Ich würde sagen, dass das extrem von Deinem Verhalten und dem des Verkäufers abhängig ist.
Teilweise nehmen die sogar Ware zurück oder tauschen die um, selbst wenn man keinen Bon hat und auch nicht dort gekauft hat. Vom Prinzip her können die sehr Kulant sein, manchmal wird man aber auch vom Personal abgewiesen. Das ist immer eine Entscheidung im Einzelfall vor Ort.
Umtausch und Geldrückgabe im Media Markt
-
-
-
Zitat
Teilweise nehmen die sogar Ware zurück oder tauschen die um, selbst wenn man keinen Bon hat und auch nicht dort gekauft hat.
das macht aber höchstens der Mitarbeiter, der auf seinen Rauswurf wartet.
Ansonsten kann ich mir beim besten Willen nicht vortstellen, dass ein MA so beschränkt ist. -
Zitat
Original geschrieben von Andreas24
das macht aber höchstens der Mitarbeiter, der auf seinen Rauswurf wartet.
Ansonsten kann ich mir beim besten Willen nicht vortstellen, dass ein MA so beschränkt ist.Wenn man nett ist, geht alles. Ich habe neulich Schuhe bei Karstadt ohne Bon und ohne alles umgetauscht! Nur hin, kurz den Sachverhalt geklärt (lose Lasche, Bon daheim, usw.); direkt im Austausch Neue bekommen!

-
Zitat
Original geschrieben von Andreas24
das macht aber höchstens der Mitarbeiter, der auf seinen Rauswurf wartet.
Ansonsten kann ich mir beim besten Willen nicht vortstellen, dass ein MA so beschränkt ist.Doch, ich habe das im MM Berlin auch schon so erlebt. Die schauen einfach, ob sie die entsprechende Ware zum angegebenen Zeitpunkt im Sortiment hatten, verlangen eine eidesstattliche Versicherung, daß das Gerät im MM gekauft wurde und dann geht das.
Da es für die EV einen normalen Vordruck gab, gehe ich mal nicht von einem Einzelfall eines "beschränkten MA" aus

-
Zitat
Da es für die EV einen normalen Vordruck gab, gehe ich mal nicht von einem Einzelfall eines "beschränkten MA" aus
Zugegeben: Ne EV ändert die Sicht der Dinge
Aber ansonsten kann ich es mir echt nur schwer vorstellen. Bin jetzt zwar kein Experte im Umtauschen, aber wenn ich mal Probs hatte, so habe ich doch immer aus formalen Gründen den Kassenbon gebraucht, besonders, wenn es sich um hochwertige Artikel gehandelt hat.
Aber vielleicht zeichnet sich der Pott ja auch dadurch aus, dass in jedem 2. Laden einen Schild hängt auf dem steht "Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons möglich"

-
Stiftung Warentest hat eindeutig erklärt, dass man zum Umtauschen oder Reklamieren (wohl eher letzteres ) keinen Bon braucht.
Der erleichtert zwar die Angelegenheit, aber ist nicht nötig.
Der Kunde muss auf normale Art und Weise rekapitulieren, dass er das Gerät in diesem Laden gekauft hat.
Durch Kontoauszug, Zeugen, oder eben durch Bon. -
Zitat
Stiftung Warentest hat eindeutig erklärt, dass man zum Umtauschen oder Reklamieren (wohl eher letzteres ) keinen Bon braucht.
Stiftung Warentest kann viel erklären - aber letztlich müssen sie sich dabei auf irgendein Gesetz berufen.
In den AGB's vieler Läden steht halt drin, dass ein Bon zum Umtausch benötigt wird. Jetzt ist die Frage, ob dieser Punkt der AGB dann vielleicht ungütlig sein könnte, wenn es wirklich ein Gesetz gibt, das vorschreibt, dass der Bon nicht nötig ist. :cool:
Ich persönlich vermute, dass sehr viele Läden so lange auf der Bonregelung bestehen, bis man ihnen den Rechtsanwalt ins Haus holt. Dies kann ich aber auch sehr gut nachvollziehen, da ja sonst kaum Schutz vor irgendwelchen Gaunerein besteht.
-
Zitat
Original geschrieben von Andreas24
Stiftung Warentest kann viel erklären - aber letztlich müssen sie sich dabei auf irgendein Gesetz berufen.
.
Das tun sie auch, ich hatte nur jetzt keine Lust zu wühlen.
Wenn man es haben will, wird sicherlich ein Klick auf die Homepage und eion bisschen querlesen weiterhelfen.Viele Geschäfte haben in ihren AGBs Dinge drin oder lassen Kunden Sachen unterschreiben, die nicht rechtsgültig sind.
-
Zitat
Original geschrieben von sin-4711
Grundsätzlich macht das kein MM, denn obwohl Media Martk scheinbar eine große Kette ist, agiert jedes haus für sich alleine und ist auf dem Markt sozusagen selbstständig. Allerdings kann es vorkommen, das in einer großen Stadt, wo mehrere Märkte vorhanden sind, ein Sharing betrieben werden kann. Liegt aber immer an der Leitung der Märkte, denn dafür muß zwischen den beiden Märkten ein Vertrag abgeschlossen werden.Also grundsätzlich da umtauschen, wo gekauft..... (ist in 99,999999999% der Fälle so...., ausnahme, du bist ein sehr guter Kunde mit 5-stelligem Umsatz in den märkten (in der gleichen Stadt wohlgemerkt...)
Selten so nen Blödsinn gelesen
ZitatOriginal geschrieben von Andreas24
das macht aber höchstens der Mitarbeiter, der auf seinen Rauswurf wartet.
Ansonsten kann ich mir beim besten Willen nicht vortstellen, dass ein MA so beschränkt ist.Nicht wirklich, das hat nämlich nichts mit beschränkt sondern was mit Kulanz zu tun. Bei Kleinkram ist ein Bon nicht ganz so wichtig wie bei höherwertigen Artikeln. Fehlt der Bon allerdings kann es sein, dass der Artikel zu einem tieferen Preis zurückgenommen wird, z.B. dann wenn dieser kurz zuvor in der Werbung zu dem Preis war.
Der Umtausch eines in einem anderen MM gekauften Produkt ist kein Problem, sofern Verpackung und Kassenbon vollständig vorhanden sind und das Ganze innerhalb 14 Tagen passiert. Fehlt etwas kann wieder eben angesprochenes passieren.
Bezüglich des Themas, was hier auch schon angesprochen wurde, kam eben eine Reportage auf RTL wo Testkäufe durchgeführt wurden, u. A. auch bei Saturn. In der Reportage kam ein Anwalt vor der berichtete, dass bei einer Reklamation ein Bon in der Tat nicht notwendig sei. Auf ein entsprechendes Gesetz oder dergleichen hat er sich allerdings nicht berufen. Zeugen können IMHO viel behaupten aber nichts beweisen und ein Kontoauszug sagt nichts darüber aus was gekauft wurde. Aus meiner Sicht ist in solch einem Falle der Kunde beweispflichtig, dass das Produkt auch wirklich gekauft und nicht z. B. gemopst wurde.
Gruß, BigDaddy
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!