Schuld Frage : nicht angebremster LKW Anhäger rollt beim beladen auf einen PKW

  • Moin,


    was mir gerade noch so durch den Kopf ging, ist die Frage, warum überhaupt Polizei dabei war.
    Das Privateigentum eines Firmenmitarbeiters wurde durch Firmenmitarbeiter mit Firmengerät beschädigt. Und das wahrscheinlich auch noch auf Firmengelände.
    Imho wurde die Sache durch die Grün-Weißen dadurch nur unnötig kompliziert.
    Oder gab es auch noch Personenschäden?


    Willi

  • Sorry General,
    aber das akzeptiere ich nicht.
    Meine Kollege war nicht der Ausleiher ( schlechtes Beispiel davor )


    Außerdem wurde Ihm vom Berufskraftfahrer gesagt, er könne mit der Bealdung beginnen. Damit dürfte wohl doch auch eine ( große) Teilschuld bei diesen liegen.


    Wenn ( ich ) man einen Hänger auf öffentlichen Strassen abstelle, ist entweder der Halter oder der letzte Fahrer dafür verantwortlich.
    Oder leige ich jetzt wieder falsch ?


    Ninja6


  • Es gab keine Pesonenschäden und es geschah auf einer öffentlichen Strasse ( keine Baustrasse etc pp )


    Und die Grün Weißen wurden aufgrund des Büros ( Bauleiter ) dazu gerufen, da sonst der Schaden nicht reguliert werden kann über die Versicherung.Es könnte ja ein Betrug vorliegen :rolleyes:


    Ninja6


  • Wenn jemand einen Anhänger belädt sollte er schon Sachkenntnisse besitzen und das ein ungebremster Hänger beim beladen rollen kann hat nichts mit Kentnissstand (3x s :confused: ) der Vorschriften zu schaffen sondern ist eine Sache von gesundem Menschenverstand. Wenn er sich auf den Fahrer verlässt -> Selbst schuld!


    Mit dem Beispiel der fehlenden Katzenaugen wäre deiner Meinung also der Besitzer schuld?
    - Der Hänger steht bei mir und ich bin für die Sicherung verantwortlich da ich ihn ausgeliehen habe
    - wenn was passiert -> mein alleiniges Pech
    - davon mal ganz abgesehen: würdest du in dem Fall (er hat dir immerhin geholfen) deinem Bekannten die Schuld aufladen? :rolleyes:


    Wenn etwas im eigenen Verantwortungsbereich liegt ,bei deinem Kollegen ist es scheinbar so, dann hafte ich (oder in dem Fall afaik die Versicherung des Arbeitgebers) für den Schaden der durch meine Fehler entstanden ist.


    Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, und das ist auch gut so!
    Ansonsten könnte man das Hirn auf Autopilot schalten und sich immer rausreden. <- das unterstelle ich nicht deinem Kollegen!


    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Hi,


    Auch wenn ich kein Rechtsexperte bin, würde ich trotzdem sagen, das der Lkwfahrer schuld hat.
    Warum?
    Wenn ich z.B. mit einem Gabelstapler bei uns in der Firma etwas von A nach B transportiere und anschließend den Stapler ordnungsgemäß abstelle, aber den Zündschlüssel nicht abziehe und der Chef sagt dann zu einem MA ohne Staplerschein, er solle doch bitte mal eine Kiste von A nach B transportieren und unterwegs fährt dieser plötzlich einen anderen MA über den Haufen. Wer hat dann schuld?
    Nein, nicht der Fahrer o. der Chef, sondern ich! Weil ich den Schlüssel hab stecken lassen!


    Somit würde ich sagen das der Lkwfahrer die Schuld trägt, da er nicht kontrolliert hat, ob er den Anhänger richtig abgestellt hat.
    Aber wer weiß, bestimmt gibt es bei euch wieder andere Richtlinien.


    mfg Axel

  • @ Mr. Kittin


    Genauso sehe ich das auch.


    Als ich 1986 meinen 2 er machte hatte ich ein paar freiwillige Stunden mit dem Hänger gemacht. Und jedesmal beim abkopeln musste ich dieFeststellbremse betätigen und zur Sicherung der Deichsel einen Vorderen und einen Hinteren Keil auf der vorderen Achse legen.


    Ich bin als Fahrer dafür verantwortlich.


    Sorry Folkz, aber so habe ich es in Fahrschule gelernt.


    Wäre ja fast das gleiche, wenn ich mein Auto in einer abschüssigen Starsse abstelle, ohne einen Gang einzulegen oder die Handbremse zuziehen, den Schlüssel einen Freund gebe und sage, der Wagen steht dort und da.


