Fahren ohne Führerschein = Fahren ohne Fahrerlaubnis?

  • Hallihallo!
    Ich habe mal eine Frage:


    Mir ist vor einem knappen Monat mein Geldbeutel abhanden gekommen. Darin waren natürlich alle wichtigen Dokumente, die ich mir nach und nach natürlich wieder besorgen konnte. Bis auf den Führerschein, der in einem ganz anderen Verwaltungsbezirk ausgestellt wurde und auch nur dort wieder beantragt werden kann (sagte man mir) und da ich da nicht mal einfach so hinfahren kann, habe ich also derzeit keinen Führerschein.


    Der Polizist bei der Anzeigenaufnahme sagte mir, daß das kein Problem sei, ich hätte ja im Prinzip die Fahrerlaubnis. Nur im Ausland könnte das Schwierigkeiten geben.


    Ich glaube das aber irgendwie nicht, denn zum einen darf man ja nach Bestehen der Führerscheinprüfung auch noch nicht fahren, solange man den Wisch nicht ausgehändigt bekommen hat und zum anderen habe ich neulich in einer Reportage einen ähnlichen Fall gesehen (nach Fahrerlaubnisentzug hatte dre Kandidat den Führerschein trotz abgelaufener Sperre noch nicht wieder abgeholt und ist gefahren) und das wurde geahndet.


    Kann mir jemand dazu eventuell näheres oder genaueres sagen oder hat eine Idee oder Erfahrung, wie man wieder an einen Führerschein kommt ohne quer durch Deutschland reisen zu müssen (zu Behördenöffnungszeiten versteht sich - und dann nochmal zum abholen...)!


    Bitte keine "ich glaube/ich denke/ich könnte mir vorstellen"-Antworten ;)

  • also ich hab mal das hier gefunden klick und da dann rechts oben auf Führerschein und dann nochmal auf Führerschein. Sorry, ich konnts nicht verlinken.


    Dort findest du den Satz

    Zitat

    Beim Verlust des Führerscheins kann dieser ohne größere Formalitäten neu ausgestellt werden (Ersatzführerschein).


    Mein Freund hatte so einen Ersatzführerschein auch mal weil er B bereits bestanden hatte, und A noch nicht. (Er ist nicht durchgefallen, aber im Dez. darf man keine Motorradprüfung machen :) ) Der war dann so komisch rosa, aber ich weiß nicht mehr bei welcher Behörde er den Ausstellen lies.


    Aber generell müsstest du schon fahren dürfen, die Polizei kann ja bei einer Kontrolle nachprüfen ob du im Besitz der Fahrerlaubnis bist oder ob sie dir entzogen wurde.


    Gruß Andi

  • Zitat

    Original geschrieben von handyfreak999
    Mein Freund hatte so einen Ersatzführerschein auch mal weil er B bereits bestanden hatte, und A noch nicht. (Er ist nicht durchgefallen, aber im Dez. darf man keine Motorradprüfung machen :) ) Der war dann so komisch rosa, aber ich weiß nicht mehr bei welcher Behörde er den Ausstellen lies.


    Dieser Rosa farbende ist nicht im Ausland gültig ;) Ein Freund von mir hatte erst B gemacht und danach erst den Führerschein für Anhänger gemacht. Dort stand explizit drauf, das man damit nicht ins Ausland darf...


    edit:
    Danke andy :D

  • Ja, aber den Ersatzführerschein stellt halt dann wohl nur auch das zuständige Landratsamt aus, denn AFAIK weiß Landratsamt A nicht ob ich bei Landratsamt B eine Fahrerlaubnis erworben habe...

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Dort stand explizit drauf, das man damit nicht ins Ausland darf...


    Das hab ich ja auch nicht behauptet :p

  • Zitat

    Original geschrieben von handyfreak999
    Das hab ich ja auch nicht behauptet :p


    Bezog sich auch eigentlich nicht auf deins, sondern auf andi´s posting, weil er geschrieben hat.


    Zitat


    Der Polizist bei der Anzeigenaufnahme sagte mir, daß das kein Problem sei, ich hätte ja im Prinzip die Fahrerlaubnis. Nur im Ausland könnte das Schwierigkeiten geben.


    Ich glaube das aber irgendwie nicht, denn zum einen darf man ja nach Bestehen der Führerscheinprüfung auch noch nicht fahren, solange man den Wisch nicht ausgehändigt bekommen hat und zum anderen habe ich neulich in einer Reportage einen ähnlichen Fall gesehen (nach Fahrerlaubnisentzug hatte dre Kandidat den Führerschein trotz abgelaufener Sperre noch nicht wieder abgeholt und ist gefahren) und das wurde geahndet.

