@ Tmaus ,mal frech geantwortet !
Damit die ehrenwerte Vermieterin unser Hot Dog nicht übern Tisch zieht !
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@ Tmaus ,mal frech geantwortet !
Damit die ehrenwerte Vermieterin unser Hot Dog nicht übern Tisch zieht !
Kann es sein, dass Ihr hier ein bißchen aneinander vorbei redet?
Hotdogs Thema ist ja schon längst erledigt. Und im Falle von Markus_HNX würde ich es nämlich sonst auch nichts ganz verstehen, wo der Sinn in der Frage nach der Rechnung liegt...
Wenn ich Markus_HNX richtig verstehe, mutmaßt er ja nur, der Einbehalt von 60 € habe den Grund in einem beschädigten Teppich. Anstelle der Rechnung würde ich doch zunächst bei der ehemaligen Vermieterin nach dem Grund des Einbehaltes fragen.
Ist der Zustand des Teppichbodens tatsächlich der Grund, dann würde ich das auf sich beruhen lassen und froh sein, dass es damit getan ist.
Gruss
gerryH
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