mobilcom-rechnung 1 jahr nach vertragsende

  • hallo leute!


    hat von euch heute auch eine rechnung von mobilcom bekommen? hatte letztes jahr meinen super9-vertrag sondergekündigt, weil die ja plötzlich zusätzlich noch 10 dm mindesumsatz wollten.. soweit so gut! hab mich damals schon aufgeregt, das sie mir nochmal die GG für den monat oktober berechnet haben, obwohl meine karte schon deaktiviert war.. mobilcom halt.. aber egal, da sche** ich nicht so rum... genauso wie ich noch immer auf meine 24,95dm von netztel warte.. *grins*


    aber heute bekomm ich eine rehcnung von mobilcom...


    GG von 31.10-31.10.2001 0 EUR


    Änderung Diensteprofil 2.8.2002 4,86 EUR !!!


    Rechnungsbetrag 5,06 EUR !!!


    wie kann ich irgendein dienstprofil ändern wenn mein vertrag knapp ein jahr gekündigt ist :confused:


    erlischt mit dem ende des vertrages eigentlich auch die einzugsermächtigung? hab schopn bei der hotline angerufen, die kapieren die rechnung auch nicht! sagen des wird zurückgebucht.. aber seit netztel glaub ich da nimmer dran! soll ich dem einzug widersprechen oder warten, das die es zurückbuchen?


    hat jemand von euch auch so eine rechnung bekommen?


    gruß manuel

  • Du solltest der Rechnung erst einmal schriftlich widersprechen und deine Einzugsermächtigung widerrufen.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Tja, wenn du jetzt mit der Hotline abgemacht hast, dass die zurücküberweisen, würde ich jetzt mal abwarten.


    Generell hast du ja 6 Wochen Zeit, ohne Probleme eine Rückbuchung zu veranlassen, also hast du noch genug Zeit.
    Auch nach Ablauf der 6 Wochen hast du eigentlich die Möglichkeit, rückbuchen zu lassen. Die Frist von 6 Wochen bezieht sich nämlich nur auf das Verhältnis Bank-Bank, nicht aber Bank-Kunde.


    Ich würde sagen, wenn du in zwei WOchen noch keinen Eingang auf deinem Konto hast, rufst du nochmal an und sagst denen, dass du die Abbuchung zurückbuchen lässt.


    Mein Tipp für Vertragskündigungen ist generell der gleichzeitige Widerruf der Einzugsermächtigung. Denn eine Dauereinzugsermächtigung bleibt eigentlich unabhängig vom Vertrag bis auf Widerruf bestehen. Außer es ist etwas anderes (Befristung) vereinbart.


    Ist aber egal, mir wurde von meiner Bank mitgeteilt, dass Abbuchungen unabhängig von einer Überprüfung des Bestehens einer Einzugsermächtigung durchgeführt werden. Der Abbuchende muß nur behaupten, er habe eine Ermächtigung. Das zu überprfüfen ist angeblich viel zu umständlich. Der Kunde kann ja Rückbuchen:mad: .


    In dieser Form ist mir das noch nicht passiert. Bei mir buchen immer bestimmte Unternehmen Beträge ab, die ich angeblich schulde, denen aber weder eine Leistung, noch ein Vertrag oder eine Einzugsermächtigung gegenüberstehen.



    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Generell hast du ja 6 Wochen Zeit, ohne Probleme eine Rückbuchung zu veranlassen, also hast du noch genug Zeit.
    Auch nach Ablauf der 6 Wochen hast du eigentlich die Möglichkeit, rückbuchen zu lassen. Die Frist von 6 Wochen bezieht sich nämlich nur auf das Verhältnis Bank-Bank, nicht aber Bank-Kunde.

    Das stimmt in den meisten Fällen auch nicht mehr. Sehr viele Kreditinstitute haben inzwischen ihre AGBs dahingehend geändert, dass für den Kunden nun auch diese 6-Wochen-Frist gilt.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Das stimmt in den meisten Fällen auch nicht mehr. Sehr viele Kreditinstitute haben inzwischen ihre AGBs dahingehend geändert, dass für den Kunden nun auch diese 6-Wochen-Frist gilt.


    mfg
    Foxy


    Oh, dann hab ich ja gewaltig was verpennt:D
    Kommt davon, wenn man die neuen AGBs noch nicht gelesen hat;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    (...)
    Ist aber egal, mir wurde von meiner Bank mitgeteilt, dass Abbuchungen unabhängig von einer Überprüfung des Bestehens einer Einzugsermächtigung durchgeführt werden. Der Abbuchende muß nur behaupten, er habe eine Ermächtigung. Das zu überprfüfen ist angeblich viel zu umständlich. Der Kunde kann ja Rückbuchen:mad: .
    (...)


