Hilfe bei Mietvertrag gesucht!

  • Hallo Forum!
    Ich hatte vor Kurzem schon mal im Kleinkramfragensammelthread mein Problem gepostet, will es aber in nem extra Thread noch mal hochholen, weil es echt wichtig ist.
    Also in meiner WG herrscht Krieg- momentan zum Glück kalter, aber dennoch Krieg. Meine Mitbewohnerin macht gar nichts mehr, kündigt den gemeinsamen Internetanbieter und noch so ein paar viele Scherze.... Jedenfalls will ich hier raus. Lieber früher als später. Fühl mich gar nicht mehr wohl und kann sie nicht mehr sehen.
    Das Problem ist nur, dass wir einen gemeinsamen Mietvertrag haben, in dem wir beide Hauptmieter sind.
    Wie komme ich nun aus dem Vertrag raus. Ich meine, rein rechtlich und überhaupt?! Ihr habt doch sicher Erfahrung auf diesem Gebiet.


    Danke und viele Grüße
    Mekong

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • Hi Mekong,


    ich hab mal gegooglet und ein paar event. hilfreiche Seiten gefunden:


    Klick mich
    Klick mich hart
    Klick mich mega hart
    Klick mich ultra mega hart (Hier ist, so glaube ich, ein ähnlicher Fall beschrieben)


    MfG


    Uelmuek

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Die Links habe ich auch schon ergoogelt. Finde sich ehrlich gesagt nicht so hilfreich, weil der eine das sagt und der andere das genau umgekehrte.


    Trotzdem Danke!
    Mekong

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • ohne jetzt die links gelesen zu haben, sieht's nicht so gut aus für dich...


    Wenn Ihr beide die Whg angemietet habt, seit ihr eine GBR (eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die Willenserklärungen nur geschlossen abgeben können.


    Eine Kündigung ist nur mit Unterschrift aller Mieter möglich.


    Aber folgende Ideen hätte ich da:
    Erstmal mit der Mitbewohnerin und dem Vermieter reden: Vielleicht ist der ja sogar einverstanden, den Vertrag aufzulösen und mit der Mietbewohnering als Alleinmieter neu zu schreiben.
    Vorraussetzung ist allerdings, das deine Mitbewohnerin das unterstützt.


    Als böse Tour würde mir dann noch einfallen, das ihr als GBR gemeinschaftlich und solidarisch zur Mietzahlung verantwortlich seid.
    Würde heißen, das wenn du einfach aufhörst zu zahlen und trotzdem drinnen wohnenbleibst und deine Mitbewohnerin nicht in der Lage ist, die Miete komplett alleine aufzubringen, der Vermieter früher oder später auch ohne Zustimmung deiner Mitbewohnerin kündigen kann (wg. Zahlungsverzug)


    Alles im allen ist das eine ziemlich doofe Situation in der man auf (das letzte bisschen?) Vernunft der Beteiligten rechnen muss!

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta


    Als böse Tour würde mir dann noch einfallen, das ihr als GBR gemeinschaftlich und solidarisch zur Mietzahlung verantwortlich seid.
    Würde heißen, das wenn du einfach aufhörst zu zahlen und trotzdem drinnen wohnenbleibst und deine Mitbewohnerin nicht in der Lage ist, die Miete komplett alleine aufzubringen, der Vermieter früher oder später auch ohne Zustimmung deiner Mitbewohnerin kündigen kann (wg. Zahlungsverzug)


    Nur dass sie sich dann aus dem von dir beschriebenen Grund ins eigene Bein schiesst, denn die Forderung des Vermieters besteht ja gegen beide Mieter.

  • sicher, nur wenn Sie einfach auszieht, sich die Mitbewohnerin einen neuen Mitmieter sucht kann es passieren, das aufeinmal der Vermieter nach 3 Jahren ankommt und die Miete für 5 Monate sehen möchte.


    Wenn der Vertrag aufgelöst ist - wie auch immer das geschieht - kann nichts mehr passieren.
    Zumal wird sich schon alleine durch die Androhung eines solchen Zenarios die Mitmieterin besinnen....

