kann ich meinen wagen für 1/4 jahr anmelden ?

  • grüss gott,
    kann ich meinen wagen für 1/4 jahr anmelden ?
    über den winter wollte ich ihn nicht fahren (schneeschieber)
    was brauch ich denn dann alles am montag bei der zulassungsstelle ?
    oder muss ich das einfach sagen und die regeln den rest ?


    gruss
    marius

  • Klar kannst Du Dein Auto nur 3 Monate anmelden. Abmelden mußt Du es dann ber auch selber.
    Du brauchst: Perso, Doppelkarte, Bescheinigung der Hauptuntersuchung.


    Oder Saisonkennzeichen. Da kenne ich aber nicht die Mindestlaufzeit.
    Das sind diese Kennzeichen wo rechts oben immer die Monate stehen.
    Sieht man oft bei Motorrädern oder Cabrios. Da stehen dann 2 Zahlen.
    Oft 04/10. Das heißt, daß Fahrzeug ist vom 01.04. - 31.10.02 für den Straßenverkehr zugelassen. Spart dann das Geld fürs An-und Abmelden.


    Zu bedenken ist auch, daß wenn keine Zulassung besteht (auch bei Saisonkennzeichen) die Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden dürfen. Ein Platz in einer Garage oder auf Privatgelände sollte vorhanden sein.

  • Saisonkennzeichen müssen eine Gültigkeit von mindestens zwei und höchstens zehn Monaten haben.
    Bei sechs und mehr Laufzeiten wird man bei den meisten Kfz-Versicherern dann auch jedes Jahr um eine SF-Klasse höhergestuft. Bei weniger als sechs Monaten dagegen nicht!


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • ok, danke für die antwort.
    aber wenn ich doch mein auto für 3 monate anmelden kann, bekomm ich doch sowieso ein saisonkennzeichen. das is es doch.
    oder kann ich mein auto für 3 monate anmelden und bekomm ein normales kennzeichen

  • Ein Saisonkennzeichen bekommst du, wenn du dein Auto jedes Jahr nur für einen bestimmten Zeitraum fahren willst, also z. B. von Oktober bis März.
    Willst du jedoch nur in diesem Jahr für einen kurzen Zeitraum fahren, bleibt dir nichts übrig als den Wagen an- und nach den drei Monaten wieder abzumelden.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Die Versicherung läuft erstmal vom Tag der Anmeldung bis zum Ende des Kalenderjahres. Beim Abmelden zahlt die Versicherung dann den zuviel gezahlten Beitrag zurück.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Du musst ja nicht ein Jahr, sondern bis zum Ende des Kalenderjahres, also 31.12.2002 abschließen. In der Regel ist aber eine monatliche Zahlung möglich.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

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