Bankkundin haftet nach ec-Karten-Diebstahl wegen grober Fahrlässigkeit

  • Zitat

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Bank einer Bankkundin zu Recht Geld von ihrem Girokonto abgebucht hat, nachdem ihr die ec-Karte gestohlen wurde. Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH entschied, die Klägerin hafte für die durch die missbräuchliche Verwendung ihrer ec-Karte entstandenen Schäden, weil diese auf einer "grob fahrlässigen Verletzung ihrer Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten" beruhen. Nach dem "Beweis des ersten Anscheins" habe die Klägerin ihre Pflicht zur Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl verletzt , indem sie diese auf der ec-Karte vermerkt oder zusammen mit der ec-Karte verwahrt habe.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/51834


    Das Interessante an der Sache ist, dass die Frau behauptet wirklich den PIN nicht mit in der Geldbörse aufbewahrt hat. Nur, wie will man das beweisen? Ich finde das ziemlich ärgerlich, denn ich hab meinen PIN auch nur im Kopf, aber was, wenn sowas trotzdem passiert bzw. es doch mathematisch möglich ist, den PIN auszuspähen oder zu errechnen? Wie will man das beweisen? Man kann es im Prinzip nicht beweisen und so ist man immer der blöde.


    Was meint ihr?


    Gruß,
    Dominik

  • Der Dieb hatte am Tag des Diebstahls DM 1000,- in einer nahen Sparkasse abgehoben und am nächsten Tag nochmal DM 1000,- in einer weiter entfernteren Filiale.


    Jetzt stellen sich doch 2 Fragen:
    Warum lässt die Alte ihre Karte nicht zumindest am gleichen Abend noch sperren?
    Wie konnte bitteschön ein Dieb unmitelbar eine PIN ermitteln, die garnicht auf der Karte gespeichert ist.


    Für mich war die Frau einfach genau so dumm, wie das Gericht es gesehen hat. PIN in der Geldbörse und erst nach über 24 Std die Karte sperren lassen.


    Warum soll da bitte eine Bank haften? Sie haftet ja auch nicht, wenn mir meine Geldbörse mit Bargeld geklaut wird. Das ist in dem Fall für mich das gleiche!


    Zitat


    In dem jetzt entschiedenen Fall war einer Frau im September 2000 auf einem Stadtfest der Geldbeutel mit EC-Karte gestohlen worden. Die Bestohlene gab als Zeitrahmen 15.00 bis 17.00 Uhr an. Bereits gegen 17.30 Uhr wurden in einer nahe gelegenen Sparkasse zwei Mal 500 Mark und am Folgetag in einer weiter entfernten Filiale noch ein Mal 1.000 Mark abgehoben. Die Geheimzahl wurde dabei jeweils auf Anhieb richtig eingegeben. Die Bank belastete das Konto der Bestohlenen mit 2.000 Mark, wogegen die Frau klagte. Sie gab an, dass die Geheimzahl nirgendwo notiert gewesen sei und der Dieb die PIN entschlüsselt oder Mängel im Sicherheitssystem der Bank ausgenutzt haben müsse.


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  • Wenn du Bargeld verlierst ist es doch auch so. Endgültig schützen kann man sich nicht, deshalb besser Kartenhotline im handy haben und sofort nach dem Bemerken melden. Sollte trotzdem etwas abgehoben werden, hat man wohl Pech gehabt. Ich denke auch, dass der Missbrauch von Pin und Karte nur einen Bruchteil des Missbrauchs durch ELV ausmacht....


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von seb99
    Für mich war die Frau einfach genau so dumm, wie das Gericht es gesehen hat. PIN in der Geldbörse und erst nach über 24 Std die Karte sperren lassen.


