Heirat & Neue Steuerklasse....

  • hi,


    kurz und knapp....


    Kollege möchte seine Freundin heiraten,die aber Arbeitslos ist.
    Frage:
    Wenn ER in Stkl. III wechselt,wieso muss Er dann keine Lohnsteuer etc. zahlen ? (laut einiger Gehaltsrechner im Netz)
    Hat jemand einen aus Erfahrung zuverlässigen Tipp f+r'n Gehaltsrechner im Netz ?



    C.

    Nix..............

  • Doch er zahlt eben nur einen niedrigeren Satz als in 1 bzw. 4, wenn seine zukünftige dann auch wieder Arbeit hätte.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Doch er zahlt eben nur einen niedrigeren Satz als in 1 bzw. 4, wenn seine zukünftige dann auch wieder Arbeit hätte.


    Und wenn Sie erstmal arbeitslos bleibt ?

    Nix..............

  • Soll er solange in 3 bleiben, ist dann die beste Lösung. Sie muß dann aber auch in 5 wechseln, was weniger Arbeitslosengeld heißt. Ist aber in der Relation besser in die Kombination 3/5 zu gehen.

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    Ericsson T39m
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  • Soweit ich das deutsche Steuerrecht begriffen habe, zementiert es die Vorstellung, dass ein Partner, sprich der Mann viel verdient, während die andere Partnerin, sprich die Frau um einiges weniger verdient. Erst dadurch "rechnen" sich die unterschiedlichen Steuerklassen. Verdienen beide annähernd gleich macht es mehr Sinn, wenn beide die gleiche Steuerklasse wählen.


    Afair hatten wir zu dem Thema hier aber schonmal einen Thread - wirf einfach mal die Suche an :)
    Oder mal die paar Euro für den Besuch bei nem Steuerberater dranhängen... imho ist es eh besser, auch die Geldfragen rechtzeitig zu klären als wenn es hart auf hart kommt und eine gescheite Kommunikation eh kaum noch möglich ist...

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Generell ist es, auch in dieser Konstellation mit einem Arbeitnehmer und einem Arbeitslosem, schwierig einen generellen Rat über die Wahl der Steuerklasse zu geben, weil es immer vom Einzelfall abhängig ist. Man muss auch beachten das es beim Arbeitslosengeld teilweise Pauschalsätze gibt.


    Vielleicht ist es hier schon günstiger, wenn dein Kollege Steuerklasse 3 wählt und seine Frau, wenn sie noch arbeitslos ist, Steuerklasse 5. Aber wenn z.B. jetzt seine Frau Arbeitslosengeld nahe am Höchstsatz bekommt und dein Kollege eher wenig verdient kann hier auch eventuell 4/4 oder 5/3 günstiger sein. Dies hängt auch davon ab, wie das Einkommen genau ausgezahlt wird, z.B. pauschalisierte Leistungen.


    Da wir hier keine Steuerberatung im Einzelfall leisten dürfen, würde ich euch raten, das sie mal mit einem Steuerberater darüber reden sollten.

  • Passt grad so schön:


    Ich wollte eigentlich für die folgende Frage beim Finanzamt anrufen - ihr seid aber wesentlich schneller!


    Ich werde noch in diesem Jahr heiraten. Ist es möglich die Steuerklasse bereits jetzt zu wechseln oder muss man warten bis man die Eheurkunde in die Hand bekommt?


    IIRC ist es so, dass der Steuervorteil ja für das gesamte Jahr der Eheschliessung gilt. Da wäre es ja schön, wenn ich schon jetzt die SK III erhielte.


    Einziges Risiko ist dann noch ein "Nein" vorm Altar. Das kann ich aber durch meinen Volkshochschulhypnosekurs reduzieren. :D

    Och danke! Und selbst so?

  • Zitat

    Original geschrieben von hollyj
    Ich werde noch in diesem Jahr heiraten. Ist es möglich die Steuerklasse bereits jetzt zu wechseln oder muss man warten bis man die Eheurkunde in die Hand bekommt?


    Nein, du musst warten, bis der Umstand tatsächlich eingetreten ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Soll er solange in 3 bleiben, ist dann die beste Lösung. Sie muß dann aber auch in 5 wechseln, was weniger Arbeitslosengeld heißt. Ist aber in der Relation besser in die Kombination 3/5 zu gehen.


    Hast Du Dir auch überlegt was Du da schreibst?
    Die Einstufung in die Lohnsteuerklassen legt doch zunächst erst einmal fest, wieviel Steuern monatlich abgezogen werden. Beim Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommenssteuererklärung wird dann (bei Zusammenveranlagung) der Steuerabzug für das betreffende Jahr ausgerechnet. Hier sollte, egal welche Lonsteuerklassenkombinationen gewählt wurden, immer das gleiche in der Summe herauskommen. Ein Wahl der üngünstigeren Steuerklasse 5 führt also ggf. nur zu einem "Darlehen" für das Finanzamt.
    Beim Arbeitslosengeld gibt es allerdings keine nachträgliche Verrechnung, eine schlechtere Lohnsteuerklassse führt zu weniger Arbeitslosengeld! Deshalb wäre z.B. die Kombination 5 für den Arbeitenden und 3 für den Arbeitslosen vielleicht die bessere Wahl. Allerdings weiß ich nicht, ob es da nicht entsprechende Regeln gibt, die die freie Wahl zur "Erhöhung" des Arbeitslosengeldes verhinderen (z.B. es gilt die Klasse des Vorjahres oder es muß die Kombination gewählt werden, welche dem Verhältnis der Einkommen entspricht). Dies solltes Du prüfen, bevor die vielleicht eine finanzielle ungünstige Entscheidung triffst.


    Gruß


    Pitter

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