Auszug aus Wohnung, Vermieterin will neuen Teppichboden

  • Also das ein Teppichboden erneuert werden muss habe ich noch nie gehört!
    Das Wände usw. oft gestrichen werden müssen ist schon klar, aber einen neuen Teppich ganz oder größtenteils zu bezahlen, da würde ich mich gegen wehren.


    Ist man über den Mieterbund quasi Rechtsschutz versichert?
    Ansonsten könnte man sich auch direkt beim Anwalt eine Meinung einholen.


    Gruß
    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Hotdog


    Also ich lese aus dem Urteil raus, dass Du unter Umständen gar nichts bezahlen müsstest, da es sich ja um keine mutwilligen Schäden handeln (oder?).


    Deine Vermieterin probierts halt, was soll ihr denn auch gross passieren ausser dass sie ihn am Ende vielleicht doch selber zahlen muss.


    Eine wichtige Sache ist auch, wie lange Du in der Wohnung warst, wann der Teppich das letzte Mal ausgetauscht wurde?

  • Hallo,


    ich hatte auch 'mal diesen Stress.
    Die Lage ist so:


    Ein Teppichboden wird mit 10 Jahren Haltbarkeit angenommen.
    (ich weiss, das ist abslouter Quatsch- ich möchte nie in eine Wohnung mit 9 Jahre altem Teppichboden einziehen- iiiih)
    Beim Auszug vor diesen 10 Jahren muss der Vermieter "normale Abnutzungsspuren" (Laufspuren, Helligkeitsunterschiede, wo Möbel gestanden haben etc.) dulden. Rotweinflecke, Hundeurin, Brandlöcher) lassen auf eine nicht vertragsgemässe Nutzung schließen. Der Mieter ist hier zur Reparatur bzw. zum Schadenersatz (Zeitwert!) verpflichtet. Wenn der Fleck nur in einem Zimmer ist, dann natürlich nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit nur Schadenersatz für die Fläche dieses Zimmers und nicht der ganzen Wohnung.
    Also:
    Kosten der gesamten Verlegung auf 1 m² runterrechnen und über 10 Jahre verteilen. Und für die Größe des fraglichen Raumes anteilig verrechnen.
    z.B. 100 m² Fläche, Gesamtkosten der Verlegung 5.000 € entspricht 50 €/m².
    Fragliches Zimmer: 20 m², also 1000 € Verlegekosten, Auszug nach 5 Jahren---> 500 € max. Schadenersatzsumme


    Also auf keinen Fall irgendein Angebot einer Firma als Zahlungsgrundlage akzeptieren. Im Zweifelsfall wird der Vermieter den Teppich nicht mal wirklich tauschen.
    Meist ist auch eine Reparatur (Austausch eines Teilstückes) möglich. Teppichverleger können das sehr gut, man sieht wirklich nichts mehr danach, selbst wenn der restliche Teppich schon 2 Jahre alt war- Voraussetzung keine Billigqualität)


    Bei mir hat der Vermieter nach 4 Jahren auch einen größeren Kaffefleck akzeptiert, das bei der Vorabnahme bemängelte Brandloch (Steichholzkuppe runtergefallen, also wirklich miniklein) habe ich mit UHU und einigen Teppichflocken repariert.


    Ich hoffe, dass konnte etwas helfen, wenn auch in Deinem Fall die Versicherung den Schaden übernimmt.
    Blöd ist eben nur, dass die Versicherungen hierzulande zu schnell überzogenen Forderungen begleichen und dadurch die Beiträge steigen.


    E.F.

  • Hi,


    sorry, ist ein altes Thema, aber habe da noch eine Frage:


    Ich bin gerade aus meiner Wohnung ausgezogen, und meine Vermieterin hat uns 60€ (ohne Zinsen) zu wenig von der Kaution zurück überwiesen. 60€ sind nicht viel, aber Geld ist Geld.
    Teppich war wellig, da dort unsere Bürostühle, und auch die des Vor-Mieters, häufig benutzt wurden. Beim Einzug wies der Teppich auch schon leichte Wellen auf, wurde aber nicht schriftlich festgehalten.
    Als ich und meine Freundin noch geraucht haben, entstanden auch 2-3 kleine Brandflecken.


    Meine Vermutung ist, das der Teppich schon >7 Jahre alt ist. Wenn dem so wäre, trifft uns trotzdem eine Zahlungspflicht, obwohl der Vermieter den Teppichboden aufgrund des Alters erneuern müsste?


    Danke und gruß
    Markus

  • Zitat

    Original geschrieben von Markus_HNX
    Meine Vermutung ist, das der Teppich schon >7 Jahre alt ist. Wenn dem so wäre, trifft uns trotzdem eine Zahlungspflicht, obwohl der Vermieter den Teppichboden aufgrund des Alters erneuern müsste?


    Da der Teppich nicht nur normale Abnutzungserscheinungen aufweist, sondern da zusätzlich noch Brandlöcher drin sind, würde ich mal sagen ja. Du hast was kaputt gemacht, also musst Du dafür geradestehen. ;)

  • damit sie uns nicht zu viel berechnet. aber mit 60€ sind wir noch recht gut weggekommen. Wollte wissen ob ich überhaut dafür geradestehen muss.

  • damit sie uns nicht zu viel berechnet. aber mit 60€ sind wir noch recht gut weggekommen. Wollte wissen ob ich überhaut dafür geradestehen muss.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!