ZitatOriginal geschrieben von blackforestgirl
Nein, wirklich:
Da meine Anschriftenprüfung ins leere lief, sollte man unbedingt eine Melderegisterauskunft über Manfred Berger einholen und dann *SOFORT* einen Mahnbescheid veranlassen.
Alles schon geschehen. Die Anschrift ist laut Gewerbedatei und Melderegister unverändert.
Den Bericht über erfolgte bzw. vergebliche Zustellung des Mahnbescheids habe ich noch nicht vom AG bekommen, müßte aber in den nächsten Tagen eigentlich kommen.