  • Hast Du die MB denn schon drauf angesprochen, dass Du am überlegen bist auszuziehen? Wenn Du ihr "anbietest", dass sie die Wohnung alleine haben kann und sich wen neues sucht, ist sie ja vielleicht willens, darauf einzugehen. Und dann könnte sie sich schonmal überlegen, ob sie entweder alleine dort wohnt (und zahlt) oder kann schonmal gucken, wen sie als nächste/n Mitbewohner/in gerne hätte. Wenn Du es schaffst, ihr das irgendwie schmackhaft zu machen (ggf. auch anderstrum: sie zieht zum 1.4. aus), wäre eine Schwierigkeit schonmal weniger. Vorteil für sie: sie ist erfolgreich darin, Dich rausgeekelt zu haben (und diesen ihren "Triumph" solltest Du für Dich ausnutzen ;)).


    Auch wenn unter den Vermietern viele schwarze Schafe sind, lässt sich ja vielleicht mit eurem reden: wenn ihr gemeinsam hingeht und ihm vorschlagt, dass
    Möglichkeit A): Du wirst aus dem Mietvertrag ersatzlos rausgestrichen, Deine MB bekommt das Recht das andere Zimmer unterzuvermieten (an den Vermieter ist dann nur noch Meldung zu machen, wer einzieht).
    Möglichkeit B): Du wirst aus dem MV gestrichen und dafür die/der neue MB eingetragen. Hier muss der VM direkt der neuen Person zustimmen und kann auch ablehnen.


    Für den Vermieter ändert sich dadurch nicht allzuviel. Ob da jetzt Asiaimbiss Mekong oder Pizzeria Venezia drinnesteht ist den meisten egal, Hauptsache das Geld kommt pünktlich und die Mieter machen keinen Ärger in der Wohnung / im Haus.
    Wie ihr das untereinander mit Kaution, Rennovierungskosten, Wohnungseinrichtung regelt, ist euer alleiniges Problem - eine Sache weniger, um die sich der VM einen Kopp machen muss.



    Wie die Sache rein rechtlich ausschaut, wo zwei Leute im Mietvertrag stehen und eine kündigen möchte, hab ich leider keine Ahnung. Ggf. kannst Du Dich da beim Mieterschutzbund in GI informieren. Da das aber alles Zeit und Geld kostet :( würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall erstmal obiges versuchen (und den VM erst ansprechen, wenn ihr euch intern wenigstens darüber einig seid).


    Qapla!

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Mietkaution Frage !


    Hallo,
    möchte nicht extra was neues eröffnen. Mal eine kurze Frage, ich hoffe jemand kann mir da helfen.


    Eine Freundin hat eine Wohnung gemietet und muss 2100.-Euro Kaution zahlen. ( 3 Monatsmieten)


    Die ersten 2 hatte sie gleich bezahlt und mit der 3 ten Mietkaution hat sie etwas schwierigkeiten. Im Mietvertrag steht nichts drin bis wann sie die Kaution zahlen muss ! Wie sieht es aus gibt es da einen Spielraum ??


    Sie wohnt jetzt seit 3 Monaten in der Wohnung und der Vermieter will seine restliche Kaution haben, er will jetzt ein Mahnbescheid beantragen .


    Meine Freundin kann es aber erst Anfang Dez. bezahlen, will sich aber auch kein Geld von mir oder Freunden leihen.


    Da kein Termin im Mietvertrag steht, wie sieht es aus.



    Danke für Eure Hilfe ,


    Gruss


    Maretzky

  • Re: Mietkaution Frage !


    Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Die ersten 2 hatte sie gleich bezahlt und mit der 3 ten Mietkaution hat sie etwas schwierigkeiten. Im Mietvertrag steht nichts drin bis wann sie die Kaution zahlen muss ! Wie sieht es aus gibt es da einen Spielraum ??


    §551 II BGB sagt Folgendes: "Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen (Herv. d. Verf.) Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig."
    Unter "monatlich" verstehe ich, dass man die Kaution in den ersten drei Monaten bezahlt haben muss. Sie sollte das relativ ernst nehmen, da ich beim Googlen bzgl. dieses Themas gelesen habe, dass in diesem Falle eine fristlose Kündigung rechtens sei.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!