Wie auch immer.
Bei Siemens war das nix neues. Die lesen mehr TT als ich! Man soll es ja nicht für möglich halten ![]()
-SF³
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Wie auch immer.
Bei Siemens war das nix neues. Die lesen mehr TT als ich! Man soll es ja nicht für möglich halten ![]()
-SF³
ZitatOriginal geschrieben von toyboy
lest mal, kein Shop, ein Trödelmarkthändler.......
Egal - auch dann interessiert das die Polizei nicht. Wie stellst Du Dir das vor?!?
Du rufst die Grünen und sagst denen "Schauen Sie mal - das Gerät darf der noch gar nicht haben!". Meinst Du, das interessiert die? Nein. Es DARF sie nichtmal interessieren! Wir haben in diesem Land Gesetze und Vorgehensweisen, wir haben Staatsanwälte, Anwälte und Richter. Aber wir haben keine Polizei, der einfach irgend jemand sagen kann "Gucken Sie mal, der hat was Illegales", und die dann sofort irgendwas beschlagnahmen. Wie schon gesagt - da könnte ja jeder kommen... ![]()
@ Kay,
ich weiss schon, das wir hier ein "richtig" tolles Rechtsystem haben
(und dabei rede ich nicht von einem dämlichen LKW-Handy, aber anderes Thema ;))
Es geht eigentlich auch nur um die Tatsache, das dieses Objekt nur durch dunkele Kanäle auf den freien Markt gelangt ist. (mögliche Straftat, mal abgesehen von Hehlerei)
Und das interessiert die schon, nicht umsonst werden in verschiedenen Regionen bei Kontrollen (Personen/KFZ) auch die Imei`s gecheckt
(dies weiss ich aus der "grünen" Quelle)
Dort werde ich morgen auch mal nachfragen......
Ich hätte sowieso nicht deswegen angerufen, nur angesprochen hätte ich sie....
Macht mal zu.....
ZitatOriginal geschrieben von toyboy
Es geht eigentlich auch nur um die Tatsache, das dieses Objekt nur durch dunkele Kanäle auf den freien Markt gelangt ist. (mögliche Straftat, mal abgesehen von Hehlerei)
Schon klar, aber der Punkt ist, dass Du nicht in der Lage bist, in dieser Richtung irgend etwas anzustoßen... ![]()
Solange die IMEI nirgends als gestohlen registriert ist, ist auch die völlig irrelevant.
Ich machs mal deutlicher: Eine Straftat begehst Du in diesem Lande entweder auf zivilrechtlicher Ebene, wenn es einen Ankläger gibt, dem ein Schaden entstanden ist. Ein solcher bist Du nicht. Im Zivilrecht ist es Voraussetzung für Aktivitäten gleich welcher Art, dass ein Ankläger Klage erhebt bzw. Anzeige erstattet. Das kann wiederum nur jemand sein, dem eben tatsächlich ein vermeintlicher Schaden entstanden ist. Also nicht Du... ![]()
Oder Du begehst eine Straftat, die strafrechtlich relevant ist (Hehlerei, Diebstahl usw.). Im Falle des S65 wäre es also erforderlich, dass irgend jemand das Handy als gestohlen gemeldet hätte.
Die Tatsache, dass das Handy noch nicht im Handel ist und/oder möglicherweise einen Aufdruck wie "Prototype", "not for resale" o.dgl. trägt, ist für sich genommen noch überhaupt kein Beweis dafür, dass dieser Mensch das Gerät nicht trotzdem legalerweise besitzen (und auch verkaufen) darf. Ein solcher Aufkleber hat für sich genommen zunächst mal keinerlei juristische Relevanz. Auch hier ist es wieder nur Siemens selbst, die einen Schaden geltend machen könnten.
Die einzige Möglichkeit, wie gegen diese Person vorgegangen werden kann, besteht ergo darin, dass Siemens selbst aktiv wird. Das ist es vermutlich, was SiemensFreak³ meint - der Mensch, den er kennt, ist sicher in der Rechtsabt. bei Siemens, hat Kontakte dorthin oder irgendwas in der Art.
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