sonderrechte kfz behindertenausweis

  • hi,


    wegen meienr zivi-arbeit habe ich mit behinderten zu tun und hatte heute einen üblen fall, dass eine frau ziemliche probleme mit dem gehen hatte.
    ich habe einen schwerbehindertenausweis (den blauen) ins fenster gelegt und bin im absoluten halteverbot gestanden (verkehr kam aber vorbei!). die behindertenplätze waren nämlich durch penner belegt und sonst war kein platz frei - und der frau kann ich kaum etwas zumuten.


    Deshalb: Was draf ich mahcne, wenn ich Schwerbehinderte mit einem solchen Ausweis rumfahre?


    Danke für eure Tips,


    >>> tkjever


    P.S. Das Internet findet dazu leider kaum etwas, daher hier meine Frage.

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  • Moin,


    Sonderrechte gelten prinzipiell nicht durch den Ausweiß. Was machen wenn ein Behindertenparkplatz belegt ist? Da kann man dann nur die Polizei anrufen, die dann abschleppen lässt.

    Dennis Thomsen

  • sonderrechte im sinne von parken, wo es eigentlich nicht erlaubt ist?!?


    >>> tkjever


    p.s. polizei rufen zum abschleppen? gute idee, hilft mir aber auch nüscht weil es zu lange dauert. die parkplätze zuparken wäre ne gute idee, oder :D

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  • Re: sonderrechte kfz behindertenausweis


    Zitat

    Original geschrieben von tkjever


    P.S. Das Internet findet dazu leider kaum etwas, daher hier meine Frage.


    Wirklich nicht?


    Link Nr. 1


    Link Nr. 2


    [URL=http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,1872,2043066,00.html]Link Nr. 3[/URL]


    Und das Ganze ist zu finden in nur 0,37 Sekunden hier:


    Google Stichwort "Schwerbehindertenausweis +Sonderrechte"


    Und für wen das lesen von Links zu aufwendig ist:


    "In Deutschland (die Möglichkeiten im Ausland regelt eine eigene Broschüre) ist das Parken im Rahmen des Genehmigungsbescheides unter Beachtung der Bedingungen auch gestattet


    * an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbotes (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden unter Verwendung einer Parkscheibe
    * im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO), in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, wobei die zugelassene Parkdauer überschritten werden darf
    * an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
    * in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit
    * an Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
    * auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden
    * in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern


    Diese Sonderrechte dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.


    Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.


    Die Parkberechtigung ist stets durch den gut lesbar ausgelegten Parkausweis nachzuweisen."


    Noch Fragen euer Ehren?


    CH

  • hi,


    ich habe unter den stichworten "behindertenausweis" und kfz bzw. verkehr gesucht. und da findet man meistens nur sachen zur steuerbefreiung.


    gilt zuparken in einem solchen fall denn als nötigung?


    danke für die ausführlichen erklärungen!


    >>> tkjever :top:

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  • Im Endeffekt gilt zuparken als Nötigung, auch wenn der Falschparker ohne Ausweis auf einem Behindertenparkplatz steht. Erlaubt wäre nur die Polizei zu holen um den Stellplatz räumen zu lassen.


    Aber kurz halten um jemanden austeigen zu lassen sollte ohne Probleme möglich sein


    CH

  • Wir hatten ein ähnliches Problem mit dem PKW unserer Senioreneinrichtung. Bewohner unseres Hauses müssen regelmäßig zu Ärzten in die Fußgängerzone gefahren werden.


    Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt haben wir eine Sondergenehmigung zum "Befahren des fußläufigen Teils der Mülheimer Innenstadt" bekommen. War vor einem Jahr sogar kostenlos, der Neuantrag läuft noch.


    Also einfach mal beim Ordnungsamt nachfragen...

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  • hi,


    es ist so, dass wir ein büro am bahnhof haben. und da dieser momentan eine riesige baustelle ist, ist das verkehrschaos dementsprechend gross.
    ich gehe aber davon aus, dass sich das - wenn der bahnhof wieder renoviert ist - in einigen wochen/monaten gibt. solange bleibt es ein ärgernis, vor allem weil der aufzug vor unserem büro nicht geht, obwohl er gehen sollte. für die alten leute ein riesen aufwand zum aufzug am bahnsteig zu gehen. und das ganze wegen einer kleinigkeit, denn eigentlich würde der aufzug bereits gehen. bahn eben. bin ich froh, wenn alles funktioniert!


    da bei uns am bahnhof immer polizisten rumgehen, denke ich dass es kein problem ist, leute abschleppen zu lassen. und das werde ich rigoros machen lassen. gestern hat eine alte dame über kreuzschmerzen beim gehen geklagt. und da bin ich über jeden meter froh, den ich spare (bzw. ihr erspare).


    >>> tkjever

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