Schuld Frage : nicht angebremster LKW Anhäger rollt beim beladen auf einen PKW

  • Mal eine Frage an Unsere Rechtgelehrten :


    Ein LKW-Fahrer stellt seine leeren Hänger ab, ohne diesen anzubremsen oder Keile vor die Reifen zu legen.


    Er sagt dem Radlader Fahrer, er könne jetzt mit der Beladung des Hängers anfangen.


    Dieser begann dann auch mit der Beladung.


    Als er wieder eine Palette auf den Hänger stellte und zurück setzte, drehte sich die Deichsel und der Hänger rollte in ein parkendes AUto.


    Fragt besser heute nicht, WEM das Auto gehört :mad:



    Alles gut und schön die Polizei kam, nahm den Sachverhalt auf und gab dem Radlader Fahrer die schuld :rolleyes:


    ER hätte zu überprüfen, das der Hänger ordnungsgemäss abgestellt sein müßte.


    Dem Berufskraftfahrer trifft keine Schuld.


    Sagt mal, hab ich jetzt einen :gpaul: oder die Polizei ?


    Wie seht Ihr die Sache ?


    Gruß


    Ninja6

  • Moin,


    sag jetzt bloss nicht, dass Du auch der Radladerfahrer bist...........


    Ansonsten kann ich Dir sagen, dass es sehr schwer ist, gegen ein solches Urteil eines Polizeibeamten anzukommen.
    Selbst Gerichte verlassen sich lieber auf die Aussagen der Polizisten als sich bei einem Lokaltermin ein eigenes Bild zu machen.


    Aus meiner persönlichen Einschätzung würde ich das Verhalten des LKW-Fahrers als grob fahrlässig einstufen.
    Wirklich "schuldfrei" ist er bestimmt nicht.


    Willi

  • Hi!


    Ich würde eindeutig dem LKW-Fahrer die Schuld geben, da dieser an einem Hang die Bremsen anzuziehen hat. Immerhin haben sie nicht gesagt, Du seist schuld, weil Du Dein Auto genau dort abgestellt hattest ... ;) :D


    Die Versicherung zahlt den Schaden aber schon, oder?


    Viele Grüße, Bianca

  • Ja, es war mein Auto :mad:


    Aber der Radladerfahrer war ich nicht.


    Das verzwickte an der ganzen Sache, das alle in der selben Firma arbeiten.


    Aber wie gesagt, wie kann die Polizei dem jenigen die Schuld geben, der sich mit einen Hänger überhaupt nicht auskennt ?


    Gruß


    Ninja6

  • Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    Aber wie gesagt, wie kann die Polizei dem jenigen die Schuld geben, der sich mit einen Hänger überhaupt nicht auskennt ?


    Gruß


    Ninja6


    Moin,


    das ist mir inzwischen auch aufgefallen.
    Das mit den fehlenden Keilen hätte auch einem Laien auffallen können.
    Um das Wegdrehen des Drehkranzes vorher sehen zu können, bedarf es jedoch schon etwas Sachverstandes. Um das Verdrehen zu verhindern, braucht es auch das entsprechende Know how, um die Vorderache entsprechend abbremsen zu können.
    Dieses kann man imho von einem Laien nicht erwarten.
    Dafür wäre der Fahrer des Gespannes wohl verantwortlich.


    Aber: Wenn man die ganze Geschichte als fahrlässig auslegt (obwohl ein ungebremster Anhänger grob fahrlässig ist, was wiederum keine Versicherung zahlt), stellt sich mir die Frage, ob es in Deiner Firma keine Betriebshaftplicht gibt, die für den Schaden aufkommen könnte.


    Willi

  • Zitat

    Original geschrieben von Ninja6


    Aber wie gesagt, wie kann die Polizei dem jenigen die Schuld geben, der sich mit einen Hänger überhaupt nicht auskennt ?


    Obwohl Rechtsberatungen in so einem Fall besser beim eigenen Anwalt aufgehoben sind, mein Senf:


    Nach meinem Dafürhalten trägt der Belader die Hauptschuld. Er hätte sich vorher von dem ordnungsgemäßen Zustand des Hängers überzeugen müssen. Dem LKW Fahrer kann man höchstens eine kleine Teilschuld anlasten.
    Jeder Fahrzeugführer hat sich ja auch über Zustand eines Fahrzeuges zu informieren bevor er fährt und wenn es dann wegen mangelhafter Bremsen kracht kann man dem Halter auch keinen Strick draus drehen.
    Auch wenn der Führer null Ahnung von der Materie hat. "Wie Herr Wachtmeister, es ist nicht normal dass sich der Bremsdruck erst nach 5mal Bremspedal treten aufbaut?" ;)


    Wenn der Belader keine Ahnung von Anhängern hat die er belädt, sollte man sich auch fragen ob er für den Job der Richtige Mann bzw. richtig unterwiesen/ausgebildet ist. :rolleyes:


    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    Das verzwickte an der ganzen Sache, das alle in der selben Firma arbeiten.


    Dann soll es doch egal sein. IIRC ist der eine wie der andere Verrichtungsgehilfe und ein schuldhaftes Handeln dürfte auch nachzuweisen sein.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Willi wegen der Versicherung mache ich mir eigentlich keine Gedanken.


    Mir gehst eigentlich um den Kollegen, dem jetzt der schwarze Peter zugeschoben werden soll.


    Der hat zwar den " alten dreier " also LKW bis 7,49 to + Hänger hatte aber nie so ein Teil gefahren und kennt sich also damit auch nicht aus.


    Mich ärgert das einfach, das die Polzei sich das so einfach macht.


    Unter dem Motto : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht


    @ ruag


    Wie darf ich das jetzt verstehen ? Muss jeder der einen Hänger belädt, genau über die Vorschriften bescheid wissen ?


    Oder anders gesagt :


    Ein Bekannter leiht Dir einen PKW Anhänger für einen Umzug.Er stellt diesen am Tage bei dir ab, du belädst diesen, und nachst knallt ein Mopedfahrer rein, weil die Katzenaugen fehlen.Nach deiner Aussage müßtes Du ja dann der Schuldige sein.Du hättest dich ja vorher vom Zustand des Hängers überzeugen müßen.


    Oder leige ich falsch ?


    Ninja6

  • Nein Du liegst nicht falsch. Genauso verhält es sich.


    Als Ausleiher bist Du verantwortlich. Genauso ist der Radladerfahrer für den Hänger verantwortlich.


    War jetzt die Kurzfassung, so ist es aber mir erinnerlich.


    cu

  • Zitat

    Original geschrieben von WilliW
    ...Aber: Wenn man die ganze Geschichte als fahrlässig auslegt (obwohl ein ungebremster Anhänger grob fahrlässig ist, was wiederum keine Versicherung zahlt), stellt sich mir die Frage, ob es in Deiner Firma keine Betriebshaftplicht gibt, die für den Schaden aufkommen könnte.


    Willi


    Ob grob Fahlässig oder nicht,
    da den Staplerfahrer die Schuld für das Wegrollen trifft (der Hänger ist ja erst beim Beladen losgerollt) ist dessen Arbeitgeber schadensersatzpflichtig, unabhängig von einer Betriebshaftpflichtversicherung und Fahrlässigkeit. Der Grad der Fahrlässigkeit bestimmt (neben dem Gehalt) nur den Anteil den der Staplerfahrer ggf. aus eigener Tasche zahlen muss.

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