Hat o2 auch nen Rahmenvertrag für Rechtsanwälte?

  • Re: Re: Hat o2 auch nen Rahmenvertrag für Rechtsanwälte?


    Zitat

    Original geschrieben von Xian
    Das wäre ja was. Bei den vielen Problemen, die man über O2 bezgl. ihrem allgemeinen Geschäftsgebahren (Abrechnung, Kundenservice etc.) hört noch einen RV für Anwälte/Juristen (oder habe ich nur den falschen Eindruck, dass die meisten Problem-Beschwerde-Threads sich hier auf O2 beziehen?). Da können die sich ja vor Klagen überhaupt nicht mehr retten. ;)


    Xian


    Man darf nicht vergessen, dass sich nur immer die Leute zu Wort melden, die tatsächlich Probleme mit dem Netzbetreiber/Provider haben.


    Ich selbst kann mich nicht beschweren, ich hatte noch nie ein Problem mit o2, sei es (Ab-)Rechnung, Erreichbarkeit, Service, etc....


    Im Gegenteil, habe mit dem Support nur gute Erfahrungen gemacht: schnell, kompetent und freigiebig mit Gutschriften.


    1. Beispiel am 60/10-Takt im D1-Roaming: Ich dachte, o2 rechnet falsch ab (immer die 1. Minute voll). Nach kurzer Klärung per (kostenloser) Hotline (im Roaming kann technisch nur 60/10 abgerechnet werden - steht so auch in der Tarifübersicht) wurde mir kurzerhand die Hälfte der "zuviel" gezahlten Gebühren als Gutschrift zurückerstattet. :top:


    2. Beispiel MultiCard: kostenlose Konfigurierung per Hotline, da ich fälschlicherweise von der Weiterleitung von SMS ausging.


    ...


    Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass ein RV mit RAen eine neue Klagewelle auslösen würde... :confused: ;):D


    Grüße aus Regensburg,
    Tom

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    . Ein Shopmitarbeiter hat damit nur ganz selten was zu tun.



    da irrst du aber GEWALTIG :D

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

  • Zitat

    Original geschrieben von eviltom
    Naja - dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und nach Ablauf des Studentenvertrags entweder die normalen Tarife bei o2 nutzen und auf einen anderen Netzbetreiber umsteigen.


    Wo ist dein Problem? Solange du den Vertrag (stillschweigend) verlängerst, bleiben dir doch auch die Studentenkonditionen erhalten. Wenn du einmal einen Studi-Vertrag hast, brauchst du nicht mehr deinen Ausweis vorlegen, außer du möchtest ein neues Handy.


    Aber bei dem, was du durch einen (alten) Studi-Vertrag an GG sparst, kannst du dann auch bei Ebay mal ein neues Handy ersteigern.


    Viele Grüße


    Birger.H

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