Garantiefrage

  • Moina!


    Ich habe im April 2003 einen O2-Vertrag bei INWA in Verbindung mit dem P800 abgeschlossen. Nun ist ja INWA jetzt insolvent gegangen. Wer übernimmt denn da dann die Garantie? SE oder O2? Inwiefern übernimmt O2 überhaupt Garantie wenn ich einen original O2-Vertrag über einen Händler wie INWA abschließe?

  • Re: Garantiefrage


    Zitat

    Original geschrieben von KillingZoe
    Moina!


    Ich habe im April 2003 einen O2-Vertrag bei INWA in Verbindung mit dem P800 abgeschlossen. Nun ist ja INWA jetzt insolvent gegangen. Wer übernimmt denn da dann die Garantie? SE oder O2? Inwiefern übernimmt O2 überhaupt Garantie wenn ich einen original O2-Vertrag über einen Händler wie INWA abschließe?


    Mit (Hersteller-)Garantie ist nix mehr, die gibts nämlich nu seitens SE und auch nur 12 Monate lang.


    Für Ansprüche aus Mängelhaftung (aka Gewährleistung) ist der Verkäufer des P800 dein Ansprechpartner. Wenn INWA nur reiner Vermittler war, also deinen Auftrag zum Mobilfunktvertrag lediglich an o2 weitergeleitet hat, und das P800 dann von o2 geliefert wude, dürfte dies o2 sein. Falls das P800 von INWA selbst stammt, dürte INWA der Verkäufer sein.


    Sachmängelhaftung ist aber gerade keine Haltbarkeitsgarantie, sondern berechtigt dich nur, wenn zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges (meistens Übergabe der Ware) bereits ein Mangel am gerät vorhanden oder zumindest bereits angelegt war. Wenn zu diesem Zeitpunkt alles koscher war, aber jetzt nach 13 Monaten was defekt wird, fällt dies nicht unter Sachmängelhaftung (aber dafür ggfs. unter Herstellergarantie).


    weiterhin hast du nach Ablauf der ersten 6 Monate nach Kauf den Nachweis zu führen, dass der gerügte Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag. Dies wird dir regelmäßig ohne Gutachter nicht gelingen...


    Durch die Insolvenz von INWA hat sich für dich nicht wirklich viel geändert :)


    EDIT: o2 übernimmt i.d.R. überhaupt keine Garantie. Garantie und Mängelhaftung sind zwei Paar Schuhe. Garantie ist regelmäßig eine frewillige Leistung des Herstellers (kann aber natürlich auch vom Verkäufer eingeräumt werden), Mängelhaftung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers.


    Zu dem Durcheinander trägt bei, dass die Abwicklung einer Leistung im Rahmen einer (Hersteller-) Garantie oft über den Verkäufer abgewickelt wird/werden muss. So kann es theorethisch sein, dass dich SE für eine Garantieabwicklung an einen o2-Shop verweist, der das Gerät dann an SE weiterleitet.
    Aber wie gesagt: Deine SE-Garantie ist seit 04/04 rum :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Fresh81
    du schickst dein handy mit der rechung von dem händler bei dem du es gekauft hast an den hersteller vom handy.


    Respektive W-support ;) Aber SE gibt ja nur 12 Monate Garantie ...

    Zitat


    Durch die Insolvenz von INWA hat sich für dich nicht wirklich viel geändert


    Eigentlich schon, da das Gerät nicht von O2 war sondern von INWA - leider. Vorrausgesetzt Du hast da recht. Also springt der Betreiber nur dann ein, wenn ein Händler ein komplettes Produkt (Vertrag + Handy) welches der Betreiber auch im Programm hat weiter verkauft. Sehe ich das richtig?

  • Zitat

    Original geschrieben von KillingZoe
    Respektive W-support ;) Aber SE gibt ja nur 12 Monate Garantie ...



    Eigentlich schon, da das Gerät nicht von E+ war sondern von INWA - leider. Vorrausgesetzt Du hast da recht. Also springt der Betreiber nur dann ein, wenn ein Händler ein komplettes Produkt (Vertrag + Handy) welches der Betreiber auch im Programm hat weiter verkauft. Sehe ich das richtig?


    Bhf.? :D :confused:


    Les doch nochmal meinen EDIT oben.
    Und was macht E-Plus plötzlich hier?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Bhf.? :D :confused:


    Les doch nochmal meinen EDIT oben.
    Und was macht E-Plus plötzlich hier?


    :p Hopla. Ich meine natürlich O2 (habs schon editiert). Ich fasse nochmal zusammen:


    1) Von O2 krieg ich gar nix, weil des Gerät nicht von denen ist.
    2) Von SE krieg ich auch nix, weil die nur 1 Jahr Garantie geben (freiwillig, gell?).
    3) Von INWA krieg ich wieder nix, weil die Insolvent sind.


