Gewährleistungsproblem mit O2

  • Zitat

    Original geschrieben von Dicht
    Doch. Schließlich hat o2 den Kaufvertrag nur mit diesem geschlossen. Es würde die Vertragsfreiheit von Verkäufern empfindlich einschränken, wenn sie plötzlich Gewährleistungspflichten gegenüber Personen hätten, mit denen sie nie einen irgendwie gearteten Vertrag geschlossen haben (oder dies vielleicht mit dieser Person auch auf gar keinen Fall mehr möchten, weil sie schlechte Erfahrungen mit ihm gemacht haben).


    :confused: Die Gewährleistung ist IMHO produktbezogen, nicht personenbezogen. :confused: Der Verkäufer haftet dafür, dass die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. IMHO wird mit dem Weiterverkauf der Ware auch der gesetzliche Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer (implizit) abgetreten. Ob der Verkäufer seinen Gewährleistungspflichten aus der mangelhaften Ware gegenüber dem "Erst-Käufer" nachzukommen hat oder dem "Zweite-Hand-Käufer" macht für den Verkäufer keinen Unterschied.


    Deine Aussage würde in der Konsequenz bedeuten, dass generell bei Weiterverkauf einer Ware (auch bspw. einen Tag nach dem Kauf) die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer flöten geht. Das habe ich noch nie gehört, daher bitte einen Nachweis erbringen, der diese Aussage belegt. Danke!


    Gruß


    muli


  • Moment, moment....
    Wieso o2 ?
    1. o2 ist Netzanbieter, kein Handyhersteller
    2. Besteht die Garantie/Gewährleistung gegen den Händler
    Wurde das Gerät in einem reinen o2-Shop gekauft bzw. Vertrag mit Handy dort abgeschlossen erst DANN ist o2 dafür zuständig, da der o2-Shop der Händler ist.
    Wurde das Gerät in einem kleinen Handyshop/Media-Markt ect. gekauft, muß man sich dorthin wenden,

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyhasser
    Moment, moment....
    Wieso o2 ?
    ...


    Steht in meinem von Dir zitierten Post irgendetwas von o2? :confused: Wieso zitierst Du mich? :confused: Wenn Du Dich auf andere Aussagen von mir oder anderen Usern beziehen möchtest, dann zitiere bitte diese.



    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    :confused: Die Gewährleistung ist IMHO produktbezogen, nicht personenbezogen. :confused: Der Verkäufer haftet dafür, dass die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. IMHO wird mit dem Weiterverkauf der Ware auch der gesetzliche Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer (implizit) abgetreten.


    Wenn's so wäre, hätte man als Käufer ja nicht nur einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer, sondern auch gegenüber dessen Großhändler und dem Großhändler des Großhändlers und so weiter...


    Zitat


    Deine Aussage würde in der Konsequenz bedeuten, dass generell bei Weiterverkauf einer Ware (auch bspw. einen Tag nach dem Kauf) die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer flöten geht.


    Richtig. Das macht aber ja auch nix, da der Weiterverkäufer gegenüber dem Weiterkäufer ebenfalls eine zweijährige Gewährleistungspflicht für Sachmängel hat. Es sei denn, die beiden haben ausdrücklich gegenteiliges vereinbart.


    Hab jetzt keine Lust, eine Fundstelle rauszusuchen, und gehe davon aus, daß das auch nicht mehr nötig ist.



    Handyhasser:


    Was hat dein Beitrag mit dieser Diskussion zu tun? Zumal nicht ganz richtig ist, was du schreibst: Für die Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung nicht immer der Händler zuständig, sondern derjenige, der die Garantie übernommen hat - und das ist bei Handys in der Regel der Hersteller.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dicht
    ...und gehe davon aus, daß das auch nicht mehr nötig ist. ...


    Doch. ;) Gemäß dieser Quelle erlöschen die Gewährleistungsansprüche beim Autoweiterverkauf nicht, wobei die Abtretung an den Zweitkäufer nicht automatisch geschieht und der Händler beim Autoweiterverkauf der Abtretung zustimmen muß, jedoch nicht für den Fall, dass nur Nachbesserungsanprüche geltend gemacht werden:

    Zitat


    ...
    Der Anspruchsberechtigte bei Fahrzeugweiterverkauf


    Die Gewährleistungsansprüche stehen dem Erstkäufer gegen den Verkäufer/Händler als seinem Vertragspartner zu. Sie erlöschen nach den Neuwagenverkaufsbedingungen zwar nicht automatisch, falls der Erstkäufer den Pkw während der Gewährleistungs-/Garantiezeit weiter veräußert.


    Die Ansprüche gehen aber auch nicht automatisch auf den Erwerber (Zweitkäufer) über! Der Erstkäufer muß seine diesbezüglichen Ansprüche an den Zweitkäufer abtreten und regelmäßig auch die Zustimmung des Händlers dazu einholen. Soweit es nur um Nachbesserungsansprüche geht, soll nach allgemeiner Ansicht die Zustimmung des Händlers zur Abtretung nicht notwendig sein. ...


    Ich sehe keinen Grund, warum dies nicht auch für den Weiterverkauf von anderen Waren in gleicher/ähnlicher Weise gelten soll. Die hier für KFZ genannten Einschränkungen (keine Automatik der Abtretung bei Weiterverkauf, erforderliche Zustimmung durch den Händler) ergeben sich offensichtlich aus den genannten "Neuwagenverkaufsbedingungen", ähnliche Bestimmungen für "Kleingeräte" habe ich noch nicht gesehen.


    Gruß


    muli


    Edit:
    Über google bin ich nun doch wieder bei TT fündig geworden. Tja, warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah. : ;)


    Gewährleistung auch für Zweitkäufer?


    Damit dürfte klar sein, dass grundsätzlich die Gewährleistungsansprüche an den Zweitkäufer abgetreten werden können, es sei denn dies wurde durch AGB oder Vertrag rechtswirksam ausgeschlossen. Dies scheint ja bei KFZ regelmäßig der Fall zu sein (s. o.).


    Um wieder auf den thread-Ersteller zurückzukommen, müsste man die relevanten AGB von o2 einsehen (falls dort das Handy gekauft wurde), dann könnte man beurteilen, ob er als Zweitkäufer zu Recht die Gewährleistung bei o2 geltend macht.

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Steht in meinem von Dir zitierten Post irgendetwas von o2? :confused: Wieso zitierst Du mich? :confused: Wenn Du Dich auf andere Aussagen von mir oder anderen Usern beziehen möchtest, dann zitiere bitte diese.



    muli


    Sorry, war ein Versehen :rolleyes:

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

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