"1" bei T610 reagiert nurnoch sehr sehr schlecht, wie siehts aus mit Garantie?

  • Zitat

    Original geschrieben von Zak
    Wir sind uns einig, dass der Käufer frei entscheiden kann, ob er nun 1., 2. oder 3. verlangt.


    Nicht ganz. S. nächster Satz.

    Zitat

    Und vermutlich wird er erst mal 1. verlangen, also: Nachbesserung.


    Nacherfüllung, um genau zu sein. Und ja, das wird ein Kunde in der Tat zuerst verlangen. Und in der Praxis hat er in aller Regel auch zunächst nur auf die Nacherfüllung ein Anrecht. Denn ein Verkäufer kann in seinen AGBs festlegen, dass er zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung eingeräumt bekommen muss, bevor der Kunde Satz 2 oder 3 aus § 437 verlangen kann. Und Satz 2 und 3 haben ja mit Umtausch oder Reparatur schon nix mehr zu tun, da gehts um Wandlung (Geld zurück), Preisminderung und Schadenersatz. Du hättest den in Satz 1 genannten § 439 lesen sollen:

    Zitat

    Nur gibt es zur "Nacherfüllung" ja eben mehrere Möglichkeiten - konkret: Reparatur oder Tauschgerät.


    Richtig, und zwar geregelt in § 439.

    Zitat

    Und leider steht im Gesetz nichts darüber, WER nun entscheiden darf, ob nun Reparatur oder Tausch - der Kunde, oder der Händler :confused:


    Dann setz mal die Brille auf - oder ab - je nach dem... :


    §439 Abs. 1:


    Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    Eindeutiger gehts eigentlich kaum noch, oder? ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Oh, na da hatte ich wohl in der Tat einen :apaul:


    Na dann ist ja alles bestens geregelt! :top:


    Wenn da irgendeiner von uns früher drauf gekommen wäre, hätten wir diesen Thread damit auch nicht so aufgebläht ;)

  • Kann man so nicht sagen. Ich habe genau dies bereits in meinem allerersten Posting in diesem Thread gesagt... :D


    Inzw. stand Schaf gestern wahrsch. längst bei seinem Händler auf der Matte und hat ein neues Gerät verlangt... :D


    *scnr*

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Kann man so nicht sagen. Ich habe genau dies bereits in meinem allerersten Posting in diesem Thread gesagt... :D


    Nur, dass leider das entscheidende BGB-Zitat auch erst in Deinem (vor)letzten Posting stand :D


    Wenn ich nicht im Alltag schon so oft erlebt hätte, dass Händler sich - trotz Kundenwunsch - weigern, ein Neu-/Tauschgerät rauszurücken, hätte ich mich sicher auch nicht so schwer getan, Deine Aussage ohne wasserdichte Quelle zu glauben. Ist ja echt'n Ding, wie wenig sich die neue Rechtslage seit 2002 nicht nur unter Kunden, sondern auch unter den Händlern herumgesprochen zu haben scheint :eek:


    Also: Gut, dass wir jetzt alle bescheid wissen! :top:

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