Frage zum Recht am eigenen Bild

  • Folgende Frage:


    Ich bin - ohne mein Wissen - auf einem CD-Cover abgebildet. Selbige CD ist in einem Fanartikelkatalog eines Fussballvereins zu finden. Nicht, dass mich das sonderlich stören würde, ich finde den Verein ja gut.


    Aber dürfen die das ohne meine Einwilligung, mein Gesicht mit drei anderen zusammen auf ein CD-Cover drucken und die dann vertreiben?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Bist Du in einer Menschengruppe zu sehen, oder alleine?


    Zitat

    Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
    Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.


    Quelle: http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

  • Außerdem tritt man häufig, beim Besuch solcher Veranstaltungen, sein Recht ab.


    Oft steht es ganz kleingedruckt auf der Eintrittskarte, daß Video- und Fotoaufnahmen gemacht werden, und die beliebig verwendet und veröffentlicht werden können.

  • ich bin keiner von den Spielern und nicht das kleine Mädchen... ;)


    Stadionordnung und Eintrittskarte geben jedenfalls keinen Hinweis auf Abtretung der Rechte. Und als "Menschenmenge" würde ich die Abbildung auch nicht wirklich bezeichnen wollen... hm, malnett den Bayer anschreiben ob ich mir was aus dem Katalog aussuchen darf oder so...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Naja, hat nicht viel mit "Einlauf" zu tun :D ...


    Das ist einfach spannungsfördernde Musik, wenn die Spieler aus der Kabine aufs Feld laufen ... ;)



    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Stadionordnung und Eintrittskarte geben jedenfalls keinen Hinweis auf Abtretung der Rechte. Und als "Menschenmenge" würde ich die Abbildung auch nicht wirklich bezeichnen wollen... hm, malnett den Bayer anschreiben ob ich mir was aus dem Katalog aussuchen darf oder so...


    mach mal, wäre doch witzig

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  • Bei den paar Zuschauern hättest Du damit rechnen müssen ... :D

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  • Die Rechte innerhalb eines Gebäudes gehören dem Besitzer, punkt. Der Verein kann somit problemlos Bilder der Fans machen und diese auch kommerziell nutzen. Dies erfordert weder einen ausdrücklichen Hinweis, noch die Zustimmung der Besucher.


    Eine Menschenmenge macht es zudem unmöglich, einzelne Personen zu identifizieren und nach deren Zustimmung zu fragen, womit auch der oben zitierte Paragraph begründet sein sollte. Wichtig ist bei der Veröffentlichung von Fotos lediglich die Bewahrung der Anonymität abgebildeter Personen.


    Beispiele:

    • Du kommst in meine Disco. Ich mache Partybilder und veröffentliche diese auf meiner Homepage. Absolut legal.
    • Ich befinde mich auf deinem Grundstück. Ohne deine Erlaubnis darf ich nicht fotografieren, egal wie und was.
    • Du hast einen Porsche und parkst ihn in der Stadt. Ich darf dein Auto fotografieren und Bilder davon veröffentlichen, solange dein Kennzeichen nicht erkennbar ist. Autohersteller können rechtlich auch nichts gegen Erlkönig-Jäger machen, wenn Prototypen in der Öffentlichkeit rumfahren.
    • Du bist Oliver Kahn und hast ne neue Freundin. Ich darf dich fotografieren, denn du bist ein Promi und somit eine Person des öffentlichen Interesses. Selbst wenn du nackt in deinem Garten springst, darf ich dich fotografieren solange ich mich auf öffentlich zugänglichem Gelände befinde.

    Da es weder dein Stadion ist, noch irgendjemand sagen kann welche Personen auf dem Foto abgebildet sind kannst du somit nichts einwenden. Als Fan wäre ich stolz darauf verewigt zu sein und würde nicht versuchen mir noch einen Profit daraus zu schlagen. ;)

    Signatur ist so 2002.

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