    So einfach kannst du dir das vielleicht in diesem Fall machen, aber nicht allgemein. Inzwischen ist bekannt, dass die aktivste Vorgehensweise die ist, dass die PIN zuerst ausspioniert wird (ein leichtes, wenn man hinter dem Bediener des Automaten steht) und dann die Karte gestohlen wird! Demnach muss ide PIN nicht aufgeschrieben werden, ein reines Ausspionieren reicht (die Tricks hierzu werden inzwischen fast monatlich in verschiedenen Boulevardblättern vorgestellt)


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    So einfach kannst du dir das vielleicht in diesem Fall machen, aber nicht allgemein. Inzwischen ist bekannt, dass die aktivste Vorgehensweise die ist, dass die PIN zuerst ausspioniert wird (ein leichtes, wenn man hinter dem Bediener des Automaten steht) und dann die Karte gestohlen wird! Demnach muss ide PIN nicht aufgeschrieben werden, ein reines Ausspionieren reicht (die Tricks hierzu werden inzwischen fast monatlich in verschiedenen Boulevardblättern vorgestellt)


    greetz,
    autares


    Klar, aber selbst dann kann ich die Bank nicht haftbar machen.
    Es ist schlicht und einfach eigene Schuld! Und wenn mir die EC-Karte jetzt zu unsicher ist, muss ich halt auf Bargeld zurückgreifen und mir das klauen lassen! :D


    PS: Die Deutsche Bank gibt jetzt ihren Kunden die Möglichkeit, ihre EC-PIN beliebig zu ändern :top:
    Das führt hoffentlich dau, daß sich die Leute die PIN nicht mehr aufschreiben, weil sie "so schwer zu merken ist" :rolleyes:

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  • Was ich nicht verstehe, das die Banken nicht so eine Art kleine Kabine oder ähnlich vor die Geldautomaten stellen.


    Es ist ja immer wieder leicht belustigend wenn man am Geldautomaten jemanden vor sich hat, der denn versucht seine PIN ungesehen einzutippen, einige legen sich dabei ja fast auf die Tastatur :D Kann das aber gut verstehen, ich mag es auch lieber wenn hinter mir keiner steht wenn ich meine PIN eintippe.

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  • Zitat

    Original geschrieben von seb99


    PS: Die Deutsche Bank gibt jetzt ihren Kunden die Möglichkeit, ihre EC-PIN beliebig zu ändern :top:
    Das führt hoffentlich dau, daß sich die Leute die PIN nicht mehr aufschreiben, weil sie "so schwer zu merken ist" :rolleyes:


    Ist bei Dresdners schon lange im Serviceangebot...!


    Aber gut, selbst wenn die PIN ausspioniert wurde: Die Kunden hat sich dazu verpflichtet sorgfältig und gewissenhaft sowohl mit der Karte als auch mit der PIN umzugehen. Verdecke ich das Tastenfeld der Eingabegeräte nicht und gewähre Dritten damit Einblick, so verletze ich meine Sorgfaltspflicht. Daher bin ich dann auch verpflichtet den Schaden zu tragen. Für mich gab es eigentlich auch nur eine Entscheidung und genau diese hat das Gericht auch getroffen.


    Wenn ich manchmal sehe, wie Kunden mit PIN und Maestro-Karte umgehen wird mir eh ganz anders: Der Hammer war ein älterer Kunde, der seine Karte in den PIN-Brief eingewickelt hat. Nach dreimaligem Hinweis meinerseits hat er es immer noch so gemacht. Solchen Kunden wünscht man fast, das etwas passieren mag :rolleyes:


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von seb99
    Klar, aber selbst dann kann ich die Bank nicht haftbar machen.
    Es ist schlicht und einfach eigene Schuld! Und wenn mir die EC-Karte jetzt zu unsicher ist, muss ich halt auf Bargeld zurückgreifen und mir das klauen lassen! :D


    Das siehst du zwar richtig, doch du verkennst den eigentlichen Sinn der PIN. Denn nach diesem Gerichtsurteil ist die EC-Karte nichts weiter als Bargeld. Verlierst du sie und die PIN ist herausbekommen worden, bist du selbst schuld und musst für den Schaden aufkommen. Ursprünglich sollte die PIN genau dieses verhindern, darin liegt auch das Problem: Du braucht nicht mehr vorsätzlich zu handeln, den Schaden hast du auch so.


