Beiträge von tomcat

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Nicht nur für die Handys, lt. dem Teltarifbericht bricht alles ein, was irgendwie ein BenQ-Label drauf hat.


    Eigenes Grab geschaufelt, würde ich sagen.


    So leicht stirbt sich's nicht ;)


    Das Gedächtnis der Menschen ist recht kurzlebig - lasst ein paar Wochen ins Land gehen, dann beruhigt sich das schon wieder. Ich denke, BenQ hat genug auf der hohen Kante, um auch diesen Sturm der Entrüstung zu überstehen (der ja eh' nur in Deutschland toben dürfte - BenQ ist aber auf der ganzen Welt präsent.)


    Außerdem erweist man mit der stillen Freude, die einen ob solchen Geschäftseinbruches umtreibt, den Betroffenen - also den BenQ-MitarbeiterInnen in Kamp-Lintfort, München und anderswo - einen Bärendienst. Auf deren Produkten steht nämlich auch BenQ drauf - also besser nicht kaufen???


    Schöne Grüße


    tomcat

    Ein Schiedsgericht muss her!


    Ich finde, das Bewertungssystem wird entwertet, wenn Möchtegerngauner (auf beiden Seiten) die Rücknahme einer negativen Bewertung mit einer Rachebeurteilung erzwingen wollen.


    Natürlich kann jeder Stellung zu einer Negativbewertung nehmen (und sollte das auch.) Wenn aber z. B. durch Bankbelege bewiesen werden kann, dass die Zahlung eben nicht erst nach vier Wochen erfolgte, sondern unmittelbar nach Auktionsende, dann sollte es möglich sein, diesen Beweis einem ebay-Schiedsgericht vorzulegen, das die Negativbewertung, die auf dieser Behauptung des Gegners basierte auch gleich entfernen kann.


    Vielleicht sollten wir uns alle in diesem Sinne bei ebay einspreizen. Also: nervt die Jungs und Mädels dort ruhig mit diesem Vorschlag ;)


    Grüße
    tomcat

    Zitat

    Original geschrieben von moonlight
    also muss mir eplus das handy kostenfrei reparieren? hat jemand ne ahnung ob der fehler der bei mir auftritt als selbstverschulden gelten kann(spannungsstörung beim aufladen??)


    Das muss Dir erstens erst einmal nachgewiesen werden, und zweitens hast Du es doch mit einem ganz normalen, serienmäßigen Ladekabel geladen, oder nicht?


    Also probier es einfach. Beachte aber auch mein vorheriges Posting: ich glaube nicht, dass der blubb richtig liegt mit seiner Sicht der Gewährleistungsdinge.


    Grüße
    tomcat

    Zitat

    Original geschrieben von der_blub
      tomcat: Du wirfst hier aber einiges durcheinander...


    Kurz: Garantie -> freiwillig(!) vom Hersteller, Zeitraum variabel (also auch 12 Monate möglich)
    Gewährleistung -> vorgeschrieben, 24 Monate, ggü. dem Händler


    Was? Ist das wirklich so? Kann ich irgendwie gar nicht glauben. Was kann denn der Händler dafür, wenn ein Hersteller Murks liefert? Und vor allem: was macht ein Händler, wenn innerhalb seiner Gewährleistungspflicht ein Gerät k.o. geht, aber die des Herstellers bereits abgelaufen ist? Wie soll der Händler denn auch beurteilen, ob es wirklich ein Garantiefall ist?


    Ich glaube nicht, dass ich da was durcheinander werfe.


    Was ist da eigentlich die gesetzliche Grundlage? Bitte mal angeben, oder noch besser zitieren!


    Grüße
    tomcat

    Zitat

    Original geschrieben von Meilow
    Das rote hatte ich zuletzt auf der CeBit in der Hand, sieht ganz nett aus wobei mir die Farbe zu sehr Richtung Vodafone tendiert. :D


    Für Dich müsste es wohl grün sein, was? :D


    Super Testbericht. Ich habe mich jetzt noch nicht durch den ganzen Thread gebohrt: hast Du auch die UMTS-Funktionalität getestet? Ich spiele mit dem Gedanken, mir ein 610 mit Base-Vertrag zuzulegen, und dann natürlich auch die Internet-Flat zu nutzen.


    Grüße
    tomcat

    @ bilo:
    Nein - Du sollst einfach keine Unstimmigkeit melden - jedenfalls jetzt noch nicht. Erst mal dem Verkäufer mitteilen, dass Du vergessen hattest, die ebay-Artikelnummer auf der Überweisung anzugeben. (Die ebay-Nummer solltest Du ihm jetzt dann sagen.) Dazu schickst Du einen Scan der Überweisung mit - da steht er ja als Empfänger der Überweisung drauf, und der Betrag sollte auch stimmen.


    Erst wenn darauf nichts passiert - ACHTUNG: erst mal ein paar Tage Zeit geben, weil er das ja auch checken muss - würde ich die Unstimmigkeitsroutine von ebay einschalten.


    Sonst passiert nämlich Folgendes: der Verkäufer gibt an, Du hättest nicht bezahlt, und Du gibst an, Du hättest bezahlt, und zwar ohne Angabe der ebay-Nummer, worauf er dann wieder sagt, er könne Deine Zahlung nicht zuordnen.


    Das kriegt Ihr Zwei aber normalerweise auch ohne ebay hin, oder?


    Btw: ist es ein gewerblicher Verkäufer, Powerseller oder so? Die haben Hunderte von Verkäufen, die können unmöglich jede einzelne Überweisung ohne ebay-Nummer tracken. Korrekterweise müssten sie die zurückgehen lassen, aber es arbeitet sich ja auch gut mit dem Geld :D und der warenlose Kunde wird schon kommen.


    Bei einem Privatverkäufer, der nur ab und zu mal was verkauft, ist das natürlich weniger verständlich - der sollte die Zahlung schon anhand der Artikelbeschreibung zuordnen können.


    Gruß
    tomcat

    Wie, auf das Gerät ist nur ein Jahr Garantie - hast Du's gebraucht gekauft? Auf Neugeräte sind m. W. immer volle zwei Jahre - Einschränkungen dieser Garantiezeit sind unzulässig. (Allerdings gilt der Gewährleistungsanspruch nur gegenüber dem Hersteller, nicht gegenüber ePlus.)


    Grüße
    tomcat