    Tja, so ist das leider. Ich bin hier ausnahmsweise mal auf Seiten der Banken: angesichts der Millionen Abbuchungen, die jeden Tag laufen, kann es niemandem zugemutet werden, daß er sich in Vertragsverhältnisse seiner Kundschaft einmischt. Nichts anderes wäre nämlich die Überprüfung der Einzugsermächtigung, die ja dem Einziehenden erteilt worden sein muss ("...woher sollte er sonst die Bankverbindung haben ?").


    Grundsätzlich hat die Bank, von der eingezogen wird, das Recht (nicht aber die Pflicht!) sich die Einzugsermächtigung vorlegen zu lassen. (Die einziehende Bank dagegen muß sich die Einzugsermächtigung vorzeigen lassen - aber wer prüft die schon alle nach.)


    Tomcat

    After all is said and done there's a lot more said than done.

  • Sollen die das doch in die AGBs reinschreiben. In AGBs steht immer viel drin. Dadurch ist es ja noch lange nicht gültig.
    Neben dem goldenen Kalb des BGB, dem Minderjährigen, gibt es ja noch das silberne, den armen, dummen Verbraucher :rolleyes:

    iPhone X 256GB

  • Ich zitiere mal eben aus den AGBs der Deutschen Bank 24:

    Hier nachzulesen.



    Die AGBs der Stadtsparkasse Köln:

    Zitat

    Nr. 7 – Kontokorrent, Rechnungsabschluss, Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften


    [...]


    (4) Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
    Einwendungen gegen eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss der Kunde unverzüglich schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Homebanking), auf diesem Wege erheben (Nr. 20 Absatz 1 Buchst. g). Hat er eine im darauf folgenden Rechnungsabschluss enthaltene Belastungsbuchung nicht schon genehmigt, so gilt die Genehmigung spätestens dann als erteilt, wenn der Belastung nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wird. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb von sechs Wochen abgesandt worden ist. Auf die Genehmigungswirkung
    wird die Sparkasse bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.

    Hier nachzulesen.
    Andere Kreditinstitute haben in ihren AGBs ähnliche Formulierungen.


    Da der Kunde die AGBs so akzeptiert hat, sind sie auch gültig. Der Kunde wird durch diese AGBs auch nicht unzulässig benachteiligt, sodass hier wohl nicht damit zu rechnen ist, dass der BGH diesen Absatz jemals für ungültig erklärt.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Wenn alle Stricke reißen.....


    Es ist im übrigen (natürlich inofiziell) so, dass Beträge bis 10 Euro grundsätzlich nicht für ein Mahnverfahren ausreichen. Das heißt also konkret, kein "Titel", kein Gerichtsvollzieher, keine Schufa.....
    Insofern kannst Du ohnehin gelassen dem Ausgang dieser (im übrigen für Mogelcom typischen) Affäre entgegensehen ! ;)

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!



  • Ich glaube es dir ja:)
    Ich hatte nur bisher noch keine Zeit, die geänderten AGBs meiner Bank zu lesen. Der Wisch liegt immer noch irgendwo im Büro:rolleyes:
    Dass diese AGBs gekippt werden kann ich auch nicht recht glauben.


    @ tomcat:
    Ich sehe das nicht als Einmischung in Vertragsverhältnisse.
    Bei mir war es so, dass ich per Nachnahme(!!!) etwas bei der Firma bestellt habe. Der Rechnungsbetrag war zu hoch, die Lieferung wurde jedoch in meiner Abwesenheit angenommen und bezahlt. Ich habe das Unternehmen um Rückzahlung gebeten und zu diesem Zweck meine Kontoverbindung angegeben. Zunächst wurde der Betrag zurückerstattet, dann aber fleißig abgebucht.
    Während der gesamten Geschäftsbeziehung bestand jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Einzugsermächtigung.
    Was das Unternehmen der Bank vorgezeigt hat, bzw. auf welcher Basis die Abbuchungen getätigt wurden, konnten mir weder Banken, noch das Unternehmen erklären. Erst die Androhung einer Unterlassungsklage führte zum Erfolg, weitere Abbuchungen blieben aus.
    Soviel zum Thema "Einzugsermächtigung muß erteilt worden sein".;)


    Gruß
    DaFunk

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