ZitatOriginal geschrieben von stevenson-.-
Wenn der Absender dennoch beweisen soll, dass er abgeschickt hat und das noch in schriftlicher Form, welches nicht ausgestellt wird in Form eines Beleges seitens DHL, dann nützt die Regelung des Risikoverlustes seitens Käufer so gut wie gar nichts.
Einer von beiden muss nunmal der Dumme am Ende sein und da ja alle immer ganz groß nach Käuferschutz schreien wird halt meistens zu dessen Gunsten entschieden.
Warte doch erstmal ab ob sich bei der Post was tut, eventuell finden die den Fehler.
Edit: Wieso man allerdings etwas für 260€ unversichert verschickt will mir immer noch nicht in den Kopf, da ist der Ärger doch schon fast absehbar. Ob's der Käufer nun will oder nicht, sowas in den Preisregionen verschickt man Versichert allein schon wegen eventuellen Transport-Beschädigungen.