Kündigung erhalten wie reagieren und verhalten ?


  • also das habe ich nie bestritten das es verboten ist. Aber anscheinend soll man mal das ganze richtig durchlesen, es geht hier allgemein um gespräche von meinem arbeitsplatz und das die leute die es auch gemacht haben ob nun von meinen platz oder nicht, nicht gekündigt wurden. Und ausserdem wollte ich hier einen rat wie ich vorgehen kann und nciht die Thematik: ES IST ABER DOCH VERBOTEN !!!!


    Es ist ausserdem schriftlich mit unterschrift der Geschäftsleitung nur die Rede von Regressansprüchen und nicht von Disziplinarischen Massnahmen. Das allein und die ganzen anderen Gründe klingen sehr stark nach rausekeln und das nennt man MOBBING !! Den so ein Verhalten kenne ich nicht ! Entweder es gilt für alle mitarbeiter oder es gilt halt für keinen aber nicht nach gut dünken !!

  • Zitat

    Original geschrieben von Nikolaus
      schmusehandy


    Das wichtigste an der ganzen Sache ist, daß Du fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht Klage auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist einreichst. (§4 KSchG) Die Frist beginnt mit Zugang der schriftlichen Kündigung. Auch darauf achten, daß derjenige, der die Kündigung ausgesprochen (unterschrieben) hat auch dazu berechtigt ist eine Kündigung auszusprechen. ;)
    Danach haben Du und Dein Rechtsanwalt dann genügend Zeit für alles weitere. Und so wie sich das alles anhört, wird es dann wohl auf einen außergerichlichen Vergleich hinauslaufen.
    Meiner laienhaften Meinung nach (2 Semester Arbeitsrecht im Nebenfach als BWLer), wird Dein (Ex-)Arbeitgeber mit seiner Kündigung nicht beim Arbeitsgericht duchkommen, da die von der Rechtssprechung normalerweise erwartete vorhergehende schriftliche Abmahnung nicht erfolgt ist.


    Viel Glück und vor allem fang schonmalan, Dir wie von Stefan bereits empfohlen, einen neuen Job zu suchen.


    Man hat ihm fristlos gekündigt, da bekommst du vorher keine Abmahnung! ;)



    Immer diese Spekulationen..tze....

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr


    Das Vorgehen des Betriebsrates ist sowieso in der Hinsicht unter aller S** !


    Und leider gibts es von solchen Pissern äh Penner leider mehr als genug. Und sowas nennt sich dann Betriebsrat :mad:³




    Zitat

    Wünsch dir viel Glück und halte uns auf dem laufenden!


    Dito!

    EricssonT39m..
    Legends may sleep, but they never die !!

  • Zitat

    Original geschrieben von addictivebn
    Man hat ihm fristlos gekündigt, da bekommst du vorher keine Abmahnung! ;)



    Immer diese Spekulationen..tze....


    Daß ihm fristlos gekündigt wurde, muß ich wohl überlesen haben. :rolleyes:


    Da sieht die Sache natürlich etwas anders aus. Wobei sich dann die Frage stellt, ob das "Vergehen" für eine fristlose Kündigung ausreicht. ;)

  • eigentlich nicht da er es ja eigenständig zugegeben hat. hätte er gesagt "nein ich war das nicht" und sie hätten es herausgefunden - dann eventuell. aber dieser kleine betrag ist doch echt ein witz. gut bei 100 mitarbeitern werden aus 7euro pro ma auch schnell 700, aber entweder es werden dann alle gefeuert oder keiner und jeder zahlt seinen beitrag und gut.

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Zitat

    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    eigentlich nicht da er es ja eigenständig zugegeben hat. hätte er gesagt "nein ich war das nicht" und sie hätten es herausgefunden - dann eventuell. aber dieser kleine betrag ist doch echt ein witz. gut bei 100 mitarbeitern werden aus 7euro pro ma auch schnell 700, aber entweder es werden dann alle gefeuert oder keiner und jeder zahlt seinen beitrag und gut.


