hat denn keiner Rechtsschutz und legts drauf an?! Sowas mal zu klären wäre es finde ich wert. Alles können die echt nicht mit uns machen.
gruß Psychi
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
hat denn keiner Rechtsschutz und legts drauf an?! Sowas mal zu klären wäre es finde ich wert. Alles können die echt nicht mit uns machen.
gruß Psychi
wegen 2,50€ zum anwalt?! klar ist das ärgerlich, aber irgendwosollte man doch auch die kirche im dorf lassen! ![]()
Das gleiche Problem habe ich mit O2 bei der Anrufsperrung für abgehende Auslandsanrufe. Möchte ich das per Internet machen, kommt der Gebührenhinweis (2,50 EUR), merkwürdigerweise nur beim Online-Vertrag, nicht beim normalen Vertrag (beide Verträge von Dezember 2003).
Hier mein Schriftwechsel mit O2 (Nachrichten von unten nach oben), interssant ist, daß sie gleich meinen, daß es kein Sonderkündigungsrecht gibt, obwohl ich gar nicht darauf hinauswollte:
Guten Tag Herr xxx
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Einer kostenlosen Sperrung von Auslandsgesprächen können wir aus den
genannten Gründen nicht entsprechen.
Wir bedauern, Ihnen keinen anderen Bescheid mitteilen zu können.
Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr
sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Danke für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kundenbetreuung von o2 Germany
Ursprüngliche Nachricht folgt:
------------------------
Guten Tag!
Ich habe doch gar nicht geschrieben, daß ich kündigen möchte. Ich möchte lediglich, daß ich meinen Anschluß weiterhin gelegentlich für Auslandsgespräche
sperren kann, und zwar kostenlos wie bisher. Für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren habe ich ein Recht auf die beim Vertragsabschluß gültigen Preise, die auch entsprechend in der mit vorliegenden Preisliste veröffentlicht wurden. Eine Preisliste mit Änderungen habe ich nie von Ihnen erhalten, ich hätte der Änderung auch nicht zugestimmt.
MfG
xxx
----Ursprüngliche Nachricht----
Von: vertragskunden-kontakt@o2online.de
Betreff: Re: Anrufsperrung
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Sperrung aller abgehenden Gespräche ins Ausland wird mit 2,50 EUR berechnet. Die Gebühren für Änderungen werden mit unseren aktuellen
Preislisten bekanntgegeben. Die Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind, sind nicht genehmigungspflichtig, es besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr
sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Danke für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kundenbetreuung von o2 Germany
Ursprüngliche Nachricht folgt:
------------------------
Guten Tag!
Ich verleihe manchmal meine O2-Mobilfunkkarte innerhalb der Familie und
sperre sie dann für Auslandsgespräche (aus Sicherheitsgründen). Nun
mußte ich feststellen, daß die Sperre plötzlich kostenpflichtig geworden ist,
laut Internet sollen dafür 2,50 Euro berechnet werden. In der mir
vorliegenden Preisliste ist die Änderung allerdings als kostenlos ausgewiesen, auch hatte ich bereits in der Vergangenheit kostenfrei Auslandsgespräche sperren können. Bitte stellen Sie sicher, daß auch zukünftig bei meinem Vertrag
kostenfreie Änderungen über das Internet ausgeführt werden können.
MfG
xxx
Tolle Vorgehensweise von O2.
Welche Angaben sind denn nun verlässlich und für den Kunden bindend?
Die Tarifierung bei Vertragsabschluss
oder
die aktuelle Preisliste ?!
:confused:
Bei mir stehen demnächst evtl. auch Taktungswechsel an.
Mein Vertrag wurde aber bereits 2001 abgeschlossen. Deshalb meine ich, ist für mich die Preisliste von 2001 relevant. Oder sehe ich das falsch? :confused:
Taktungswechsel = Tarifwechsel = neue Konditionen
ZitatOriginal geschrieben von Blondinenfreund
Bei mir stehen demnächst evtl. auch Taktungswechsel an.
Mein Vertrag wurde aber bereits 2001 abgeschlossen. Deshalb meine ich, ist für mich die Preisliste von 2001 relevant. Oder sehe ich das falsch? :confused:
Im übrigen gab es die Möglichkeit des Taktungswechsels im Jahr 2001 noch gar nicht. Der Taktungswechsel ist bei o2 noch relativ neu und erst mit den Euro-Tarifen später in 2002 eingeführt worden.
Ansonsten gilt das von Martin gerade geschriebene.
Gruß, Loco!
ZitatOriginal geschrieben von Martin Kissel
Taktungswechsel = Tarifwechsel = neue Konditionen
Aus welcher Quelle stammt die Info?
ZitatOriginal geschrieben von Blondinenfreund
Aus welcher Quelle stammt die Info?
Ich zitiere mal aus "Flexible Wunschtarife" (Seite 54):
ZitatMit einem Tarif- und Taktungswechsel gelten für die weitere Vertragslaufzeit automatisch die zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Preislisten und AGBs.
ZitatOriginal geschrieben von Golfer
Die Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind, sind nicht genehmigungspflichtig, es besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Ich habe die AGBs vom Mai 2002. In "§15 Änderungen von AGBs / Entgelten" steht kein Wort von Nebenleistungen.
Frage
ZitatOriginal geschrieben von Martin Kissel
Taktungswechsel = Tarifwechsel = neue Konditionen
Stimmt eigentlich das Gerücht, dass ein Optionswechsel nicht diese für den Kunden nachteiligen Auswirkungen hat? Ich meinte das mal irgendwo aufgeschnappt zu haben, bin mir aber nicht mehr sicher, ob es korrekt ist.
Falls ja, wäre es zwar inkonsequent, weil sowohl die Taktung als auch erst recht die Option wichtige Bausteine des Tarifmodells sind, aber für den Kunden wäre es von Vorteil.
o2neuling
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!