Taktungswechsel bei o2 immer für 2,50 Euro!

  • Zitat

    Original geschrieben von nokiafun20
    Hier steht noch "kostenlos". O2 hat es anscheinend noch nicht geschafft, die eigene Preisliste im Netz zu ändern. Traurig...


    Da war o2 noch nie sonderlich schnell. Immerhin ist die .pdf-Datei zum Download auf dem aktuellen Stand.


    Im übrigen finde ich es auch nicht gut, wie o2 das mal wieder macht.


    Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich wohl trotzdem nicht.


    Hierzu mal einen Auszug aus den o2 AGB's:

    Zitat

    § 12 Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgelten


    Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern O2 den Kunden in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.


    Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetzes von O2 erbracht werden oder die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind. Das gleiche gilt für die Anpassung von Entgelten infolge einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer.


    Die notwendigen Stellen habe ich fett hervorgehoben. Im übrigen gehe ich davon aus, dass diese AGB's juristisch hinlänglich abgeklopft bzw. geprüft worden sind.


    Einen Taktungswechsel ist wohl als eine solche Nebenleistung anzusehen. Und da entsteht dann leider kein SoKüR, wenn die Preise dort erhöht werden.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten ... die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind.


    Tja, was ist eine Nebenleistung? Und wäre es also ganz legal die Änderungsgebühren 49,90 €, Sperrgebürhen auf 99,95 € und Optionswechsel auf 29,95 € festzulegen? Gilt das denn dann auch für die neuen GPRS-Tarife?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Tja, was ist eine Nebenleistung? Und wäre es also ganz legal die Änderungsgebühren 49,90 ?, Sperrgebürhen auf 99,95 ? und Optionswechsel auf 29,95 ? festzulegen? Gilt das denn dann auch für die neuen GPRS-Tarife?


    Als Nebenleistung ist wahrscheinlich all das anzusehen, was nicht unmittelbar mit der Nutzung des Vertrages (also den Gebühren für Gespräche, Daten, SMS, Grundgebühren) zu tun hat.


    Serviceleistungen, die mit der Veränderung des Vertrages zu tun haben (wie hier der Taktungswechsel) sind dann wahrscheinlich solche Nebenleistungen, denn man muß diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen, und wenn man es nicht tut, verändert sich an einem Vertrag ja auch nichts.


    Über die zulässige Höhe einer solchen Gebühr lässt sich sicher vortrefflich streiten. Ich denke aber, dass sie im angemessenen Rahmen liegen muß, da es sonst an Wucher grenzt, also in den Bereich der Sittenwidrigkeit gerät.


    Da wird man eine Kosten-/Nutzen-Rechnung aufmachen müssen, was wir hier aber anhand fehlender Details nicht machen können. Da die Gebühr für den Taktungswechsel aber auf dem Niveau vergleichbarer Serviceleistungen liegt, denke ich, geht der Preis letztendlich in Ordnung, was nicht bedeuten soll, dass ich es gut finde, wie o2 es jetzt macht!


    Gruß, Loco!



    EDIT: was meinst Du mit Deiner frage bzgl. der GPRS-Gebühren?

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  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    .... Im übrigen gehe ich davon aus, dass diese AGB's juristisch hinlänglich abgeklopft bzw. geprüft worden sind.
    ...


    Na ja, die o2-Juristen, an deren Qualifikation kann man berechtigte Zweifel haben, wie die Euro-Umstellung IMHO noch bweisen wird. Nur o2 hatte damals, im Gegensatz zu allen anderen Netzbetreibern die Preise für Bestandskunden durch eine (unsachgemäße) Euro-Rundung erhöht und meint damit im Recht zu sein. Die Juristen der anderen drei Netzbetreiber haben offensichtlich anderst entschieden.


    Im übrigen verstößt die von Dir zitierte AGB-Klausel möglicherweise gegen das AGB-Gesetz (gibt es das noch, oder sind die Vorschriften im BGB gelandet? :rolleyes: ), da überraschend. Weiterhin gilt noch immer der Rechtsgrundsatz: pacta sunt servanda, d.h. Verträge sind einzuhalten. Ein solcher Grundsatz steht weit oberhalb der AGB. Wenn also bei einem Vertrag, der vor dem 16.02.04 abgeschlossen wurde, die Konditionen nachträglich gändert wurden (Taktungswechsel bisher kostenlos, nun gebührenpflichtig, wobei es auf die Höhe der Gebühr nicht ankommt), besteht IMHO sehr wohl ein SoKü-Recht. Im übrigen wäre zu prüfen, ob in den bei Vertragsabschluß gültigen AGB (nicht Preiseliste!) der von Dir zitierte Passus schon enthalten ist. Für das einzelne Vertragsverhältniss gelten nämlich die bei Vertragsabschluß gültigen AGB, nicht die, die so nach und nach im Laufe der Zeit aktuell veröffentlicht werden, die gelten nämlich nur für die jeweils neu abgeschlossenen Verträge.


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    EDIT: was meinst Du mit Deiner frage bzgl. der GPRS-Gebühren?


    Die Diskusion über die GRPS-Preiserhöhung (die ich nicht neu entfachen will).
    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=97306
    Ob o2 hier auch sagt, das sei eine Nebenleistung.

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  • Diesmal ;) will ich Dir nicht widersprechen. Bei der Euroumstellung sehe ich das alles auch sehr skeptisch. Aber bei AGB's gehe ich schon eher davon aus, dass die hinlänglich geprüft sind, zumal die sich doch eh bei allen irgendwie gleichen und jeder von jedem abschreibt. Es gibt in heutigen ABG's wenig, was noch nie richterlich abgeklopft wurde.


    Letztendlich hast Du auch recht: Vertrag ist Vertrag. Aber AGB's sind halt auch Bestandteil eines Vertrages. Wann das mit den Nebenleistungen den Weg darein gefunden hat, weiß ich allerdings nicht.


    Ich sollte vielleicht mal einen City-Wechsel wagen. Mein Vertrag ist noch aus der Zeit, wo der erste Citywechsel kostenfrei sein sollte. Das waren noch Zeiten.


    Das AGB-Gesetz gibt es seit der SchuldR-Reform übrigens nicht mehr. Ist zum Teil im BGB aufgegangen, zum anderen Teil in der neuen sogenannten "BGB-Informationspflichten-VO".


    Gruß, Loco!

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  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Bei der Euroumstellung sehe ich das alles auch sehr skeptisch.

    Das Verfahren vor dem EuGH war im Januar, leider scheint das Ergebnis noch nicht veröffentlich worden zu sein.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Zitat

    Original geschrieben von nokiafun20
    Hier übrigens der Link zum Taktungswechsel (ganz unten):


    http://www.o2online.de/o2/inte…service/index.html?nidx=9


    Hallo!


    Unter diesem Link steht nach wie vor, dass ein Taktungswechsel innerhalb eines Tarifs per 1414 und online kostenlos ist. Hat das in letzter Zeti jemand gemacht und wurde etwas berechnet?


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Unten steht aber leider Stand: 09.2003 Alle Tarife in EUR pro Minute inkl. MwSt :(

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