jeder das ich ein netter kerl bin? selbst meine mutter sagt, ich bin ein arschloch.... *g*
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  • kommt natürlich auf die Geschwindigkeit drauf an, die abzüglich der Toleranz als "Meßwert" festgelegt wird.


    Laut Bußgeldkatalog:


    innerorts:


    16-20 km/h zu schnell = 35 Euro
    21-25 km/h zu schnell = 50 Euro + 1 Punkt.


    Also,wenn Du Glück hast kommst Du mit 35 Euro weg.


    Wird schon 51 km/h als "Meßwert" festgestellt dann leider Variante 2.

  • Punkte gibt es innerorts erst ab 21 km/h zu schnell.
    Da bei Dir noch die Tachotoleranz abgezogen wird, kommst Du vielleicht noch unter 16 km/h zu viel, das wären dann 25 Steine, ansonsten 35.


    Bußgeldrechner.


    Carsten

  • das wär ja halb so schlimm. ich hatte schon damit gerechnet, das ich nen monat zu fuß gehen kann. denn 50 ist ja schon fast das doppelte wie 30... :rolleyes:

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  • Re: *Blitz...* mit 50 in der 30 Zone,wie teuer?


    Zitat

    Original geschrieben von DaywalkerXX
    (muß dazu sagen, ich war mitten in der stadt. seit wann gibt das da überhaupt 30 zonen


    :D :D das wäre mir allerdings auch neu..... ;)


    Gr.
    Kai

  • Bis wohin gilt so eine Beschränkung denn überhaupt?
    der grund für die Frage ist folgender: Bei uns ind er City :) gibt es eine Stelle wo der Speed auf 30 begrenzt ist. Etwa 10 meter später ist ein Fußgängerüberweg, der zu Schulzeiten von einem Schülerlotsen bewacht wird. Wegen der hohen Schülerrate ist da wohl auch beschränkt. In der Gegenrichtung steht das Schild auch etwa 10-20 Meter (kann auch etwas mehr sein, vom Auto aus schätzt es sich schlecht) die Begrenzung. Allerdings gibt es in beiden Richtungen keine Aufhebung. Die meisten fahren zwar nach kurzer reduzierung der Geschwindigkeit wieder 50, oder kümmern sich überhaupt nicht drum. aber ich hab auch schon fälle erlebt, wo einer die nächsten 2km bis zum Ortsausgang mit 30 gefahren ist. Bis wohin müßte man denn offiziell 30 fahren. Die tatsache daß die Begrenzung in der Gegenrichtung ja da kurz dahinter steht, gilt ja nicht wirklich als Aufhebung. Und eine echte Aufhebung gibts da auch nicht.

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  • Brainstorm


    Wenn zusammen mit dem 30-km/h-Schild noch ein weiteres Schild an den Pfosten geschraubt ist (z.B. "Achtung, Kinder!"), dann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung lediglich so lange, wie das zusätzlich montierte Schild auch gültig ist (und auch nur dann). Ist kein zweites Schild am Pfosten, wird die Begrenzung offiziell nicht aufgehoben.


    In deinem Beispiel ist, wenn ein zweites Schild am Pfosten moniert ist, die Begrenzung also direkt nach dem Fußgängerüberweg wieder aufgehoben, da hinter dem Übergang auch keine erhöhte Gefahr für Kinder mehr herrscht.


    Wenn übrigens so eine Schilderkombination vor einer Schule steht und ihr werdet dort nachts geblitzt, dann müsst ihr nicht zahlen: Nachts sind keine Schüler unterwegs, also muss das Tempo auch nicht wegen diesen gedrosselt werden. Die Begrenzung ist somit nachts nicht gültig.

  • Das problem ist ja, das die 30 Begrenzung solo steht, das Schild Schülerlotsen steht ein paar Meter dahinter extra. Nach deiner definition ist das ja dann nicht aufgehoben. Oder?

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  • theoretisch nicht. nur wenn das schild zusammen mit einem anderen steht, wär es aufgehoben.

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