Schuld Frage : nicht angebremster LKW Anhäger rollt beim beladen auf einen PKW


  • Sorry General


    da es sich um eine Selbstfahrernde Arbeitsmaschine ( max. 20 km/h) handelt, die man mit einen normalen Mopedführerschein(alte Klasse 5 ) fahren darf, braucht man dafür keinen extra Führerschein. Das sieht bei Gabelstapplern anders aus.Verwechselt Du jetzt evt. was ?


    @ Defender


    Der Schaden an meinen PKW bewegt sich zwischen 600 - 700 Euro. Aslo nicht die Welt, abet trotzdem ärgerlich.


    und zur Frage ob der Fahrer anwesend war : ein klares JA


    Er stand ca. 20m weiter weg und hatte es sich in der Fahrerkabine bequem gemacht ( Nickerchen ) und wurde von mir beladen.


    Gruß


    Ninja6

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    ...Wer, bzw. wessen Versicherung, nun endgültig zahlen muss, wird wohl der Richter entscheiden. Vermutlich läuft es auf eine jeweilige Teilschuld hinaus.


    Da beide in der selben Firma arbeiten und wird wohl die Firmen-Versicherung für den Schaden aufkommen... und dann liegt es im Ermessen des Unternehmens den Belader oder den Führer des Hängers haftbar zu machen, wenn das Unternehmen der Meinung ist, dass einer oder gar beide (grob) fahrlässig gehandelt haben!

  • Mir erscheint das ein klassischer Fall der Gefährdungshaftung. Der Halter eines Fahrzeugs bzw. seine Versicherung haften aufgrund der Betriebsgefahr, die von einem Fahrzeug nun mal naturgemäß ausgeht, auch wenn kein Verschulden vorliegt.


    Das abgestellte Fahrzeug, das auf abschüssiger Straße rollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt, wird hierfür immer als typischer Fall genannt.


    Ein weiteres Beispiel: Die Versicherung eines Kraftfahrzeughalters haftet für Schäden, die aufgrund eines Unfalls mit einem Kind entstehen, auch wenn den Fahrzeugführer kein Verschulden trifft und eigentlich das Kind an dem Unfall schuld ist.

  • Der Arbeitgeber ist schuld! Mangelhafte Wartung des Anhängers liegt in der Verantwortung des Betriebs und ist nicht grundsätzlich Sache des Fahrers. Bei einem "normalen" LKW-Anhänger werden nach dem abkoppeln und Trennen der Luftschläuche automatisch die Bremsen blockiert, die Unterlegkeile dienen dazu, den Hänger im Gefälle zu sichern, oder wenn selbiger stundenlang steht!

  • Ich würde die Ansprüche an die Versicherung des Hängers stellen. Diese muss für Schäden, die durch das Fahrzeug entstehen, aufkommen. Erkennt die Versicherung ein (Mit-)Verschulden eines Dritten, wird sie ggf. Regressansprüche an diesen stellen, was dich als Geschädigten aber nicht zu interessieren braucht.

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