Erfahrungen mit britischen (Renten-) Versicherungen?

  • Zitat

    Original geschrieben von sharpe
    Enthält denn der Vertrag eine solche Klausel? Sicher würde das was helfen, kommt natrülich darauf an, wie hoch der garantierte Zinssatz ist.


    Weiß ich nicht, ich habe noch nichts hierlegen, habe nur einen Termin vereinbart und kurz besprochen, da ich im Vorfeld wissen will, was er vorschlägt und ich mich drübers schlau machen will...

  • Britische LV


    Hallo!


    Die britischen LV unterliegen einem flexibleren Anlagerecht für die Wahl ihrer Kapitalanlagen. Durch die höhere Aktienquote wurden daher in der Vergangenheit sehr gute Renditen erzielt, mit denen auch heute noch geworben wird. Hier gilt es allerdings die zukünftige Entwicklung der Aktienmärkte zu berücksichtigen.


    Ein Vergleich mit der klassischen deutschen LV, der Kapital-LV, ist nicht angebracht. Diese bietet einen Garantiezins (m.W. gibt es etwas vergleichbares in GB nicht, der Garantiezins in D ist gesetzlich festgelegt, dein Garantiezins wäre eine vertragliche Regelung) und eine bestimmte, gesetzlich regulierte Anlagequote. Die britische LV liesse sich mit einer fondsgebundenen LV in D vergleichen.


    Generell gilt also, dass du bei einer Anlage in einer britischen LV stärker der Volatilität der Aktienmärkte unterliegst-mit allen Chancen, aber auch allen Risiken. Ob du dies für die Anlage deiner Altersgelder riskieren möchtest, bleibt dir überlassen.


    Gruß!

  • Re: Britische LV


    Zitat

    Original geschrieben von flinn75
    Diese bietet einen Garantiezins (m.W. gibt es etwas vergleichbares in GB nicht, der Garantiezins in D ist gesetzlich festgelegt, dein Garantiezins wäre eine vertragliche Regelung) und eine bestimmte, gesetzlich regulierte Anlagequote.


    Was wäre der Nachteil einer vertraglichen Regelung im Gegensatz zum einer gesetzlichen Regelung wie bei den deutschen?

  • gesetzlich vs. vertraglich


    Hallo.


    Deutsche Lebensversicherungsgesellschaften sind verpflichtet, dir den gesetzlich festgelegten Mindestzinssatz über die gesamte Laufzeit zu garantieren. Es gilt der Zinssatz bei Vertragsabschluß der LV, z.Zt. 2,75 %. Die Verzinsung darf nicht unter diesem Wert liegen.


    Bei einer vertraglichen Laufzeit gibt es m.E. das Problem der Laufzeit. Wird diese begrenzt, dann trägst du das Risiko einer eventuellen Rückstufung für die restliche Laufzeit. Diese kann ja u.U. recht lange sein.


    Die deutsche Variante ist generell sehr sicher. Unter reinen Ertragsgesichtspunkten geht dir natürlich etwas verloren, da Sicherheit immer auf Kosten der Rendite geht.


    Gruß!

  • Re: gesetzlich vs. vertraglich


    Zitat

    Original geschrieben von flinn75 Bei einer vertraglichen Laufzeit gibt es m.E. das Problem der Laufzeit. Wird diese begrenzt, dann trägst du das Risiko einer eventuellen Rückstufung für die restliche Laufzeit. Diese kann ja u.U. recht lange sein.


    Hi,


    das heißt, WENN die Vereinbarung vorhanden ist für die gesamte Laufzeit, dann wäre gegen eine solche Versicherung nichts einzuwenden? Ob das möglich ist, weiß ich nicht, aber nur für den Fall, dass es möglich ist...

  • Vereinbarung für gesamte Laufzeit


    Hi!


    Die Vereinbarung sollte schon für die gesamte Laufzeit gelten, ansonsten lässt sich einfach schlecht kalkulieren und vergleichen.


    Leider kann ich dir nicht wirklich genau sagen, ob eine vertraglich vereinbarte Mindestverzinsung nicht sondergekündigt werden kann.


    Vielleicht sprichst du den Makler in der Beratung darauf einmal an. Ob er es dir beantworten kann (so aus dem Stand),sei einmal dahingestellt.


    Gruß!

  • Standard Life will in den deutschen Markt. Und bei Markteintritt gibts eben etwas grössere Zulagen (siehe Quam :D ) bzw neue Produkte mit attraktiver Rendite.


    Standard Life ist ein sehr grosser Renten/Lebensversicherer, nur eben noch nicht in D. Aber auch hier: "Es kommt drauf an" was Du brauchst. Deshalb kann Dir ein Pauschalurteil nicht helfen.

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Re: Re: Re: Re: britische LV/RV


    Zitat

    Original geschrieben von maestro
    Wie läuft das ganze dann, wenn man in einen anderen Betrieb wechselt?


    Ist bei einer Pensionskasse sehr flexibel regelbar:


    * Vertrag kann mitgenommen werden. In der Regel übernimmt der neue Arbeitgeber den Vertrag so wie er ist.


    * keine Probleme bei Insolvenz, denn die Anwartschaften sind von Anfang an unverfallbar.


    * Vertrag kann privat weitergeführt werden (dann halt ohne die Steuer-/Sozialversicherungsfreiheit)


    * Vertrag kann jederzeit erhöht oder erniedrigt oder beitragsfrei gestellt werden (nur Kündigung ist halt wegen der Besonderheiten der bAV nicht möglich).


    Der Arbeitgeber hat ja auch Vorteile von der bAV - geringere Lohnnebenkosten, denn die entsprechenden Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung werden ja auch gespart.

  • Ich habe jetzt ein Antragsblatt...


    Siehe hier: Seite 1
    Siehe hier: Seite 2


    Was meinen die Experten hierzu???


    Vor allem: Punkt 7 (seite 1), heißt das (-> "Verzicht auf Entschädigungsleistung"), dass die Kohle u.U. weg sein KÖNNTE, wenn innerhalb von 3 Jahren was ist??? Oder ist das einbezahlte hier sicher?


    Welche Fallen lauern hier???

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