Der allgemeine Deutsche Post & DHL Thread: News, Infos, verlorene oder beschädigte Sendungen & Co.

  • Zitat

    Original geschrieben von Miramal
    damit ist Paketdienstleister raus, da ja jemand für den Empfang unterschrieben hat.


    Nein, der Paketdienst muss Dir die Sendung zustellen, es sei denn Du hast denen Schriftlich genehmigt deine Sendungen an andere Personen abzuliefern.
    Normal freut man sich ja wenn andere Mieter das Paket für einen annehmen, das wird bei uns auch so gemacht. Wir hohlen das Paket dann aber auch selber beim anderen Mieter ab und keiner legt es "irgendwo" ab.

    Zitat

    Original geschrieben von Miramal
    Meine Vermutung ist dass jemand (kein Mieter) das Paket auf Grund der offenen Tür entwenden konnte. Ich nehme an, dass ich im Sinne einer weiteren guten Nachbarschaft auf meine 28€ (wert des Inhalts) verzichten und das Paket abschreiben sollte?


    Warum behält man das Paket nicht bis der andere Mitmieter es abohlt?

  • Ja ich denke so wird es in vielen Mehrfamilienhäusern gehandhabt, sowas tut man unter Nachbarn halt. Was ich in keinster Weise will, ist dass die, die das Paket angenommen haben Ärger oder ähnliches bekommen.


    Bisher wurde es immer so gemacht dass die Sendungen auf der Treppe zur ersten Etage abgelegt wurden, die auch von der Hauseingangstür nicht einsehbar ist. Seit gut vier Jahren ist nichts passiert, nun sind wir schlauer :mad: und werden wohl etwas ändern müssen.

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  • So - jetzt muss ich leider auch mal hier posten ... :(


    Ich habe eine Sendung per Nachnahme verschickt.
    Es hat sich um eine Briefsendung gehandelt. Das ganze wurde in der örtlichen Post von mir ausgefüllt, und auch bezahlt.


    Jetzt erhalte ich vom Empfänger die Info, dass er die Sendung erhalten hat, jedoch OHNE irgendwas zu bezahlen :mad:


    Ich habe ihn jetzt um die Überweisung gebeten - aber was mache ich, wenn er das nicht macht? Die Sendung ist auf diesem Weg nur bis 25 Euro versichert - aber sie wurde ja nachweislich zugestellt. Ist also nicht verloren gegangen.


    Wo beschwert man sich am besten? In der örtlichen Post werden die ja vermutlich relativ wenig machen können ... :flop:

  • Warum hast du bezahlt? Wenn ich was per Nachnahme versende wir der Nachnahme-Zettel ausgefüllt und die Post treibt das Geld dann beim Empfänger ein - zuzüglich der Zustellgebühren.
    Warum sollte die Post auch in deinem Falle was kassieren? Die haben ihr Geld ja schon von dir bekommen...

  • Die Versandkosten+NN-Gebühren müssen vom Versender getragen werden.


    Normalerweise müsse der NN-Betrag trotzdem gezahlt werden, wenn ich mich recht erinnere gab es bei TT so einen Fall auch schon mal. Die Post schreibt dazu: "Haftung
    Sollte es bei der Geldübermittlung des NACHNAHME-Betrages zu einem Fehler kommen, haftet die Deutsche Post bis zu einem Höchstbetrag von 1.600 EUR. Für den Verlust der NACHNAHME-Sendung wird keine Haftung übernommen."
    http://www.deutschepost.de/dpa…E&xmlFile=link1015322_861

    Viele Grüße
    Martin

  • klasse Danke! :top:


    Also ich habe bereits öfters per Nachnahme verschickt (Briefe mit Unterlagen) - und immer noch ich glaube 2-3 Euro dann bezahlt.


    Seit diesem Jahr ist es auch nicht mehr so, dass der Empfänger 2 Euro mehr bezahlt - sondern DHL überweist einem einfach nur 2 Euro weniger. Aber wenn es bekannt ist, ist das ja
    kein Problem.

  • Ich habe ein versichertes Paket über die Packstation versendet, das leider leer beim Empfänger angekommen ist. Anhand der Bilder ist festzustellen, dass es unten geöffnet wurde und nach Entnahme wieder zugeklebt wurde.


    Wie melde ich sowas bei der Post als Diebstahl? Gibt es da online ein spezielles Formular? Muss der Sender oder Empfänger diese Meldung abgeben? Wie ist dann der weitere Ablauf? Ich denke es läuft anschließend auf eine eidesstaatliche Versicherung von Sender und Empfänger als Beweis für die Post heraus!?

  • Kann man in einer Postfiliale Pakete für den Ehepartner nur mit dessen Vollmacht abholen oder reicht die Benachrichtigungskarte?

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Wenn es kein Paket, sondern eine Warensendung, Brief oder Päckchen ist: Vollmacht nicht nötig.
    Bei Paketen und Einschreiben ist bei Namensgleichheit ebenfalls keine Vollmacht nötig, nur bei abweichendem Namen ist die Vollmacht erforderlich.

  • Hallo,


    musste heute eine Bestellung bei amazon leider via Morning-Express abgeben sonst hätte ich es vor dem Feiertag nicht mehr erhalten. Wie ich eben erfahren habe werde ich wahrscheinlich nicht anwesend sein - leider auch niemand im Haus.


    Greift der "Ablagevertrag" auch bei Express Sendungen von DHL? Ich meine mal irgendwo aufgeschnappt zu haben das die das dann nicht machen wegen Versicherung o.Ä. Den Ablagevetrag habe aber afaik mit DHL abgeschlossen.


    Wäre es ansonsten möglich einen Zettel an die Tür zu kleben mit der Bitte auf Grundlage des Ablagevertrages auf den entsprechenden Platz zu legen oder beim Nachbarn ab zu geben?

    Programming is like sex:
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