schon immer, oder? :confused:
Bußgeld für Beleidigung
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Anzeigen kannst du mittlerweile (fast) alles. Auch angebliche Beleidigungen. Naja, wer es nötig hat. Wenn du dafuer einen Anwalt einschalten musst hast du am Ende nur Stress wegen Kosten, Zeitaufwand etc.... sowas ist echt :flop: :flop:
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Wenn man gewinnt, zahlt doch die Gegenseite den Anwalt, oder? Wenn die Chancen gut stehen, würde ich es dann nämlich durchziehen, um der Klägerin die Kosten aufzudrücken. Wenn einer schon auf doe eine Tour kommt, darf er auch etwas leiden.
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Bußgeld
Sie hat sich eine Freundin besorgt, die angeblich dabei war. Habe glaue ich ziehmlich schlechte Karten. Wie hoch ist den ein Tagessatz, hängt wahrscheinlich vom Einkommen ab, oder ?
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Re: Bußgeld
ZitatOriginal geschrieben von Ingenieur
Sie hat sich eine Freundin besorgt, die angeblich dabei war. Habe glaue ich ziehmlich schlechte Karten. Wie hoch ist den ein Tagessatz, hängt wahrscheinlich vom Einkommen ab, oder ?sorry man aber so ein posting sagt mir das da doch mehr dahintersteckt oder wie ?
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Das klingt so resignierend.
Bei einer Verurteilung könnte eine Geldstrafe schon auch happig ausfallen. Ausserdem, wer sagt denn, dass Deine Ex nicht noch mehr aus dem Hut zaubert.
Ich würde schleunigst einen Anwalt konsultieren, egal ob mehr dahintersteckt oder nicht -
Re: Bußgeld
ZitatOriginal geschrieben von Ingenieur
Sie hat sich eine Freundin besorgt, die angeblich dabei war. Habe glaue ich ziehmlich schlechte Karten....aber dein Freund war doch auch dabei, oder?
Kann mich Vegas nur anschließen... plagt das schlechte Gewissen?ZitatOriginal geschrieben von Marco
Wenn man gewinnt, zahlt doch die Gegenseite den Anwalt, oder? Wenn die Chancen gut stehen, würde ich es dann nämlich durchziehen, um der Klägerin die Kosten aufzudrücken. Wenn einer schon auf doe eine Tour kommt, darf er auch etwas leiden.Naja.. wenn sie schon eine Anzeige wegen Beleidigung (!) aufgibt, wird sie ja wohl 100% Rechtsschutzversichert sein, und dann tuts höchstens der Versicherung weh..
Jetzt wart erst mal was kommt.. Wenn sie die Anzeige bei der Polizei aufgegeben hat, stehen die Chancen sowieso schlecht, dass sies annehmen (müssen sie zwar, werden ihr aber auch die Problematiken erklären).
Wenn sie direkt zum Anwalt ging, kriegste ein Schreiben von dem. Und auch dort wirds sicher nicht gleich zum Richterspruch kommen.. -
Re: Bußgeld
ZitatOriginal geschrieben von Ingenieur
Sie hat sich eine Freundin besorgt, die angeblich dabei war. Habe glaue ich ziehmlich schlechte Karten. Wie hoch ist den ein Tagessatz, hängt wahrscheinlich vom Einkommen ab, oder ?Ich kann hier ja nicht beurteilen, ob es nur eine Anschuldigung ist, oder wirklich was dahintersteckt.
Wenn was dahintersteckt könnte es vielleicht hier besser sein es zuzugeben ... wäre dann auch fairer.
Aber wenn es nur eine Anschuldigung ist, würde ich auf keinen Fall kampflos aufgeben. Vielleicht könnt ihr irgendwie bestätigen das die Freundin der Freundin nicht dabei gewesen sein konnte.
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Kann man Freunde denn überhaupt beleidigen, so dass es strafbar ist?
Ich meine, mir ist natürlich klar, dass sich gerade in der Arbeitswelt da ernsthafte Probleme ergeben können bzw. Beleidigungen insbesondere sexueller Art ein ernsthaftes Thema sind.Aber bei Freunden? Gar Ex-Partnern, mit denen man ja vermutlich mehr geteilt hat, als man in der Beleidigung ausgesprochen hat?
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Das ist eine Gute Frage. Eigentlich ist es innerhalb Beziehungen oder auch so nur unter Freunden nicht üblich jemanden wegen sowas anzuzeigen. Gibt wohl Leute, bei denen würde das zehnmal oder noch öfter am Tag zutreffen.
Weil ich es oben vergessen hatte: Ein Tagessatz sollte in etwa 1/30 eines Monatseinkommens abzgl. Unterhaltspflichten und einiger sonstiger Ausgaben sein.
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