Autoverkauf-Gewährleistung als privater?

  • hi,
    ich habe folgendes problem nach dem verkauf meines autos:


    -der käufer hat das fahrzeug ohne probefahrt erworben (probefahrt steht im kaufvertrag)
    -ich bin selber kein fachmann, habe ihn auch ausdrücklich darauf hingewiesen
    -im kaufvertrag ist die gewähr ausgeschlossen


    nun kommt der käufer drei tage nach kauf und macht mängel geltend, für die ich bezahlen soll oder den wagen zurücknehmen soll. weiterhin verweigert er die vetraglich zugesicherte ummeldung des wagens.


    nun meine fragen: bin ich als privatmann in einer gewährleistungspflicht?


    und wie kann ich ihn zur ummeldung zwingen bzw. welche schritte vor rechtsanwalt bleiben mir?


    danke für alle tips!


    greetz
    cm

  • Moin,


    IMHO gibt es keine private Gewährleistungspflicht.
    Mit dem Ummelden ist auch sein Problem. Er ist verpflichtet den Wagen umzumelden, wenn er es nicht tut, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.
    Sollte Dich aber nicht stören, falls er damit fährt, und nen Strafzettel kriegt, kannst Du ja mit dem Kaufvertrag nachweisen das Du den Wagen verkauft hast. Irgendwann erlischt ja auch seine Pflichtversicherung, dann hat er sowieso pech.


    Ich denke mal Du bist auf der sicheren Seite.


    Gruß sVEn

  • Ich habe mal ein wenig beim ADAC gesucht.
    Herausgekommen ist im Bezug auf Mängel folgendes:


    Quelle: ADAC

  • Und hier noch etwas zum Ummelden des Fahrzeugs:



    Quelle: ADAC


    Hoffe, dass hilft Dir ein wenig weiter.
    Ansonsten kannst Du Dich ja an den ADAC wenden, solltest Du da Mitglied sein.


    Alex

  • hi,
    ja das war genau die richtige info, die ich im gestrigen telefongespräch, in dem der käufer "das ja noch mal vernünftig" klären wollten, benötigt habe. ich habe ihm dann geraten, dass er sich für den (vorher angeblich erst schon gehabten termin, dann geplanten termin, jetzt beabsichtigten termin ;) ) termin mit seinem anwalt selbst darüber informieren soll.
    da ich kein kfz´ler bin und wirklich wenig ahnung von autos habe, bin ich jetzt echt ein wenig beruhigt. aber wenn es nicht so nervig wäre, wäre es echt lustig gewesen, welche "mängel" auf einmal an dem fahrzeug sind. so hat er selber den wagen zweimal angelassen und auch selber von meiner haustür losbewegt, aber der wagen springt auf einmal nicht mehr richtig an, geht unterwegs aus, die gänge sprängen raus, etc. etc....


    ich habe fast das gefühl, dass er sich ins falsche auto gesetzt hat...


    was mir mehr sorgen macht, ist seine unterschwellig ausgesprochene drohung, dass "wir uns noch mal sehen werden".


    da er einer mit vielen cousins versehenen nationalität angehört, hoffe ich mal auf seinen verstand oder muß mir wohl eine neue wohnung suchen... :(


    greetz+besten dank!
    cm

  • Nicht einschüchtern lassen, der will wahrscheinlich nur nachträglich den Preis drücken und sucht jetzt irgendwelche angeblichen Mängel zusammen!


    Wenn du die Mängelgewährleistung ausgeschlossen hast, kann dir juristisch nichts passieren, laienhaft gesagt:"Gekauft wie gesehen"!!



    Deine anderen Bedenken kann ich aber natürlich auch nicht ausräumen...



    MfG
    Praemienhai

  • Zitat

    Original geschrieben von Praemienhai
    Wenn du die Mängelgewährleistung ausgeschlossen hast, kann dir juristisch nichts passieren, laienhaft gesagt:"Gekauft wie gesehen"!!


    Das eben gerade nicht! Denn mit "Gekauft wie gesehen!" schließt man - wie oben bereits erläutert - die Gewährleistung nur teilweise aus. Laienhafte Formulierungen in Kaufverträgen entfalten durchaus rechtliche Wirkungen - man muß aber schon die richtigen wählen. Muellix hat diese Formulierung ja aber offenbar nicht benutzt, so daß sich in seinem Fall diese Frage nicht stellt.

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