    Genau meine Meinung, ich habe meine Gespräche zugegeben, die anderen Calls die noch auf dem Ausdruck standen, dazu kann ich nichts sagen kann sein das der ein oder andere call noch von mir war die restlichen Gebühren wie eingangs erwähnt sind nciht auf meinem mist gewachsen.


    Es waren und das muss ich auch noch sagen Garantiert keine "Ach mir ist langweilig Calls"

  • Hallo,



    Zitat

    Die Kündigung lautet: Privatgespräche am Arbeitsplatz. Wie sieht das aus mit Abfindung ?


    Das hat der Arbeitsrichter zu entscheiden, wenn der die Kündigung für ungerechtfertig hält. Ich würde damit erst mal garnicht rechnen, da dir auch wenn es hart klingt, erst mal keine Abfindung zusteht.
    Dann wird es aber eher eine Art Schadensersatz und keine Abfindung.


    Eine Abfindung wird normalerweise nur dann gezahlt, wenn du freiwillig mit einem Aufhebungsvertrag das Unternehmen verlassen wirst weil z.b. deine Stelle weg rationalisiert wird. Dann ist der Normalbetrag 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr plus / minus x. Das ist dann Verhandlungssache.


    In deine Fall steht dir keine Abfindung zu, da du gekündigt wurdest. Zudem sind Abfindungen keine Pflichtleistungen des AG, sondern freiwillig, der kann dir eine geben, der kann es aber auch sein lassen.



    Zitat

    Man hat ihm fristlos gekündigt, da bekommst du vorher keine Abmahnung!


    Bleib eher vom Arbeitsgericht zu klären, ob eine fristlose Kündigung in diesem Fall angemessen ist. Meiner Ansicht nicht, sondern nur bei schweren Vergehen wie Diebstahl, Untreue, Firmenspionage usw. dann ist eine fristlose Kündigung mit sofortiger Beurlaubung rechtens und geht auch in Ordnung, da der AG weiteren Schaden von Unternehmen abwenden muss.
    In Fall von 10 Euro hätte man dies anders regeln können ( Verwarnung, Abmahnung )


    schmusehandy

    Zitat

    Aber anscheinend soll man mal das ganze richtig durchlesen, es geht hier allgemein um gespräche von meinem arbeitsplatz und das die leute die es auch gemacht haben ob nun von meinen platz oder nicht, nicht gekündigt wurden. Und ausserdem wollte ich hier einen rat wie ich vorgehen kann und nciht die Thematik:


    Sorry, aber dies ist dein Pech. Es war dein Telefonanschluss und damit hat die genauso sorgfältig umzugehen wie mit allen anderen Arbeitsgeräten, die dir dein AG zur Verfügung stellt. Du bist dafür haftbar und wenn es mit guten Worten usw. nicht, das du deinen Kollegen verbietest, dein Telefon zu nutzen, dann muss es eben mit härteren Mitteln verhindert werden. Notfall schliesst du das Telefon jeden abend in den Schreibtisch ein.
    Für den AG bist du alleine haftbar und nicht die anderen.


    Ich würde auf dem Thema nicht so rumreiten, der Kündigungsgrund liegt sicher an anderer Stelle. Gehe zum Anwalt und lassen den alles weitere machen, alleine kannst du mehr Schaden anrichten als dir lieb währe.
    Ausserdem als Tip, bist du in der Gewerkschaft, dann würde ich da ganz schnell austreten und den Monatsbeitrag in eine Rechtschutzversicherung anlegen, die hilft die eher weiter als Betriebsräte und Gewerkschaften. Das ist meine bisher Lebenserfahrung gerade mit Ver.di. Die haben mir damals bei einer Arbeitsrechtsklage gegen einen Ex-AG auch nicht helfen wollen und der BR auf Stur geschaltet. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir einen guten Anwalt vermittelt und der hat das innerhalb kürzester Zeit geklärt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Wenn bei euch im Unternehmen Privatgespraeche nicht ausdruecklich per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung erlaubt sind, dann sind diese verboten und man muss bei missachtung mit Konsequenzen rechnen. Dabei ist es vollkommen egal, ob es dabei um 5 Euro oder 5000 Euro geht.


