Frage zu Notebook-Garantie/ -Gewährleistung -> Rückgabe/Umtausch

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    DAS stimmt nun wiederum so nicht... ;)


    Vgl. § 437 BGB. Ich habe als Kunde bei Mängeln durchaus prinzipiell das Wahlrecht, Nacherfüllung zu verlangen, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Und bei der Nacherfüllung (§ 439) kann ich dann wiederum ebenfalls nach eigener Wahl ein neues Gerät oder Instandsetzung verlangen. Der Verkäufer kann sich dagegen nur dann zur Wehr setzen, wenn die vom Kunden gewählte Methode für ihn mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Was bei einem MediaMarkt zu bezweifeln ist...


    :top:


    § 439
    Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

  • Sachte sacht, BigBlue hat den Finger schon in die Wunde gelegt:


    Die spannende Frage ist hier, wann welche Fehler aufgetreten sind.


    Die gesetzliche Gewährleistung aus der der Kunde auch sein Recht auf Nacherfüllung ableiten kann beträgt zwar 24 Monate, es gilt aber, das nur innerhalb der ersten 6 Monate die Vermutung gilt das ein aufgetretener Defekt bereits bei Übergabe der Ware vorlag und somit durch die Gewährleistung abgedeckt ist.


    In den restlichen 18 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der reklamierte Fehler bereits von Anfang an im Gerät war.
    (Gewährleistung bedeutet nämlich nicht, dass das Gerät innerhalb der 24 Monate keinen Defekt davontragen wird.)


    Im Prinzip bleibt Dir nichts anderes übrig als bei MM aufzuschlagen mit der Bitte ein neues Gerät zu erhalten oder den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen. (Dieser kann jedoch auch wg. der fast 2 jährigen Nutzung des Gerätes entsprechend gemindert werden.)
    Wenn Du Glück hast ist MM kulant und diskutiert nicht lange rum, wenn Du Pech hast fangen die das diskutieren an und dann hast Du wahrscheinlich wg. der Fristen ein Beweisproblem


    Gruß
    CH

  • Ich denke schon, dass MM in solchen Sachen ziemlich großzügig ist.


    Neulich war unsere, bei Saturn gekaufte, Microwelle nach 19 Monaten defekt. Obwohl nur 1 Jahr Garantie drauf war, wurde sie ohne Wenn und Aber von Saturn repariert.
    (Irrsinn: Reparaturkosten: 72 EUR, Geräte-NP damals: 39 EUR :eek: )


    Ok, das ist eine andere Preisklasse aber ich denke schon, dass gute Chancen bestehen.

  • Naja, dann mal eine gegenteilige Erfahrung: Ende letzten Jahres im MM einen Standmixer von Siemens gekauft (dieses silberne Teil im Porsche Design, wo es noch Toaster usw. von gibt). Da wir die anderen Sachen schon hatten und nur noch der Mixer fehlte, hielten wir das für eine gute Idee...


    Weit gefehlt - nach ca. 1 Monat verabschiedete sich der Haltezapfen des Deckels. Schon da schwätzten die Typen im Markt dumm rum von wegen Einschicken und so. Ich bestand darauf, einfach von einem der lagernden Geräte einen neuen Deckel zu bekommen. Ging dann nach einigem Hin und Her auch.


    Als dieser Deckel sich kurze Zeit später wieder verabschiedete, brachte ich das Ding mit Verpackung in den Laden und wollte meine Kohle zurück.


    :eek:


    Holla - was für selten dämliche Flachzangen im MediaMarkt Sindelfingen doch rumlaufen. Der Typ dort hatte keine, aber wirklich absolut keine Ahnung von der aktuellen Rechtslage. Er kannte immer noch seine gute alte "3x Nachbessern" - Regel (die i.Ü. in den aktuellen MM-AGBs gar nicht mehr drin ist), Geld zurück gäbe es nach 3 Monaten grundsätzlich gar nicht usw..


    Ich habe den Mann dann gebeten mit zur Information vor zu kommen. Dort habe ich dann vor versammelter Mannschaft gefragt, ob in dieser Filiale ausschließlich Menschen ohne die geringste Fachkompetenz bzgl. deren eigener AGBs und des BGB arbeiten würden und ob man bitte den Filialleiter ausrufen könne. Der kam dann auch, dem habe ich ein, zwei Paragraphen rezitiert, und dann hatte ich meine 159,- in der Hand.


    Die Moral von der Geschicht: Wirklich kulant ist der MM eigentlich nur mit einen 14 Tagen Rückgaberecht, die sie ja freiwillig anbieten. Wenn die aber einmal vorbei sind, dann muss man schon fleissig diskutieren - so aus reiner Kulanz nehmen die dann in aller Regel nix mehr zurück. Und dann sollte man schon die passenden Argumente beisammen haben - und in der Filiale auch jemanden finden, der halbwegs auf demselben Niveau schwimmt (was nicht immer einfach sein dürfte).

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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