Frage zu Ratenkauf

  • Hi,


    hoffe ihr könnt mir dabei helfen.


    Mein Bruder hatte sich vor kurzem einen Rechner geholt, den er aber nicht bar zahlen konnte.
    Also vereinbarte er beim Händler einen Ratenkauf.
    Nun möchte er ihn, aus welchen Gründen auch immer, wieder verkaufen.


    Konnte ihm da leider keine Antwort geben ob er das so einfach machen kann.



    Weis vielleicht jemand Rat ob er das machen kann/darf und wenn ja auf was er achten muss.



    Danke schonmal im Vorraus.



    gruß

  • In den AGB des Händlers steht sicher ne Klausel zum "Eigentumsvorbehalt", bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese Eigentum des Händlers und kann somit rein rechtlich nicht verkauft werden.


    Wenn er den Rechner trotzdem verkauft und weiter pünktlich die Raten bis zum Schluss zahlt, sollte aber IMHO nichts weiter passieren.

    Gruß
    berlibaerchen

  • was steht denn in dem Kredit Vertrag mit Eigentumsvorbehalt ?


    Das Teil gehört ja bis zur völligen Bezahlung dem Kreditgeber....


    ich denke wenn er seine Raten pünktlich zurückbezahlt wird es keinen Hahn krähen - wo kein Kläger so kein Richter


    Grüsse Hans

  • Zitat

    Original geschrieben von berlibaerchen
    In den AGB des Händlers steht sicher ne Klausel zum "Eigentumsvorbehalt", bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese Eigentum des Händlers und kann somit rein rechtlich nicht verkauft werden.


    man Verpflichtungsgeschäft
    man Verfügungsgeschäft
    ;)


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Kann derzeit leider nicht sagen was im den Kreditunterlagen steht.


    Er hat mir nur gesagt das der Kredit über die Citibank laufen würde.
    Weis nicht ob das in dem Bezug auf meine Frage relevant ist.




    gruß

  • Will sagen, dass Du auch eine Sache verkaufen kannst, die Dir nicht gehört. Du kannst sie nur nicht wirksam übereignen. Das ist aber nur eine juristische Spitzfindigkeit am Rande.
    Für Deinen Bruder gilt: Wo kein Richter, da kein Kläger. IANAL, aber wenn Dein Bruder die Raten nicht mehr zahlt, dann pfänden sie eben nicht den PC, sondern irgendwas anderes.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Ok dann werde ich ihm das mal so weitergeben. :)


    Mit den Raten gibt das auf keinen Fall bei ihm Probleme. Ich kann es zwar nicht verstehen wieso er ihn loswerden möchte, aber ok seine Sache.




    Danke an euch alle für die Hilfe. :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Will sagen, dass Du auch eine Sache verkaufen kannst, die Dir nicht gehört. Du kannst sie nur nicht wirksam übereignen. Das ist aber nur eine juristische Spitzfindigkeit am Rande.


    man gutgläubiger Eigentumserwerb :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Die manpage war gerade bei mir nicht aufrufbar :D.


    MfG
    bimmel'SCNR'bommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

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