    Naja, eine ausdrückliche Erlaubniss ist für Privatgespräche nicht unbedingt erforderlich. Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Angestellten uns Auszubildenden auch einr Fürsorgeplicht, die auch Privattelefoninie und andere Kommunikationsleistungen beinhaltet, wenn man z.B. Bescheid geben muss das man sich wegen Überstunden verspätet, oder wenn man sich nach kranken Kindern oder Freunden erkundigen muss.

  • @ schmusehandy : Ich habe mir den Thread durchaus komplett angesehen.


    Wenn Du mich fragst, ja, die Kündigung ist MORALISCH sicher falsch.
    Nur wenn Du halt gegen ofizielle, schriftlich vorliegende Anweisungen verstößt, dann hat das Konsequenzen.


    Es sind auch schon Menschen gekündigt worden, die "nur mal schnell eine mail" abgerufen haben.


    Und wenn dein Arbeitgeber nur DIR kündigt, nicht aber den ANDEREN, die das GLEICHE getan haben, dann ist sowas für mich zwar moralisch sozusagen "unter aller Sau", aber trotzdem steht dem AG das Recht zu, Fehlverhalten zu sanktionieren.


    Und es steht dem AG ebenso zu, auch wenn es unfair ist, Fehlverhalten unterschiedlich zu sanktionieren...


    Wie hoch war denn überhaupt die Abfindung, die Dir angeboten wurede, wenn ihr euch "im gegenseitigen Einvernehmen" getrennt hättet?


    Meine Kündigung beim vorletzten AG war sicher auch nicht so ganz die feine Art, aber ich habe schlicht und ergreifen meinen RA angerufen, und als der sagte, die angebotene Abfindung sei "durchaus in angemessener Höhe", sofort unterschrieben.

  • keine Abfindung oder ähnliches


    Hallo


    um mal den Stand der Dinge zu erläutern: Also eine Abfindung wurde mir auf gar keinen fall angeboten. Man hat mich sang und klanglos gekündigt. Was ich allerdings vergessen habe in der ganzen aufregung zu sagen:


    KEIN KÜNDIGUGNSGRUND IN DER KÜNDIGUNG ANGEGEBEN !!!


    !Hiermit kündigen wir Ihr Anstellungsverhältniss mit uns fristlos zum 26.07.2004 unter der hilfsweisen Aufrechterhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist !! ?????


    Während dem Gespräch mit dem Personalreferat im Beisein eines Com Center Managers, wurde expliziet der Kündigungsgrund "Privatgespräche" angegeben. Also es ist irgendwie total verzwickt die Sachlage.


    ICh muss allerdings auch sagen, man muss unsere Firma kennen, den da geht es im Grunde genommen eh nicht ganz richtig zu. Da werden kündigung nach gut dünken ausgesprochen, da werden Mitarbeiter Hausverbote erteilt (auch wenn die gar nichts schlechtes über die Firma geredet haben und hier lagen selbstkündigungen vor), man Provoziert mitarbeiter regelrecht damit die kündigen, man nimmt einfach Passwörter von anderen Mitarbeitern um denen dann Fehler unterzujubeln. Was ich hier sage ist echt die Wahrheit, ich war leitender Angestellter der Firma und ich wurde selbst dazu gezungen über einige Mitarbeiter ein Profil zu erstellen ob man die darauf kündigen kann.


    Es werden Mitarbeiter gekündigt diese bekommen aber einen neuen Vertrag mit neuer Probezeit um diese nochmals wenn noch etwas vorfällt richtig zu kündigen weil man mit der einen kündigung nicht durchkam.....


    Kopfschütteln kann ich nur sagen !!

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