Ich hab im moment den Fall, das jemand in der Auktion geschrieben hat:
zzgl. 12€ (ist ein großer Laserdrucker, daher okay) Versandkosten.
Jetzt will er nach dem Zuschlag auch noch 3€ Verpackung .
Wenn man das BGB anwendet muss er ja für eine ausreichende Versandverpackung aufkommen, wenn nichts anderes vereinbart wurde... nur kann man das BGB überhaupt bei ebay so ohne weiteres anwenden?
Ich werde ihm erstmal die 3€ vom Überweisungsbetrag abziehen und dann eine höfliche e-mail schicken.
Ich lass es wegen den drei € nicht drauf ankommen, es würde mich nur interessieren, welche Rechtliche Grundlage in einem solchen Fall gilt.
Gr.
Masta