Sperrung von KFZ - Kennzeichen nach Abmeldung

  • Hey!



    Juhu - endlich habe ich meinen Chevy wieder fahrbereit!!!


    Wollte ihn jetzt die Woche anmelden, und frage mich, ob meine alten Schilder überhaupt noch für den Wagen zugewiesen sind! Immerhin ist der Chevy schon seit November abgemeldet...


    Habt ihr eine Ahnung, wie lange die KFZ - Kennzeichen nach einer Abmeldung weiter dem KFZ zugewiesen sind?!?


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • IMHO gar nicht. In dem Moment, wo Du ein Fahrzeug abmeldest, ist keine Zuordnung dieser Nummer zu diesem Fahrzeug mehr vorhanden.


    Was ich mich gerade frage ist, ob die Nummern von abgemeldeten Fahrzeugen eigentlich sofort wieder (oder überhaupt jemals) für Neuanmeldungen frei sind... :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Was ich mich gerade frage ist, ob die Nummern von abgemeldeten Fahrzeugen eigentlich sofort wieder (oder überhaupt jemals) für Neuanmeldungen frei sind... :confused:


    Nach 6 Monaten soweit ich weiß.

  • Zitat

    Original geschrieben von void
    Nach 6 Monaten soweit ich weiß.


    Das ist richtig. Das Kennzeichen wird 6 Monaten geblockt.

  • Geblockt im Sinne von dass ich es mir für mein abgemeldetes Fahrzeug sofort (also innerhalb der 6 Mon.) wieder holen könnte, oder komplett geblockt?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hey!



    Ok, also sechs Monate! Na dann mal schauen, ob ich Glück habe, und vielleicht trotzdem meine alte Nummer wieder bekomme...


    BigBlue007: danach steht das Kennzeichen wieder zur freien Verfügung, und kann ganz normal ausgegeben werden!


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • Ja, das war mir schon klar. Ich wollte wissen, ob man WÄHREND der 6 Monate sein eigenes, abgemeldetes Kennzeichen wieder bekommen kann.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Es wird für das abgemeldete Fahrzeug geblockt. Solltest Du ein anderes Fahrzeug zulassen wollen mit diesem Kennzeichen, dann kannst Du im Normalfall als "Nummerninhaber" das Kennzeichen "freikaufen".


    Hab ich bei meinem Fahrzeugwechsel gemacht.


    Funktionierte aber nur, weil mein altes Fahrzeug nachweislich nach dem Verkauf in einem anderen Kreis zugelassen wurde.


    Aber wenn Du das gleiche Fahrzeug mit den Nummernschilder wieder zulassen willst, sollte es kein Problem sein. Jedenfalls in den ersten 6 Monaten nach Abmeldung.

  • War das Fahrzeug nur abgemeldet? Oder entgültig Stillgelegt. Wenn es nur abgemeldet war, kannst du das Fahrzeug einfach mit den alten Schildern wieder zulassen. Solange gehören dir die Schilder. Erst wenn das Fahrzeug längere Zeit abgemeldet ist, wird nachgehakt was mit dem Fahrzeug passiert ist. Dann must du einen Entsorgungsnachweiß oder so etwas vorlegen. Dann wird das Fahrzeug entgültig Stillgelegt und das Kennzeichen ist wieder frei.

  • Hey!



    Hatte das Fahrzeug im November 2003 vorübergehend abgemeldet, oder wie das genau heißt (gibt da ja noch endgültig abgemeldet bzw. stillgelegt bei Verschrottung)!


    Diesen Anhörungsbogen, was mit dem Fahrzeug passiert ist, habe ich bis jetzt noch nicht bekommen!


    Mal sehen, was die Woche auf der Zulassungsstelle rauskommt! Wäre ja schon nicht schlecht, wenn ich meine alte Nummer behalten könnte (Wunschnummer, schön klein, und vor allem schon vorhandene Schilder)!
    Also Daumen drücken ;)


    Bis denn...



    Bye, Markus.

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