Umzug - welche Ämter informieren bzw Papiere ändern ?

  • Hi !


    Ich ziehe nächste Woche um .. innerhalb der selben Stadt.


    Das ich auf kurz oder Lang den Ausweis korrigieren lassen muss ist klar.. aber heute sagte mir ein Kollege das ich auch Wagenpapiere, Führerschein etc ändern lassen muss.


    Stimmt das ? Wenn ja, innerhalb welcher Frist ? .. und vor allem: was wenn nicht ? :)


    Es war ja schon genug Ämter-rennerei um das neue Haus zu kaufen, aber ich glaube das war längst nicht alles :(


    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Hi !


    Äh ja, danke. Perfekt :)


    EDIT: Wobei da von Fahrzeugpapieren beispielsweise nichts steht.


    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Fahrzeugpapiere müssen umgeschrieben werden, hab ich letzten Donnerstag bei uns im Bürgeramt noch gesehen als meine Freundin ihren Perso verlängert hat. Wurd extra ein Aushang gemacht auf dem das und die Gebühr stand (bei uns knapp 12 EUR)

    Vendui
    Raziel

  • M.W. musst Du innerhalb von 3 Monaten nach Umzug Deinen Wagen ummelden, inkl. Änderung des Fahrzeugscheins und der Kennzeichen.

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  • Schwachsinn ist das schon, aber ich kann das bestätigen. Nur beim "Amt" den Perso umschreiben reicht nicht, das Kfz muss man gesonderte ummelden. Wenn man das nicht macht, ist das eine sog. Ordnungswidrigkeit (=Bußgeld). :mad:

  • Re: Umzug - welche Ämter informieren bzw Papiere ändern ?


    Zitat

    Original geschrieben von Lobo
    Das ich auf kurz oder Lang den Ausweis korrigieren lassen muss ist klar.. aber heute sagte mir ein Kollege das ich auch Wagenpapiere, Führerschein etc ändern lassen muss.


    Der Führerschein muss nicht geändert werden, da steht ja nicht mal dein Wohnort drauf, sondern nur Geburtsort und ausstellende Behörde. Selbst bei einer Änderung am Nachnamen muss der Führerschein nicht korrigiert werden.


    Beim KFZ selber ist es etwas anders. Änderungen beim Halter, wie z.B. Wohnort des Halters müssen nicht sofort angepasst werden. Wenn sich durch den Wohnungswechsel allerdings der gewöhnliche Standort des KFZ ändert, dann muss dies innerhalb von längestens 3 Monaten gemeldet werden. Im Normalfall wird hier also schon eine Ummeldung fällig.

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