Schadensmeldung DHL - was geb ich an?

  • Hi und Hallo,
    Hab bei Ebay mein Xelibri 2 verkauft. Die Käufern hat fix überwiesen und ich hab es versandt als Paket (mit Identcode).


    Das dumme:
    Es kam nie an. Ich also dort angerufen und sie meinte, das kann nicht normal sein, sie würde nachforschungen anstellen. Dann kam ein Brief von DHL heute, dass es nicht auffindbar ist und ich die entstandenen Kosten (Schadensbetrag) angeben soll.


    Jetzt weiß ich nicht, was da genau rein muss, zumal ich kaum "Beweise" habe. Ich hab den Ausdruck von der Ebayaktion. Dazu noch ein paar Fotos, wo die Rechnung klein mit drauf ist, man erkennt aber nicht viel. Eine Kopie der Rechnung hab ich nicht :(


    Dachte ja das es als versichertes Paket schon ankommt.


    Versteigerungsbetrag war 35 € + 5 € Versand!


    Das Gerät wurde aber im April 04 bei Real für 65 € gekauft. Was geb ich also an? Die Ebay-Gebühren gehören jawohl auch dazu!


    Was ich auch dumm finde: Die Käuferin hat schon 2 Stunden nach eingabe meiner Auktion per SF zugegeschlagen. Ich hab ein wenig Bedenken, dass sie dahinter "Betrug" vermuten, obwohl dem natürlich nicht so ist!


    Was meint ihr, wie gehe ich jetzt vor?


    Gruß,
    Dominik

  • Re: Schadensmeldung DHL - was geb ich an?



    Wieso sollte die Post vermuten, dass dahinter Betrug steht? Da das Paket ja nicht ausgeliefert wurde, kam es ja auch niemals beim Empfänger an.Wenn ein Paket ausgeliefert wird, muss man seine Unterschrift abgeben, dass man es erhaltern hat.
    ( ergo, es ist auf Seiten der Post verschwunden.) :gpaul:


    Gruss


    Stefan

    Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten!!!

  • Ja, aber was ist, wenn man sowas "öfter" macht und z.B. nur Schrott verschickt, aber angibt, dass ein Siemens SX1 drin ist.


    Ich bin ehrlich und habe natürlich auch geschrieben, dass ich keine Beweise habe, außer die Ebay Auktion und einige Bilder, die ich hier gemacht habe.

  • Hoff natürlich, du machst es nicht öfters;):cool: - Aber hast schon recht. Mich würde es auch mal interessieren, ob man gegenüber der Post beweisen muss, was in dem Paket denn drin war. Dürfte ja in vielen Fällen nicht möglich sein.:confused:


    MfG


    Stefan

    Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von morpheus2k
    Mich würde es auch mal interessieren, ob man gegenüber der Post beweisen muss, was in dem Paket denn drin war. Dürfte ja in vielen Fällen nicht möglich sein.:confused:


    MfG


    Stefan


    Genau das meinte ich :) !

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ja, aber was ist, wenn man sowas "öfter" macht und z.B. nur Schrott verschickt, aber angibt, dass ein Siemens SX1 drin ist.


    Dann müssten die Pakete auch "öfter" nicht ankommen. Und wenn das Paket wider Erwarten doch noch gefunden und dann geöffnet wird, ist eine Betrugsanzeige nicht mehr weit. Also gerade bei DHL scheint es manchmal chaotisch abzulaufen, da würde ich mich nicht darauf verlassen, dass das Paket wirklich verschollen ist.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Du brauchst keine zwingenden Beweise/Rechnungskopien das die versandten Artikel auch wirklich im Paket waren. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall wo ich einfach nur die Positionen eingetragen habe die ich ersetzt haben wollte. Die Schadensregulierung von damals 980 DM (1000dm ist die Grenze beim Standartpaket / jetzt 500 €) hat aber ziemlich lange gedauert. Da muss man schon mit ca. 4-6 wochen rechnen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Du brauchst keine zwingenden Beweise/Rechnungskopien das die versandten Artikel auch wirklich im Paket waren. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall wo ich einfach nur die Positionen eingetragen habe die ich ersetzt haben wollte. Die Schadensregulierung von damals 980 DM (1000dm ist die Grenze beim Standartpaket / jetzt 500 €) hat aber ziemlich lange gedauert. Da muss man schon mit ca. 4-6 wochen rechnen.



    Das stimmt ! Allerdings bekommst Du ohne Rechnung auch nicht den vollen Betrag ersetzt ! Folglich kannst Du also ruhig den Neupreis angeben ,dieser wird Dir dann Prozentual ersetzt .
    Ebay gebühren bekommst du meines erachtens nicht ersetzt ,denn die waren ja nicht in denm verschwundenen Paket mit drin ;)

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Ich hänge mich mal mit meinem Problem hier, da es wohl dazu passt.


    Ich habe gestern ein Paket von einem TT Mitglied erhalten, welches ein Nokia 6650 enthalten sollte. Gekauft aus dem Biete habe ich das Handy für 156 Euro inkl. Versand. Das Paket war bei Ankunft aber schon aufgeschnitten und der Inhalt mit Ausnahme der Originalrechnung über 465 Euro und einer Garantiekarte entwendet. Das ganze dann sofort reklamiert, hatte glücklicherweise zwei Zeugen bei Ankunft des Paketfahrers als auch beim Öffnen des Pakets. Der Versand lief über eine Firma HuckePaket, die das Paket dann über UPS ausgeliefert hat. Außerdem habe ich noch Strafanzeige bei der Polizei gestellt.


    So weit ist ja erst mal alles geklärt. Nun teilt die Firma HuckePaket mit, dass sie eine Schadenssumme von 156 Euro übernehmen wolle, aber nicht einen prozentualen Abschlag der Originalrechnung. Das Handy war erst drei Monate alt.


    Die Frage ist nun, ob der Versender vom vereinbarten Gebrauchtverkaufspreis ausgehen kann, der natürlich auch ein Freundschaftspreis sein könnte, oder vom Rechnungsbeleg, zumal das Handy noch recht neu war.


    Gruß
    CK1

  • Warum wurden der Firma die 156 € des Privatverkaufs denn bekannt gegeben ? Hättest doch gleich mit der Originalrechnung rüberkommen können und denen ihren Preis kalkulieren lassen sollen. Dann wäre sicher ein viel höherer Betrag als Schadensregulierung möglich gewesen. So ersetzt die Firma natürlich nur den tatsächlich entstandenen Schaden (du hast ja Privat auch nur 156 € an den Verkaufer gezahlt)

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