Handyverkauf: Frage zu Swapgerät & Garantie

  • Ich werde nächste Woche ein Handy verkaufen und es haben sich auch schon Interessenten gefunden, auch mit der Frage nach Rechnung und Garantie.


    Das Gerät habe ich mit 24-Monats-Vertrag Mitte 2001 erworben und im Frühling 2002 durch ein Swap-Gerät ersetzen lassen, habe also neben der Erstrechnung auch noch einen Austauschbeleg.


    Ist die Garantie jetzt ausgelaufen (>1 Jahr seit Kauf) oder fängt sie mit dem Austausch neu (1 oder 2 Jahre) an?


    Und was muss ich dem Käufer an Papier mitgeben? Erstrechnung, Austauschbeleg (sinnvoller da neue IMEI) oder beides, als Orginal oder als Kopie?


    Ich habe noch nie ein Handy verkauft, wäre also für ein paar Tips dankbar :)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Goodzilla:


    Um wirklich sicherzugehen gib beides mit, so kann wirklich nichts passieren. Was die Garantie anbetrifft, verlängert diese sich eigentlich nicht, aber das kannst Du ja nochmals direkt bei der Hotline erfragen.


    Gruß
    mobileagora.com

  • Zitat

    Original geschrieben von Messias2106
    ...Es ist also noch ein Jahr Garantie auf Deinem Gerät.
    ....


    :confused:


    Wenn er es Mitte 2001 gekauft hat dann ist die Garantie entweder schon abgelaufen oder zumindest in den nächsten Wochen.


    (1 Jahr Garantie = Mitte 2001 bis Mitte 2002).


    Papiere würde ich alle mitgeben,am besten im Original,aber eine Kopie für dich behalten.


    Normalerweise bleibt die Garantie vom Swap unberührt. Es gibt dann nur 6 Monate Gewährleistung für die "Reparatur".


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

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