Gewährleistungsanspruch beim Autoverkauf!?

  • hallo liebe rechtsexperten,


    ich stehe vor einem problem und bräuchte hilfe!


    situation: verkauft werden soll das auto meiner mutter(selbständig)! der wagen wurde zum 31.05 dem betriebsvermögen entnommen.


    frage:
    a) ist dadurch der gewährleistungsanspruch(seit 1.1.02) laut verbrauchsgüterkaufrecht bei einem verkauf an privat ausgeschlossen?
    b) gilt der gewährleistungsanspruch auch bei einem verkauf an einen gewerbetreibenden oder selbständigen?
    c) spielt es eine rolle ob das fahrzeug mit oder ohne ausweis der MwSt verkauft wird?


    der artikel in der aktuellen auto bild nr.22 s.39 hat mich auf dieses "problem" aufmerksam gemacht.


    sorry, ist ein parallel-posting! ...aber es ist dringend und für fast jeden von interesse!

  • Mit "dem Betriebsvermögen entnommen" meinst du doch sicher, dass es jetzt in Privateigentum übergegangen ist. Sehe ich das richtig?
    Also sowas in der Art von: Du kaufst das Auto deiner Mutter und bist damit Eigentümer, nicht mehr die Firma.
    Dann ist der Weiterverkauf zu behandeln, wie ein Verkauf unter Verbrauchern. In diesem Fall kann man die Gewährleistung ausschließen, muß das aber auch ausdrücklich vereinbaren, wenn man nicht haften will.
    Als Unternehmer haftet man dagegen für Mängel grundsätzlich auch bei gebrauchten Sachen für zwei Jahre, kann aber diese Gewährleistungszeit auf ein Jahr reduzieren.


    Soweit kann ich das aus dem Stehgreif sagen. Für alles weitere müsste ich Gesetze wälzen und das muß um die Zeit nicht mehr sein...



    Gruß
    DaFunk

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  • Interessant dürfte auch die Frage sein, aus welchen Gründen die Entnahme erfolgte. Der Verkauf hätte doch ebensogut aus dem Betriebsvermögen erfolgen können.

  • ...die entnahme erfolgte um den wagen privat und damit ohne gewährleistung zu verkaufen!


    was ist denn wenn der wagen an einen händler verkauft wird? hätte der nicht auch einen gewährleistungsanspruch?:(

  • Wenn Du den Wagen als Selbständiger verkaufst, läufst Du Gefahr, als Händler zu gelten.
    Wenn der Wagen entnommen wurde und Du als Privater verkaufst, kannst Du die Gewährleistung ganz normal ausschließen (Formularvertrag ADAC etc.).


    Gruß, lmn

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