Kündigung wegen 1 Jährigem Aufenthalts im Ausland

  • Hallo,


    meie Freundinn fährt bald für ein Jahr ins Ausland jetzt habe ich zwei Fragen:


    Sie hat einen Handyvertrag bei E-Plus, kann Sie den jetzt kündigen (besonderer Kündigungsgrund?)?


    Sie hat ein Glamour Abo, kann Sie das auch einfach kündigen?


    Vielen Dank Für Eure Antwortn
    Ole

  • Re: Kündigung wegen 1 Jährigem Aufenthalts im Ausland


    Zitat

    Original geschrieben von olestroh
    ...
    Sie hat ein Glamour Abo, kann Sie das auch einfach kündigen?
    ...


    Dürfte in der Regel möglich sein, hab letztens mein Auto, Motor & Sport Abo zum 1.08 gekündigt, der Verlag war einverstanden & hat mir die letzten Ausgaben ( Abo lief noch bis Mitte Oktober) in Gutscheinen ausbezahlt



    Gruß,


    Xenium

  • Re: Kündigung wegen 1 Jährigem Aufenthalts im Ausland


    Zitat

    Original geschrieben von olestroh
    Sie hat einen Handyvertrag bei E-Plus, kann Sie den jetzt kündigen (besonderer Kündigungsgrund?)?


    Probieren.


    Mir als Netzbetreiber wäre das egal ob die nun ins Ausland geht oder nicht. Schließlich haben wir einen verbindlichen Vertrag über die vereinbarte Gesamtlaufzeit.


    Kann also sein, daß da der Netzbetreiber nicht mitspielt.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Re: Kündigung wegen 1 Jährigem Aufenthalts im Ausland



    Ich würde vielleicht zuerst einmal die Vorläufigkeit des Auslandsaufenthaltes nicht erwähnen, ich könnte mir vorstellen, dass Unternehmen kein großes Interesse daran haben, Geld von im Ausland lebenden Deutschen einzutreiben, die dann über kein deutsches Konto mehr verfügen. ;)


    Gruß,


    Oliver

  • Ist es nicht auf eine "Verlegung des ständigen Wohnsitzes ins Ausland" beschränkt? Ein Jahr Auslandsaufenthalt ist nicht die Welt und wie schon erwähnt, vorübergehend.


    Der Netzbetreiber wird also nicht gerade so ohne weiteres der Kündigung zustimmen (wollen).


    Eine Alternative wäre, zu vereinbaren, den Vertrag dieses eine Jah "ruhen" zu lassen, die Laufzeit einzufrieren und nach dem Auslandsaufenthalt einzufrieren.


    Letzter Ausweg ist dann eine Einigung, den Vertrag "freizukaufen", sprich antkeilig die einmalige Erstattung der GG anzubieten.



    Ein Recht auf Kündigung besteht IMHO nicht, einigen kann man sich mit dem NB immer.



    Stefan

  • Ich würde nur angeben, dass sie ins Ausland geht. Wenn Vorläufigkeit feststeht, werden die die GG zur Not ein Jahr aufschieben und dann komplett einfordern, wenn sie wieder in D. ist.


    Die grössten Chancen haben in der Tat Leute, die ganz ins Ausland gehen. Hier lohnt sich der Aufwand der Eintreibung i.d.R. nicht, weshalb sie einen oft aus Kulanz aus dem Vertrag lassen.


    Bei Daueraufenthalt könnte man sogar an außerordentliche Kündigung denken, da einem der Vertrag im Grunde nicht mehr zugemutet werden kann. Allerdings muss man nachweisen, dass dieser Lebensabschnitt bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt und absehbar war. Ansonsten kann man sich schlecht auf die geänderten Lebensbedingungen berufen, wenn man den Vertrag im Wissen dieser Geschichte dennoch abgeschlossen haben sollte.


    Der einfachere Weg ist es aber, erstmal auf Kulanz zu hoffen.

  • Ein Bekannter von mir, ebenfalls Eplus, war für ein halbes Jahr in den USA. Eplus hat den Vertrag solange "ruhen" lassen und als er wieder zurück war lief er ganz normal weiter. Das halbe Jahr wurde natürlich an die Laufzeit des Vertrages rangehängt.


    Wie es nun bei einem Jahr ausschaut weiss ich nicht.

  • Das mit dem ruhen ist die Möglichkeit auf die sich in der Regel die Netzbetreiber einlassen. Die Laufzeit wird dann hinten drangehängt.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

    info@KJnet.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Das hätte außerdem den Vorteil, daß sie ihre Nummer behält. Falls sie darauf Wert legt.

    Vertrauensliste Teil V #1, Teil IV #2, #3, #4, Teil III #5, Teil I (die ganz alte - mit Strg+F nach windsandsterne suchen) #6 - und die vielen, die sich nicht eintragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Bei Daueraufenthalt könnte man sogar an außerordentliche Kündigung denken, da einem der Vertrag im Grunde nicht mehr zugemutet werden kann. Allerdings muss man nachweisen, dass dieser Lebensabschnitt bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt und absehbar war. Ansonsten kann man sich schlecht auf die geänderten Lebensbedingungen berufen, wenn man den Vertrag im Wissen dieser Geschichte dennoch abgeschlossen haben sollte.


    Auch wenn sich dieses Gerücht immer noch hartnäckig hält: Ein Umzug ins Ausland generiert grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht. Zumindest von Vodafone kann ich dies gesichert behaupten.


    Dies ist auch sinnvoll/nachvollziehbar, da mögliche Missbrauchsmöglichkeiten auf der Hand liegen. Auch andere Verträge (man denke zum Beispiel an Leasing- oder Finanzierungsverträge) lassen sich ja wegen Auslandsaufenthalt nicht einfach kündigen.


    Sicherlich bleibt die Möglichkeit offen nach einer Kulanzregelung zu suchen. Die Varianten richten sich i.d.R. nach der noch verbleibenden Restlaufzeit und der bisherigen Laufzeit des Vertrags.


    Als Lösung bieten die NBs häufig das Begleichen der GG der Restlaufzeit an. Bei temporärem Auslandsaufenthalt eine Parkposition.


    MfG
    Tille99

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