Was ist beim Autoverkauf zu beachten?

  • Hallo,
    ich brauche eure Hilfe!!
    Meine Freundin versucht seit längerem ihren Golf3 (Bj.:93) zu verkaufen. Eben hat jemand angerufen der de Wagen trotz kaputten Auspuffs sofort mitnehmen will.
    Die beiden haben sich jetzt geeinigt. Der Käufer bringt einen Kaufvertrag mit und fährt mit den Kennzeichen meiner Freundin nach Polen.


    Da weder ich noch meine Freundein schonmal ein Auto verkauft haben, würde ich von euch gerne wissen was sie zu beachten hat und was in dem Kaufvertrag alles stehen muss.


    Für eine sehr schnelle Hilfe wäre ich dankbar, da der Wagen in zwei Stunden schon auf der A2 sein soll... :-)

  • Re: Dringend: Was ist beim Autoverkauf zu beachten?


    Zitat

    Original geschrieben von TheTEXTOR und fährt mit den Kennzeichen meiner Freundin nach Polen.


    :eek: :eek: :eek:


    NIE MACHEN!! Vorher unbedingt abmelden!!

  • hallo,


    also als erstes solltest du nen kaufvertrag aufsetzen - gibt es in jedenm schreibwarengeschäft zu kaufen.


    dann auf jedenfall zustand und technische daten aufführen (fahrgestellnummer ist ganz wichtig)


    dann schreibe ausdrücklich rein das du keine garantie gewährst (sonst kommen die nach 23 monaten zu dir und wollen das du für schäden aufkommst)


    nach der übergabe unbedingt die uhrzeit der übnergabe auf den kaufvertrag notiern und unterschreiben lassen (sonst kommst du für alle folgeschäden auf)


    wegen dem kennzeichen kannst du ja mal schnell in der zulassungstelle anrufen - notfalls morgen abmelden - aber ich würde denen das nciht mitgeben


    ... und wie gesagt, du bist der verkäufer und du hast das recht den kaufvertrag aus zu arbeiten (ist hier auch besser so - andere länder andere sitten)


    achso und lasse dir die gültigen führerscheine zeigen und lasse diese sowie den perso kopieren !!!

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Kann boecki nur Recht geben.
    Wenn der Vetrag gemacht wurde, ist es wirklich wichtig das Auto abzumelden !
    Lasst euch vom Käufer nicht beschwätzen, besteht auf die Abmeldung!


    Ansonsten sollte im Vertrag stehen, dass es sich um einen Privatverkauf ohne Gewährleistung handelt. Also nach dem Motto gekauft wie gesehen...

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Zitat

    Original geschrieben von Rene F.
    ich würd den wagen abmelden und fahrzeugbrief gegen geld tauschen. fertig.

    blauäugiger kann man an die sache nicht rangehen, denn wenn sie damit eine straftat begehen und er keinen nachweis hat an wen er wann und wo das auto abgegeben hat ist er bzw. seine freundin für schäden o.ä. haftbar

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • erst einmal viele Dank für eure schnellen Anworten.


    Ich habe jetzt einen Kaufvertrag vom ADAC gefunden der alles beinhaltet was ihr gesagt habt und was mir sonst wichtig erscheint..


    Jetzt habe ich noch eine Frage wegen des Ummeldens:
    Kann ich in dem Vertrag als Sondervereinbarung einfügen, dass er den Wagen noch heute ummelden muss?
    Ist sowas möglich oder ziehe ich damit im Zweifelsfall den kürzeren?


    IM ADAC Vertrag ist geregelt dass das Kfz schnellstmöglich allerdings binnen einer Woche umgemeldet werden muss.


    DANKE

  • Zitat

    Original geschrieben von TheTEXTOR Jetzt habe ich noch eine Frage wegen des Ummeldens:
    Kann ich in dem Vertrag als Sondervereinbarung einfügen, dass er den Wagen noch heute ummelden muss?
    Ist sowas möglich oder ziehe ich damit im Zweifelsfall den kürzeren?


    und was nützt Dir das dann, wenn der Käufer inkl. fahrzeug längst im Ausland ist? Papier ist geduldig...und Du hast eine monatelange Odyssee mit Ämtern, Versicherung usw. vor Dir um nachzuweisen, wo das Auto geblieben ist.


    Ich kenne da jemanden, der hat auch gutgläubig das Auto angemeldet ins Ausland verkauft (Weißrußland). Nur Theater!! Melde es ab, ist wirklich besser!

  • na wenn du nen vertrag vom adac bekommen hast ist ja gut... da werden sicher keine sachen drin vergessen worden sein.


    wenn klar ist das die polen das auto zu 100% nehmen kannst du ja nen überführungskennzeichen holen und das deinige abmelden... die paar euro sind da sicher nicht zu viel...

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • hm,
    bei der Reise nach Polen kann ich dir nur zu einer vorherigen Abmeldung raten.


    Sollte der Käufer verschwinden, muß deine Freundin weiter die Steuer und Versicherung zahlen!


    Das kann happig teuer werden. Speziell für die Überführung/Export kann sich der Käufer Kennzeichen auf seine Kosten besorgen.


    Mit dem ADAC Kaufvertrag bist du ansonsten gut beraten. Wg. Abmeldung des Fahrzeuges: Nicht immer nachmittags möglich, ansonsten in der Zulassungstelle anrufen, die können dir sicherlich auch weiterhelfen.


    greetz
    cm

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!