  • Ja, nur das ich nichtmal den [URL=http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,292846,00.html]rosanen[/URL] ( ;) ) Wisch habe sondern gar nix...

  • Lass dir von dem Amt wo du den Führerschein beantragen willst nen schriftlichn Termin geben. Den nimmst du dann im Auto mit, wenn da hin fährst. Im Falle, dass man dich anhält kannst du beweisen, wo du gerade hinwillst.
    Das ist ungefähr genauso wie mit einer Veränderung am Auto, die du beim TÜV eintragen lassen musst. Du baust das Teil auch erst Zuhause ein und fährst dann natürlich erstmal ohne Eintragung direkt zum TÜV.


    Deine Fahrerlaubnis erwirbst du mit Bestehen der Führerscheinprüfung. Als Beweis bei Kontrollen bekommst du dafür den Führerschein. Wenn du diesen nicht vorzeigen kannst, dann kostet das Geld, weil die Jungs in Grün nachprüfen müssen, ob du die eine gültige Fahrerlaubnis hast.
    Wenn du denen jetzt noch sagst, dass du gerade zur Führerscheinstelle willst, dann drücken auch ein Auge zu.


    Zum Schluß noch:
    Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass du von der Polizei angehalten wirst auf dieser Strecke ? Musst ja nich gerade Nachts fahren.

  • Die Fahrerlaubnis ist die amtlich erteilte Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen.
    Der Führerschein ist das Dokument, das ein Bestehen der Fahrerlaubnis dokumentiert.


    In der Umgangssprache werden die beiden Begriffe oft vermischt - z.B. "ich habe keinen Führerschein" , "Fahren ohne Führerschein" usw.


    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG (also keine bloße Ordnungswidrigkeit) und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr geahndet werden. Exakt der gleiche Strafrahmen besteht übrigens für denjenigen, der einem anderen ein Fahrzeug überläßt, obwohl der keine Fahrerlaubnis hat. Die Frau, die Daniel Küblböck ans Steuer ließ, wird sich also ebenfalls wegen dieses Vorwurfs verantworten müssen.


    Hat man zwar eine Fahrerlaubnis, führt jedoch den Führerschein nicht mit, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit , für die nach Bußgeldkatalog ein Verwarnungs-oder Bußgeld von 10 € festgesetzt werden kann.


    Im Normalfall gibt es durch das Nichtmitführen des Führerscheins über die Verwarnung hinaus auch keine weiteren Probleme, denn die Polizei kann das Bestehen der Fahrerlaubnis über das Zentrale Fahrerlaubnisregister in Flensburg abfragen. Das Register befindet sich aber noch im Aufbau und ältere Fahrerlaubnisse (Erteilung vor 1.1.99) sind dort nicht verzeichnet., in diesem Fall wird man manchmal aufgefordert, den Führerschein nachträglich bei einer Polizeidienststelle vorzuzeigen.
    Im Ausland kann es natürlich zu höheren Verwarnungsgeldern und evtl. weiteren Problemen (Untersagung der Weiterfahrt) bis zur Klärung des Fahrerlaubnisbesitzes kommen.


    Trotzdem darf man nach dem Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung nicht einfach drauf los fahren, ohne den Führerschein in der Hand zu haben, denn das Bestehen der Prüfung bedeutet noch keine Erteilung der Fahrerlaubnis! Der Prüfer kann keine Fahrerlaubnis erteilen, diese Amtshandlung kann nur die Behörde vornehmen und gibt bei Erteilung der Fahrerlaubnis den Führerschein aus.


    Ist die Fahrerlaubnis entzogen oder ruht sie (während eines 1-3 monatigen Fahrverbots) und man hat trotzdem einen Führerschein in der Hand (z.B. einen "zufällig" wiedergefundenen nach Verlustmeldung, einen kurz vor Ablauf des Fahrverbots zurückgeschickten usw.). darf man natürlich trotzdem nicht fahren!

  • Ähm...das mit dem Hinfahren meinte der Bursche wohl eher so, dass das nicht unbedingt in der Nähe liegt. Und wenn Du an einem Samstag und dann auch noch nachts angehalten wirst und behauptest, Du müsstest zur Führerscheinstelle, dann werden Dir die Kollegen in Grün kein weiteres Wort mehr glauben :) Außerdem ist es mit der Polizei fast immer so, dass sie Dich dann anhalten, wenn Du es ÜBERHAUPT nicht gebrauchen kannst.

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