hi,
ich habe folgendes problem nach dem verkauf meines autos:
-der käufer hat das fahrzeug ohne probefahrt erworben (probefahrt steht im kaufvertrag)
-ich bin selber kein fachmann, habe ihn auch ausdrücklich darauf hingewiesen
-im kaufvertrag ist die gewähr ausgeschlossen
nun kommt der käufer drei tage nach kauf und macht mängel geltend, für die ich bezahlen soll oder den wagen zurücknehmen soll. weiterhin verweigert er die vetraglich zugesicherte ummeldung des wagens.
nun meine fragen: bin ich als privatmann in einer gewährleistungspflicht?
und wie kann ich ihn zur ummeldung zwingen bzw. welche schritte vor rechtsanwalt bleiben mir?
danke für alle tips!
greetz
cm