Frage zur Lohnerhöhung ( AN )

  • Hallo TT-ler,


    mal eine Frage an Euch ( bitte um Eure Meinung, keine Rechtsberatung ):


    Hans bekommt lt. Arbeitsvertrag 2.500 Euro brutto. Nach einigen Jahren sagt und zahlt sein Chef ihm 2.800 Euro brutto. Im Arbeitsvertrag wird nichts geändert, andere Schriftstücke existieren nicht.
    Eben ausser der Zusage vom Chef und auf der Lohnabrechnung wo die z.B. 2.800 Euro draufstehen gibt es nichts.


    Kann ein AG den Lohn irgendwann / irgendwie wieder auf die 2.500 Euro brutto kürzen, oder wie sieht das aus in Euren Augen? Oder gelten nach x-Zahlungen von 2.800 Euro diese als "Grundlohn"?


    Es handelt sich um eine Lohnerhöhung, nicht um eine Erfolgsprämie oder sonstwas.


    Im Arbeitsvertrag wird sich auf den Tarifvertrag bezogen, aber die Löhne des Tarifvertrages werden nicht 1:1 umgesetzt ( bei einem Mitarbeiter mal mehr, bei anderen weniger als im Tarifvertrag genannt ).... Chefs eben....:-)


    Viele Grüße,
    thorty

  • Also vom Gefühl her würde ich sagen, daß die 2800,- jetzt Dein Dir zustehender Lohn ist.
    Aber ich muss auch sagen, daß ich meine Lohnerhöhungen/-anpassungen immer auch nochmal schriftlich bekommen habe.

    "... infinity’s a great place to start"
    No Line on the Horizon - U2

  • Es gibt ja auch so etwas wie ein Gewohnheitsrecht bzw. eine betriebliche Übung, dazu gibt es am Beispiel des Weihnachtsgeldes auch ein entsprechendes Urteil: klick

  • Re: Frage zur Lohnerhöhung ( AN )


    Zitat

    Original geschrieben von thorty
    Kann ein AG den Lohn irgendwann / irgendwie wieder auf die 2.500 Euro brutto kürzen, (...)?


    Nein.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • das braucht er nicht weiter auszuführen, das ist einfach so!



    es wird doch nicht für jede lohnerhöhung ein neuer arbeitsvertrag ausgestellt...

  • Zitat

    Original geschrieben von tüte
    das braucht er nicht weiter auszuführen, das ist einfach so!



    es wird doch nicht für jede lohnerhöhung ein neuer arbeitsvertrag ausgestellt...


    ... sonst könnte man den arbeitnehmern ohne schriftlichen vertrag ja uach immer mal wieder irgendwas überweisen so wie der chef grad lustig ist.


    deine gehaltserhöhung liegt sicher schon etwas zurück... somit ist ja nach zu weisen das du dieses gehalt schon länger bekommst... frage ist nur:


    was ist wenn der arbeitgeber jetzt sagt das er ausversehen zu viel überwiesen hat und nun die zuviel bezahlten euros zurück haben will?

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Zitat

    Original geschrieben von tüte
    das braucht er nicht weiter auszuführen, das ist einfach so!



    es wird doch nicht für jede lohnerhöhung ein neuer arbeitsvertrag ausgestellt...


    Jo ? Unglaubig -> Dann behaupte ich jetzt einfach mal, das der Himmel in Deutschland Gelb ist.
    Warum ? Ist einfach so... ;)


    Ich wollte ganz einfach eine Erklärung haben. Trotzdem Danke.

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