ZitatOriginal geschrieben von nokiafun20
Hier steht noch "kostenlos". O2 hat es anscheinend noch nicht geschafft, die eigene Preisliste im Netz zu ändern. Traurig...
Da war o2 noch nie sonderlich schnell. Immerhin ist die .pdf-Datei zum Download auf dem aktuellen Stand.
Im übrigen finde ich es auch nicht gut, wie o2 das mal wieder macht.
Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich wohl trotzdem nicht.
Hierzu mal einen Auszug aus den o2 AGB's:
Zitat§ 12 Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgelten
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern O2 den Kunden in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetzes von O2 erbracht werden oder die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind. Das gleiche gilt für die Anpassung von Entgelten infolge einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die notwendigen Stellen habe ich fett hervorgehoben. Im übrigen gehe ich davon aus, dass diese AGB's juristisch hinlänglich abgeklopft bzw. geprüft worden sind.
Einen Taktungswechsel ist wohl als eine solche Nebenleistung anzusehen. Und da entsteht dann leider kein SoKüR, wenn die Preise dort erhöht werden.
Gruß, Loco!