Doch, da kam was. IIRC auch per Sackpost. Ich erinnere mich, dass mir Strato ganz stolz und froh mitgeteilt hat, dass Ihre Preiserhöhung nur moderat ausgefallen ist... :mad:
MfG
bimmelbommel
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Doch, da kam was. IIRC auch per Sackpost. Ich erinnere mich, dass mir Strato ganz stolz und froh mitgeteilt hat, dass Ihre Preiserhöhung nur moderat ausgefallen ist... :mad:
MfG
bimmelbommel
Re: Strato: Schleichende Preiserhöhung ohne meine Zustimmung - rechtens?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von xoduz
Guten Morgen,
nachdem ich mich vorgestern schöne lange durch die Strato-Seiten kämpfen durfte, um herauszufinden, warum die eigentlich so viel Geld bei mir abgebucht haben, habe ich nun die Rechnungen vor mir liegen.
Ich habe seit Mai 2001 eine Web-Visitenkarte S mit einer Zusatzdomain. Diese hatt mich gekostet:
2001-2002: 35 DM (Anschlussgebühr rausgerechnet)
2002-2003: 24 Euro
2003-2004: 24 Euro
2004-2005: 36 Euro
Eine dicke Preiserhöhung also, ohne dass ich von dieser benachrichtigt worden wäre - IIRC. Geht das? Ich meine, wenn die sich jetzt entschließen sollten, die Preise auf das zehnfache anzusetzen - muss ich das dann auch zahlen?
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Sehr ärgerlich natürlich auch die Kündigungsfrist von 12 Monaten - klar, dass die dann gerne so früh abbuchen ..
Meine Kündigung ist schon unterwegs, mich würde jetzt aber doch noch interessieren, ob das alles mit rechten Dingen zuging. Ich erinnere nur an die E+-Preiserhöhungen und das daraus entstehende Sonderkündigungsrecht damals.
Ansonsten muss ich es unter Lehrgeld verbuchen :mad: .
Ideas, anyone?
Sollte sich in Deutschland in einem Vertragsverhältnis für einen Kunden etwas zum Nachteil ändern, sprich verteuern, hast du generell ein 2 wöchiges Sonderkündigungsrecht! Es war früher für mich fast schon ein Sport, Handyverträge zu kündigen.
Schick Stratos deine SoKü per Einschreiben und versuch einfach mal dein Glück.
Gruß,
Oliver
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Ich glaube Strato hatte in dem Zusammenhang mit den Problemen mit der NSI auch auf eine Preiserhöhung hingewiesen. Ich hab jedenfalls was schriftliches bekommen, liegt irgendwo in den Akten bzw. im MüllMüsste ich zuhause mal gucken, bin mir aber sicher, dass ich was gelesen hab dazu!
Der Punkt ist, dass sie nicht nachweisen können, dass ich davon gewusst habe.
Return Receipts, also Empfangsbestätigungen versende ich nie, und ein Einschreiben habe ich von denen auch nicht bekommen.
Ich hab noch nie gehört, dass Firmen Erhöhungen per Einschreiben verschicken :confused:
Ich habe eine Änderung per Post gekriegt (nicht per Email), das meinte ich xoduz!
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Ich hab noch nie gehört, dass Firmen Erhöhungen per Einschreiben verschicken :confused:
Ich auch nicht - ist aber nicht wichtig.
ZitatIch habe eine Änderung per Post gekriegt (nicht per Email), das meinte ich xoduz!
Ich nicht - und niemand kann behaupten, ich hätte eine bekommen - geschweige denn, das belegen.
Das meinte ich.
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Ich hab noch nie gehört, dass Firmen Erhöhungen per Einschreiben verschicken :confused:
Das tun sie i.d.R. auch nicht - stehen dann allerdings dumm da, wenn ein Kunde später kommt und sagt, er habe von nichts gewusst... ![]()
Einschreiben kosten eine Menge Geld, und wenn ein Unternehmen wegen jeder Änderung von AGBs o.dgl. alle seine Kunden per Einschreiben informieren wollen würde, ginge das mächtig an die Substanz der Portokasse.
Allerdings nehmen sie damit nun einmal - ob bewusst oder unbewusst sei mal dahingestellt - in Kauf, dass sich vereinzelt Kunden später darauf berufen könnten, nie etwas erhalten zu haben. Und die Beweislast läge in so einem Fall nun einmal bei der jeweiligen Firma. Wenn sich AGBs oder Preise zu Ungunsten des Verbrauchers ändern, hat dieser nunmal ein SK-Recht. Um dieses ausüben zu können, muss der Kunde logischerweise über die entsprechende Änderung informiert werden. Und der Knackpunkt ist halt, dass diese Information halt auch bewiesen werden muss. Nicht der Kunde muss beweisen, dass er keine Information bekommen hat, sondern die Firma, dass sie die Information rausgeschickt hat.
Kann sie das nicht, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, erst durch - um bei diesem Beispiel hier zu bleiben - die Lastschrift vom neuen Preis erfahren zu haben. Und dies begründet dann wieder ein SK-Recht. Und dieses ist wahrsch. sogar länger als 2 Wochen (eben weil durch die Firma keine korrekte Information erfolgte).
Ganz ehrlich: Solche Firmen wie Strato und Co. haben umgekehrt auch keinerlei Skrupel. Wenn man denen z.B. eine Kündigung schickt und macht es nicht per Einschreiben, dann ist die Wahrscheinlichkeit relativ groß, dass das Schreiben nie ankam, oder erst nach einem bestimmten Stichtag. Deshalb soll man ja alles, was in irgendeiner Form an Fristen gebunden ist, immer per Einschreiben verschicken. Und wenn die das andersrum nicht genauso machen, dann haben sie im Zweifelsfalle dann halt auch mal Pech gehabt... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Ich nicht - und niemand kann behaupten, ich hätte eine bekommen - geschweige denn, das belegen.
Das meinte ich.
Also willst du um jeden Preis kündigen, selbst wenn du die Erhöhung per Brief vorliegen hättest, was die aber nicht beweisen können?
Er hat doch gesagt, dass er kein Schreiben bekommen hat... :confused:
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Also willst du um jeden Preis kündigen, selbst wenn du die Erhöhung per Brief vorliegen hättest, was die aber nicht beweisen können?
Ganz ehrlich: Ich kann mich wirklich keiner Benachrichtigung entsinnen. Ansonsten siehe Big Blue's Posting über Deinem, da steht es schön erklärt. ![]()
Egal. Rücklastschrift oder nicht, that's the question.
Im Grunde kann ich das Geld ja ruhig zurückholen lassen, dann ist wenigstens Strato in einer Position, in der sie handeln müssen (sollten).
Andererseits ist es ja eine gerechtfertigte Lastschrift ihrerseits, da ich ja erst jetzt kündige, womit dann also ihre in den AGB vereinbarten Gebühren von 10 Euro gerechtfertig twären.
ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Ganz ehrlich: Ich kann mich wirklich keiner Benachrichtigung entsinnen. Ansonsten siehe Big Blue's Posting über Deinem, da steht es schön erklärt.
Hab schon verstanden, hab BB Posting erst später gelesen, nachdem meins schon raus war ![]()
Alles geklärt. Wenns klappt, kannst du es hier ja bekannt geben ![]()
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