ZitatOriginal geschrieben von Dicht
Doch. Schließlich hat o2 den Kaufvertrag nur mit diesem geschlossen. Es würde die Vertragsfreiheit von Verkäufern empfindlich einschränken, wenn sie plötzlich Gewährleistungspflichten gegenüber Personen hätten, mit denen sie nie einen irgendwie gearteten Vertrag geschlossen haben (oder dies vielleicht mit dieser Person auch auf gar keinen Fall mehr möchten, weil sie schlechte Erfahrungen mit ihm gemacht haben).
:confused: Die Gewährleistung ist IMHO produktbezogen, nicht personenbezogen. :confused: Der Verkäufer haftet dafür, dass die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. IMHO wird mit dem Weiterverkauf der Ware auch der gesetzliche Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer (implizit) abgetreten. Ob der Verkäufer seinen Gewährleistungspflichten aus der mangelhaften Ware gegenüber dem "Erst-Käufer" nachzukommen hat oder dem "Zweite-Hand-Käufer" macht für den Verkäufer keinen Unterschied.
Deine Aussage würde in der Konsequenz bedeuten, dass generell bei Weiterverkauf einer Ware (auch bspw. einen Tag nach dem Kauf) die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer flöten geht. Das habe ich noch nie gehört, daher bitte einen Nachweis erbringen, der diese Aussage belegt. Danke!
Gruß
muli