Kündigung erhalten wie reagieren und verhalten ?

  • Die Beste und einzig vernünftige Lösung für dich im Moment ist sofort zum Anwalt gehen.


    Vielleicht kennst Du aus Deinem Bekanntenkreis jemanden der schonmal in einer ähnlichen Situation war und der Dir einen Anwalt empfehlen kann. Ansonsten Gelbe Seiten und einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen.


    Der kann dir dann auch sagen was Du wann tuen musst/sollst oder besser nicht tun solltest.

  • Soeben wurde mir per Telefon mitgeteilt, dass die Kündigung aktiv ist und diese soeben per Post an mich rausging. DEr Betreibsrat konnte nichts machen

  • hallo erstmal drücke ich dir die daumen das du da heil wieder raus kommst.


    erstmal ist es wie schon gesagt so, das sie dich vorher abmahnen müssen befvor sie dir kündigen. dir dann auch während des gesprächs zu drohen und keinen betriebsrat zu zu lassen zeigt schon das sie was zu verbergen haben.


    auf jeden fall klagen!


    desweiteren steht dir nach dieser zeit die du schon in dem unternehmen bist eine abfindug zu - auch diese solltest du einklagen.

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Was heißt, der BR konnte nix machen? Die müssen doch ihr OK zur Kündigung geben oder etwa nicht??

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Mein Tipp:


    - Anwalt aufsuchen
    - Aufhebungsvertrag mit Abfindung aushandeln (Auf die Formulierung achten, damit es keine Sperre beim AA gibt!)
    - Auf Jobsuche gehen


    Meiner Erfahrung nach wirst Du in einem Unternehmen, welches Dich nicht mehr haben möchte, keinesfalls mehr glücklich. Wird die Kündigung vom Arbeitsgericht aufgehoben, hat das auch nur eine aufschiebende Wirkung, bei der nächsten Gelegenheit bist Du dann weg.


    Also: Auch wenn es verdammt schwer fällt, mach' das Beste daraus und hole mit Deinem Anwalt so viel Geld raus wie möglich.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Was heißt, der BR konnte nix machen? Die müssen doch ihr OK zur Kündigung geben oder etwa nicht??


    Das haben die Depp.. ja auch gemacht, das ist ja mal wieder typisch für den BR, die stehen zum groteil eh hinter dem Arbeitgeber.


  • Die Kündigung lautet: Privatgespräche am Arbeitsplatz. Wie sieht das aus mit Abfindung ?

  • Zitat

    Original geschrieben von schmusehandy
    Die Kündigung lautet: Privatgespräche am Arbeitsplatz. Wie sieht das aus mit Abfindung ?


    Bei allem Verständnis für deine Hilflosigkeit und vielleicht auch Ohnmacht, aber in diesen konkreten Fragen kann dir wirklich nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht tatsächlich weiterhelfen und kein Mobilfunkforum, dafür hat ein Jurist studiert und dafür sind die Fragen und Themenkomplexe dann doch zu speziell ;)

  • Junge geh schnellstens zum Anwalt.


    Du kannst Dich nicht selber verteidigen. Der Anwalt kann da ganz andere Beträge für Dich raushauen.


    Wenn ich die Faustformel für Abfindungen noch so ungefähr im Kopf habe waren das meistens 1/2 Monatsgehalt * Anzahl der Beschäftigungsjahre.

  • So wie sich der Fall in meinen Augen abzeichnet, suchte Dein Arbeitgeber nur einen Grund, Dich "freizusetzen".


    Ich schließe mich meinen Vorrednern an! Eine Chance, vor dem Arbeitsgericht damit durchzukommen hat er auf keinen Fall.


    Ich würde mich an Deiner Stelle nur fragen, ob Du in so einem Unternehmen weiterarbeiten möchtest, welches es auf diese Art und Weise probiert...


    Imho hat es eine fristgerechte Kundigung einzuhalten, d.h. 2 Monate zum Monatsende (wenn Du am Tage der Einstellung mindestens 25 Jahre alt warst), ferner würde ich um eine Abfindung kämpfen. Afaik ist dies pro Jahr der Firmenzugehörigkeit (eventuelle Ausbildungszeit zählt hier nicht mit) ein halbes Monatsgehalt!


    Also empfehle ich auch, einen Anwalt einzuschalten. Selbst ohne Rechtschutz (diese übernimmt ohnehin nicht die erste Instanz) lohnt sich das in diesem Fall!


    Und denke daran, das die eventuelle Deinerseitige Einreichung des schriftl. Widerspruchs gegen die Kündigung an Fristen gebunden ist. Afair 3 Arbeitstage!


    Gruß


    dotwin

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