    Dieser rollt nun die Strasse runter und verursacht einen Schaden.


    Dann kann ich mich also rausreden und sagen, mein Freund hätte es kontrollieren müssen, ob der Wagen richtig abgestellt ist :confused:


    Sorry, aber da komme ich nicht mehr mit :gpaul:


    Gruß


    Ninja6

  • Hallo,


    klingt ja nach einem recht üblen Fall.


    Weiß man schon in etwa, wie hoch der Schaden ist?


    Und nun zu dem Fall an sich.


    Meines Achtens ist jeder Fahrzeugführer beim Verlassen seines Fahrzeuges dafür verantwortlich, das sich sein Fahrzeug nicht selbstständig macht etc. Außerdem hat er es zu verschließen und den Zugang zu beschränken.


    Wenn ein Fahrzeugführer diese nicht tut, so hat er in meinen Augen auf jeden Fall fahrlässig oder gar grob fahrlässig gehandelt.



    Zu dem Gabelstabler, ist der LKW Fahrer während der Verladung anwesend gewesen? Wenn nein, dann hat er mit seiner Anweisung, bitte belade mal den Anhänger auch die Sorgfaltspflicht übertragen.


    Sprich:
    - er muss sich um Probleme, die während der Verladung passieren, kümmeren und ist daher auch dafür verantwortlich zu machen


    Wenn der LKW Fahrer allerdings anwesend gewesen wäre, hätte er eingreifen müssen.


    Daher seh ich leider auch die Schuld bei dem Gabelstablerfahrer.


    Interessant wäre es, wenn eine 3. unbeteiligte Person, z.B. ein Kind den Anhänger angestoßen hätte, ....

  • Nein, der Belader hat in diesem Falle das Problem.


    Sagen wir mal Du hast einen Beifahrer, und der sagt Dir an einer Kreuzung "Ist frei, kannst fahren". Du tust natürlich wie Dir geheisen, und es kommt natürlich doch einer.
    Wer ist Schuld??


    Klar, Du als Fahrer! DU hast dich davon zu überzeugen, dass alles ok ist.


    Genauso verhält es sich in diesem Fall. Das der LKW Fahrer dem Belader alles ok signalisiert hat ist bestenfalls unschön, das sich der Belader VOR dem Beladevorgang nicht selbst davon überzeugt hat, ist fahrlässig. Wenn nicht gar grob fahrlässig, da man bei einer unterwiesenen Person davon ausgehen kann das diese sich über die eventuellen Folgen eines nichtüberprüfens im klaren ist und die Unfallfolgen somit billigend in Kauf genommen hat.


    Ergo: Augen auf beim Eierkauf!


    Vielleicht unschön für Deinen Kollegen, aber er hat den schwarzen Peter nicht zu unrecht. Unwissentheit schützt vor Strafe nicht ist halt nunmal kein hohler Spruch, sondern realität!


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Charlie_D


    Moin,
    endlich einer der weiss was Sache ist. Genau so verhält es sich und das habe ich auch ein paar Postings vorher geschrieben.


    Zitat

    Mopppedfahrer
    Als ich 1986 meinen 2 er machte hatte ich ein paar freiwillige Stunden mit dem Hänger gemacht. Und jedesmal beim abkopeln musste ich dieFeststellbremse betätigen und zur Sicherung der Deichsel einen Vorderen und einen Hinteren Keil auf der vorderen Achse legen.


    Ich bin als Fahrer dafür verantwortlich.


    Sorry Folkz, aber so habe ich es in Fahrschule gelernt.


    Du hast aber nicht den Führerschein für Radlader o.Ä. gemacht, oder? Da lernst Du dann, das man vor Be- und Entladen sich davon überzeugen muss, dass der Hänger gesichert ist.
    Die Einschätzung der Polizei ist demzufolge absolut korrekt. Ich verstehe im Übrigen sowieso nicht, warum man den Einlassungen eines Polizeibeamten immer unterstellt er verstünde eh' nichts und hat von nichts einen Plan.


    cu ;)

  • Das ist wieder mal so ein schöner Fall bei dem man mit "gesundem Menschenverstand" nicht weiterkommt sondern ganz genau die entsprechenden Vorschriften kennen muss. Von daher - ab zum Anwalt und die Sache im Zweifelsfall vor Gericht klären lassen. Da führt wohl kein Weg daran vorbei, denn die Versicherungen werden da wohl auch einige Register ziehen ;).


    Den schwarzen Peter haben erst Mal beide - Radladerfahrer und LKW-Fahrer. Wer, bzw. wessen Versicherung, nun endgültig zahlen muss, wird wohl der Richter entscheiden. Vermutlich läuft es auf eine jeweilige Teilschuld hinaus.

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