Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • und wieder mal was neues, warte jetzt auf meine Negative Bewertung :mad:
    Wie man sieht darf ich ja den angeblich defekten Hörer nicht mal instandsetzten :top:


    Hallo
    Zeugen ? Würden Sie das anders sehen wenn ihnen das dann einer bestätigt ? Wenn Sie an meiner Stelle wären ? Ich nicht und wenn es 5 Personen wären.
    Instandsetzen Ihrerseits ? Warum ?
    Fakt ist das es nicht von einem Transport kommt. Das brauche ich Ihnen nicht zu erklären.
    Das der Hörer von 10.01 ist sicher weil das sieht man am A + B Cover.
    Es hat sich erledigt wünsche ihnen weiterhin viel Erfolg !


    Mfg
    XXX

    P.S. TIP : Es liegt nicht am Elastomer zu 90% dieser Fälle :-)

    Schicken Sie mir keine Mail mehr Bitte. Danke

  • WAF2TT: Warum sollte gerade bei ebay die Quote an A****löchern kleiner sein als im Bevölkerungsdurchschnitt?


    Bilo: Wie - der Verkäufer hat Dich bei ebay gemeldet? Dann solltest Du den Beleg auch an ebay schicken, nicht dass sie Dich sperren oder so...


    Grüße
    tomcat

    After all is said and done there's a lot more said than done.

  • Kurze Frage zum Bewerten:


    Man hat ja 90 Tage Zeit, eine Bewertung abzugeben. Sind es exakt 90 Tage nach Auktionsende, also auf die Minute und am besten auf die Sekunde genau?


    Hintergrund meiner Frage ist der, dass mich ein Verkäufer ganz schön übers Ohr gehauen hat und ich ihn dafür zumindest negativ bewerten möchte. Das möchte ich natürlich machen, ohne eine "Rachebewertung" dafür zu bekommen. Falls der Bewertungszeitram sekundengenau ist, könnte ich die negative Bewertung wenige Sekunden vor Ablauf abgeben und er hätte keine Zeit mehr mich zu bewerten :D Geht das?


    Ich habe am 09.08.06 um 16:37:21 gekauft. Wenn ich also am 07.11.06 um 16:37:00 Uhr meine Bewertung abgebe, müsste es klappen, oder? :D;)


    Sven

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Kurze Frage zum Bewerten:


    Man hat ja 90 Tage Zeit, eine Bewertung abzugeben. Sind es exakt 90 Tage nach Auktionsende...


    Fast nur 90 Tage...


    klick


    ;) :D


    Selber noch nicht ausprobiert...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Re: Re: Recht auf Lieferung mit DHL


    Zitat

    Original geschrieben von borusch
    LOL, der war gut :top: Meinst du ein Grundrecht oder sowas? :rolleyes::D


    Du hast kein Recht auf eine Lieferung mit DHL. Du hast ein Recht auf das, was vertraglich vereinbart wurde. Und nur auf das.


    wo ist das problem? wenn er die kosten zahlt, würde ich dem käufer die sachen auch per taxi schicken.


    allerdings würde der ton die musik machen... ;)

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"


  • Klingt genial, danke :D :top: Aber ob das wirklich funktioniert? Hat das schon jemand ausprobiert?


    Sven

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Klingt genial, danke :D :top: Aber ob das wirklich funktioniert? Hat das schon jemand ausprobiert?


    Sven


    Yepp, funktioniert einwandfrei, wie eigentlich alles, was der gute Axel Gronen auf seiner Seite anbietet! ;)

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Hallo,

    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Klingt genial, danke :D :top: Aber ob das wirklich funktioniert? Hat das schon jemand ausprobiert?


    Sven


    funktioniert natürlich 100%, wie schon oben geschrieben. Habe das auch erst vor einigen Tagen praktiziert; der Verkäufer hat keine Stunde später mit der gleichen Masche zurückgeschlagen. :mad: :mad:
    Also Vorsicht, das kann die Gegenseite möglicherweise auch.


    Gruss
    Dieter

  • Ein Schiedsgericht muss her!


    Ich finde, das Bewertungssystem wird entwertet, wenn Möchtegerngauner (auf beiden Seiten) die Rücknahme einer negativen Bewertung mit einer Rachebeurteilung erzwingen wollen.


    Natürlich kann jeder Stellung zu einer Negativbewertung nehmen (und sollte das auch.) Wenn aber z. B. durch Bankbelege bewiesen werden kann, dass die Zahlung eben nicht erst nach vier Wochen erfolgte, sondern unmittelbar nach Auktionsende, dann sollte es möglich sein, diesen Beweis einem ebay-Schiedsgericht vorzulegen, das die Negativbewertung, die auf dieser Behauptung des Gegners basierte auch gleich entfernen kann.


    Vielleicht sollten wir uns alle in diesem Sinne bei ebay einspreizen. Also: nervt die Jungs und Mädels dort ruhig mit diesem Vorschlag ;)


    Grüße
    tomcat

    After all is said and done there's a lot more said than done.

  • Hab da mal ne Frage:
    Hab durch Zufall bei Ebay entdeckt, dass es dort einige Anbieter gibt, die es sich zum Geschäft gemacht haben, den Simlock/Netlock von Handys zu entfernen.
    Will jetzt keine Links posten, weil ich nicht weiß, ob ich das darf, aber meine Frage wäre, ob das überhaupt legal ist, was die dort treiben?

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