    Zitat

    PS: Die Deutsche Bank gibt jetzt ihren Kunden die Möglichkeit, ihre EC-PIN beliebig zu ändern :top:


    In meinen Augen so ziemlich das dämlichste, was man machen kann. Man kennt das ja von Zugangsnummer im Internet: Geburtstag, Geburtstag der Freundin, 0815, 4711 etc.....da werden doch die meisten solche 0815 Nummern wählen, weil man sich die ja so gut merken kann...in meinen Augen nur eine Ausrede für die DeuBa: "Ja, da war Ihre selbstgewählte PIN wohl zu einfach gewählt"


    Zitat

    Original geschrieben von skyline Was ich nicht verstehe, das die Banken nicht so eine Art kleine Kabine oder ähnlich vor die Geldautomaten stellen.


    Das wird aus Sicherheitsgründen so gemacht. EC-Automaten müssen frei sichtbar stehen, ansonsten könnte da schnell einer mit einer Banane in der Jacke hinter dir stehen


    Original geschrieben von Andreas Böhm Aber gut, selbst wenn die PIN ausspioniert wurde: Die Kunden hat sich dazu verpflichtet sorgfältig und gewissenhaft sowohl mit der Karte als auch mit der PIN umzugehen. Verdecke ich das Tastenfeld der Eingabegeräte nicht und gewähre Dritten damit Einblick, so verletze ich meine Sorgfaltspflicht. Daher bin ich dann auch verpflichtet den Schaden zu tragen. Für mich gab es eigentlich auch nur eine Entscheidung und genau diese hat das Gericht auch getroffen.[/QUOTE]


    Auch das ist zu einfach gedacht. Es gibt heute weitaus bessere (technische) Möglichkeit, die PIN auszuspionieren, von kleinen Kameras über den Automaten bis hin zu gefakten Kartenschlitzen. Des Weiteren ist mir neu, dass man ein Tastenfeld eines Automaten verdekcen muss, um nicht seine Sorgfaltspflicht zu verletzen.


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    In meinen Augen so ziemlich das dämlichste, was man machen kann. Man kennt das ja von Zugangsnummer im Internet: Geburtstag, Geburtstag der Freundin, 0815, 4711 etc.....da werden doch die meisten solche 0815 Nummern wählen, weil man sich die ja so gut merken kann...in meinen Augen nur eine Ausrede für die DeuBa: "Ja, da war Ihre selbstgewählte PIN wohl zu einfach gewählt"
    ...
    Auch das ist zu einfach gedacht. Es gibt heute weitaus bessere (technische) Möglichkeit, die PIN auszuspionieren, von kleinen Kameras über den Automaten bis hin zu gefakten Kartenschlitzen. Des Weiteren ist mir neu, dass man ein Tastenfeld eines Automaten verdekcen muss, um nicht seine Sorgfaltspflicht zu verletzen.


    greetz,
    autares


    Die DB lässt keine Geburtsdaten und adere "trivialen" Nummernkombinationen zu.


    Das man das Tastenfeld nicht durch dritte einsehen lässt, gebietet doch schon der gesunde Menschenverstand.


    Der Rest ist Trickbetrug und kann einem in allen Lebenslagen mit oder ohne EC-Karte passieren.

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    No Line on the Horizon - U2

  • Hola,


    ohne den genauen Hergang des Urteils zu kennen denke ich dass es sich der BGH nicht so leicht gemacht hat und der Klägerin "einfach so" unterstellt grob fahrlässig gehandelt zu haben.
    Viele Geschichten vom "knacken" der EC Karte sind doch urban legends.
    Ich habe noch nicht gehört dass es jemand nachweislich geschafft hat die PIN aus der Karte auszulesen (ist die PIN überhaupt auf der Karte gespeichert oder wird die online abgefragt?).


    Wenn ich stellenweise mitbekomme wie lasch manche mit ihrer EC Karte umgehen wundert es mich dass nicht viel mehr passiert.


    - offenes eintippen der PIN an Tankstellen, Supermarkt usw.
    - die PIN laienhaft "verschlüsselt" in der Geldbörse
    - geben die Karte beim bezahlen für längere Zeit aus der Hand
    usw. usw.


    Viele sehen die EC oder Kreditkarte nicht als "Geld" an und gehen entsprechend damit um, wenn dann etwas passiert -> Pech gehabt.


    Für ganz vorsichtige unter uns gibt es immer noch die Möglichkeit ein Girokonto zum bezahlen mit EC Karte einzurichten auf dem sich nur geringe Beträge befinden und vor allem kein Dispo eingerichtet ist.


    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

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