Talkline: "erzwungener" Vertragswechsel: Sonderkündigungsrecht?

  • Hallo,


    ich habe gerade einen Brief von Talkline bekommen, wonach ich ab jetzt auch im supergünstigen (blabla...) Talkline Joy-Tarif telefonieren würde...


    Dieser Tarif mag zwar tatsächlich günstig sein, allerdings ist mir mein bisheriger Tarif (der schon seit 2-3 Jahren nicht mehr vertrieben wird) trotzdem lieber (u.a. Lokaloption etc.).


    Deshalb meine Frage: kann ich erreichen, dass ich meinen alten Vertrag behalte? Wenn nein: bedeutet die Ablehnung des neuen Vertrages, dass Talkline mich als Kunde (und damit auch meine Rufnummer) einfach "rausschmeißen" kann oder habe ich zumindest ein Sonderkündigungsrecht?


    Wie gehe ich am besten vor?

  • Re: Talkline: "erzwungener" Vertragswechsel: Sonderkündigungsrecht?


    Zitat

    Original geschrieben von DelaCamp
    ich habe gerade einen Brief von Talkline bekommen, wonach ich ab jetzt auch im supergünstigen (blabla...) Talkline Joy-Tarif telefonieren würde...


    Was nicht alleine nicht verwerflich ist.

    Zitat


    Dieser Tarif mag zwar tatsächlich günstig sein, allerdings ist mir mein bisheriger Tarif (der schon seit 2-3 Jahren nicht mehr vertrieben wird) trotzdem lieber (u.a. Lokaloption etc.).


    Wenn sich etwas zu deinen Ungunsten verändert, hast du natürlich ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Da ist es auch egal, ob der Vertrag insgesamt für Dich billiger ist. Siehe aber nächsten Absatz.

    Zitat


    Deshalb meine Frage: kann ich erreichen, dass ich meinen alten Vertrag behalte? Wenn nein: bedeutet die Ablehnung des neuen Vertrages, dass Talkline mich als Kunde (und damit auch meine Rufnummer) einfach "rausschmeißen" kann oder habe ich zumindest ein Sonderkündigungsrecht?


    Prinzipiell kannst du deinen Vetrag nicht behalten. Wenn Talkline dich innerhalb der Vertragslaufzeit umstellen will, kannst du der Umstellung widersprechen. Talkline kann dich dann im alten Tarif lassen, oder du hast ein Recht zur außerordentlichen Kündigung (mit allen Konsequenzen für Talkline, ggf. Schadensersatz). AFAIK kannst Du aber dann deine Rummer portieren.
    Oder aber Talkline kündigt den Vetrag ganz normal zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Hallo DelaCamp,


    wie bimmelbommel schreibt würde ich der Tarifumstellung kurzfristig widersprechen und auf Beibehaltung des alten Tarifs bestehen (wenn er wirklich günstiger für Dich ist).


    Auf die Reaktion Talklines warten und dann entscheiden ob Du bleibst oder gehst/portierst. Kann ja auch gut sein das Talkline Dich auf Grund Deines Widerspruchs im alten Tarif lässt.


    MfG
    Tille99

  • Hallo DelaCamp,


    lese den Brief bitte erneut durch!


    Du hast die Möglichkeit gegen den Tarifwechsel Widerspruch einzulegen.
    Aus dem Brief kannst Du entnehmen das es schriftlich, per Email oder per Fax einreichen kannst!


    Somit kannst Du also in Deinem bisherigem Tarif weiter telefonieren.
    Ein SoKü Recht entfällt, da Du gegen den "gezwungenen" Wechsel widersprechen kannst!



    Gruß Ben

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!