    Angenommen INWA wäre nicht pleite. Wäre INWA doch verpflichtet mir 24 Monate Gewährleistung zu geben. Garantie muss mir aber keiner geben. Sehe ich das richtig? SE gibt mir aus Nettigkeit 12 Monate Garantie.
    Ich dachte bisher immer, dass seit den neuen EU-Richtlinien Jeder verpflichtet ist mir 24 Monate Garantie zu geben (private Geschäfte mal ausgenommen). Wär spitze wenn mir das mal einer erklären könnte/einen Link geben, mit Garntie <-> Gewährleistung und was Hersteller/Händler/etc. für Pflichten und so haben. Rießen Dankeschön im Vorraus :)


    Zitat

    Original geschrieben von Fresh81
    kapier ich nich :D


    ;)


    w-support = http://www.w-support.de = Service Partner von SE ;) :D


  • zu 1) Korrekt. Du hast mit o2 einen Vertrag über die Erbringung von Mobilfunkdiesntleistungen geschlossen, aber keinen Kaufvertrag über Lieferung und Übereignugn eines P800.


    zu 2) Doppelkorrekt.


    zu 3) Deine Ansprüche wären zumindest schwer durchsetzbar, ich weiß allerdings nicht, wie es aktuell um INWA steht.


    Wie oben geschrieben, greift die Mängelhaftung dann nicht, wenn sich aus heiterem Himmel ein (nicht von Anfang an angelegter) Mangel auftut. Mängelhaftung ist nicht mit einer Haltbarkeitsgarantie zu vergleichen.


    Mängelhaftung konkretisiert nur die dem Verkäufer aus dem Kaufvertrag erwachsende Pflicht, nämlich dem Käufer die Kaufsach frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (vgl § 433 I 2 BGB).


    Ansprüche aus Mängelhaftung (= Sachmängelhaftung, früher Gewährleistung) bestehen bestehen also grdsl. zwischen (Erst-)Käufer und Verkäufer, evtl. auch zwischen Zweitkäufer und Verkäufer, wenn der Erstkäufer seine Ansprüche an Zweitkäufer abgetreten hat, und eine Abtretung derer nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.


    Da bei dir der Kauf (und somit auch der Gefahrübergang) schon mehr als 6 Monate zurückliegt, musst du beweisen, dass der von dir gerügte Mangel bereits von Anfang an vorlag (was auch das Vorgehen gegen INWA erschweren würde, wenn INWA nicht insolvent wäre). Innerhalb der ersten 6 Monate wird bei einem Kauf zwischen Unternehmer und Verbraucher generell angenommen, dass der Mangel von Anfang an vorlag, dem Unternehmer steht es frei, anderes nachzuweisen.


    Garantie ist freiwillig, wird meist vertraglich vereinbart, und ist nicht im Gesetz verankert. Demnach muss INWA dir keine Garantie einräumen, wenn sie nicht wollen...


    Mit dem Erklären hab ichs nicht so :D


    Aber mal kurz&knapp:


    Garantie : frewilliges Schmankerl i.d.R. vom Hersteller, der auch die Bedingungen nach seinem Belieben ausgestalten kann (z.B regelmäßige Kundendienste in der Vertragswerkstatt als Voraussetzung bei einem Auto). Auch der Zeitraum ist beliebig, 1 Jahr, 2 Jahre, lebenslang.
    Zielrichtung: Der Hersteller repariert oder tauscht dir den Kaufgegenstand aus, wenn innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes ein Fehler an der Sache erstmals auftritt oder aber auch schon immer vorhanden war, aber erst später entdeckt wurde, und dabei die Garantiebedingungen erfüllt sind.


    Mängelhaftung/Gewährleistung : Der Verkäufer muss dir als Käufer ggü. nacherfüllen (Nachliefern / Nachbessern) wenn feststeht, dass die gekaufte Sache von Anfang an mit einem Fehler behaftet war. War sie aber angenommen 123 Tage lang völlig in Ordnung, und erst dann gibt irgendein Teil seinen Geist auf, Pech gehabt. Mängelhaftung ist im BGB (und somit gesetzlich und nicht vertraglich) geregelt. Dennoch lassen sich durch vertragliche Vereinbarung z.B. die Mängelhaftungsdauer einschränken oder sämtliche Ansprüche aus Mängelhaftungs ausschließen. Dies aber nur innerhalb gewisser Grenzen.


    Ein Unternehmer bspw. kann die Mängelhaftung ggü. einem Verbaucher bei Neuware weder ausschließen noch zeitlich beschränken, bei Gebrauchtware kann er sie zumindest auf 12 Monate beschränken. Ggü. einem Unternehmer kann er sie jedoch nach Belieben beschränken oder gar ausschließen.
    Ein privater Verkäufer haftet i.d.R. volle 24 Monate, er kann die Mängelhaftung komplett ausschließen oder sie zeitlich beschränken, egal ob er an einen Vebraucher oder Unternehmer verkauft.


    Alle Klarheiten beseitigt?


    Schau mal hier, hab meine Linksammlung gerade nicht parat....


    http://home.arcor.de/bastian-voelker/fun/vri-richtig.html


    und nach "Garantie" suchen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Super! :top: Rießen Dankeschön für die Erklärung (Hast Du gut gemacht :D)! Leider nicht in meinem Sinne. Naja kann man nix machen. Jetzt weiss ich immhin woran ich bin.


    Gute Nacht :)

  • Hab auch ein P800 von INWA im April 2003 - leider hat meins jetzt auch einen Defekt - der Jog Dial laesst sich nicht mehr in beide Richtungen seitlich druecken, sondern nur noch in eine.
    Sieht aus als muss ich die Reparatur selber bezahlen - ne Ahnung was sowas kostet?

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