Abwasserrohr angebohrt und Wasserschaden, Schuld?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    BTW: Was noch nicht gesagt wurde: Den Italiener solltest Du ganz schnell vergessen. Warum sollte DEINE Haftpfllicht zahlen, wenn ein Italiener ein Loch in die Wand bohrt?




    Hi,
    welcher Italiener ? :) Wir sind beide Versichert aber nur Haftpflicht, die Hausratsversicherung wollten wir die ganze Zeit machen aber immer vergessen.


    Die Wohnung ist ein Neubau und auf der Seite wo die Spüle und die Wasseranschlüsse sind, wurden keine Schränke angebracht. Da dachte ich mir das auch das man besser nicht bohrt.


    Es ist die Wand die Ecke , da haben wir nicht mit einem Rohr gerechnet, sorry aber da hat keiner von uns mit gerechnet. Der Vermieter sagt, das ist egal man hätte auf jeden Fall fragen sollen.



    Wie ist das jetzt mit der Versicherung, wenn ich ein Loch in die Wand bohre und an der Wand sind keine Wasseranschlüsse, ich mit einem Messgerät die Wand untersuche, keine Anzeige da das Rohr ja aus Kunststoff ist und kein Trinkwasserrohr ist.


    Wie sieht das aus, kann ich das der Haftpflichtversicherung melden ??


    Gruß

  • Re: Re: Re: Hilfe ! Abwasserrohr angebohrt und Wasserschaden, Schuld ??



    Hi,
    aber eine Hausratsversicherung steht nur für eigenen Schaden ein und nicht an Schaden von anderen. Die Wohnung ist gemietet also ist der Schaden an dem Eigentum von jemanden anderem eingetretten ! So sehe ich das.


    Vor 2 Jahren habe ich mal bei meiner Wohnung beim Einzug, die Wohnungstür beschätigt da hatte auch meine Haftpflicht den Schaden bezahlt, an meinen Vermieter.


    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Wie sieht das aus, kann ich das der Haftpflichtversicherung melden ??


    Mit 99%iger Sicherheit ja.


    Ob man dort mit Rohren hätte rechnen müssen oder nicht, ist zunächst mal nicht weiter relevant, insbes. würde ich mit dem Vermieter nicht auf dieser Schiene diskutieren. Ich denke mal, es sollte auf der Hand liegen, dass Ihr den Schaden irgendwie bezahlen müsst. Sich da mit nicht vorausahnbaren Rohren rauszureden halte ich für wenig angebracht.


    Die Haftpflicht haftet grundsätzlich für Schäden, die man anderen Leuten zufügt, solange es nicht mit Absicht bzw. grob fahrlässig erfolgt. Wenn jemand einen anderen mit der Absicht, ihn um die Ecke zu bringen, über den Haufen fährt, zahlt die Haftpflicht des Fahrers z.B. nicht... ;)


    In Deinem Falle kann man mit Sicherheit keine grobe Fahrlässigkeit unterstellen, so dass ich das Ganze für einen geradezu klassischen Haftpflichtversicherungsfall halten würde.


    Wichtig ist allerdings: Du darfst in der Wohnung Deiner Freundin nicht auch Deinen eigenen Wohnsitz haben. Wenn dem so ist, dann ist der Schaden an Eurer gemeinsamer Wohnung entstanden. In diesem Falle zahlt Deine Haftpflicht zwar auch, allerdings nur den Schaden, der außerhalb Eurer Wohnung (also bei eventuell unter Euch wohnenden Menschen bzw. im Keller) aufgetreten ist. Für den Schaden in der eigenen Wohnung bräuchte es dann in der Tat die nicht vorhandene Hausratversicherung.


    Wenn Du dort aber nicht wohnst, dann zahlt die Haftpflicht IMHO den kompletten Schaden. Aus deren Sicht sind es ja alles Fremdschäden, also sowohl das im Keller als auch das in der Wohnung der Freundin.


    Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    aber eine Hausratsversicherung steht nur für eigenen Schaden ein und nicht an Schaden von anderen. Die Wohnung ist gemietet also ist der Schaden an dem Eigentum von jemanden anderem eingetretten ! So sehe ich das.


    Hast Du eigentlich auch wieder recht. In einer Mietwohnung sollte eine Hausratversicherung in der Tat nur für den eigenen Hausrat da sein, nicht aber für die Mietsache an sich. Von daher sollte eine Haftpflicht auch dann zahlen, wenn man selbst in der Wohnung wohnt und an der Wohnung irgendwas zerstört.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • hi,


    das du das rohr nicht mit nem metall sucher gefunden hast ist klar. Aber ich habe bis jetzt 90% aller Dinge gemerkt, die ich angebohrt habe. Und so viel ich weiß gibt es keine bestimmte verlegerichtlinie für Abwasserrohre in der Wand, die in Deinem Fall greifen würde. Also seid alleine Ihr für denSchaden verantwortlich. Welche Versicherung dafür zahlt habe ich keinen Plan.

  • Ich würde es so auslegen, dass wenn es die Wohnung Deiner Freundin ist, sie selbst allein das Loch gebohrt hat und niemand niemandem geholfen hat. Dann zahlt die Haftpflicht und es gibt keine Nachfragen oder Probleme.
    Man müsste der Versicherung nur Nahe legen, dass eine Frau die Bohrmaschine halten konnte... :D Spaß beiseite; ich denke, dass es so dann am einfachsten ist. Und wenn sie der Versicherung das mit dem Leitungssuchen, evtl. Metallsuchgerät erklärt, müsste das IMHO ausreichen, dass es nicht grob fahrlässig ist.


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007 Die Haftpflicht haftet grundsätzlich für Schäden, die man anderen Leuten zufügt, solange es nicht mit Absicht bzw. grob fahrlässig erfolgt. Wenn jemand einen anderen mit der Absicht, ihn um die Ecke zu bringen, über den Haufen fährt, zahlt die Haftpflicht des Fahrers z.B. nicht... ;)


    OT: Ich bin mir ganz sicher, dass man heutzutage bei einigen Haftpflichtversicherungen gegen Gebühr auch grobe Fahrlässigkeit bzw. Absicht versichern kann.

  • Hi,


    das hört sich ja gut an, wir werde dann die Versicherung anrufen, leider bin ich auch in der Wohnung gemeldet.


    Sie hatte ja die Löcher gebohrt !! Also kein Problem :)



    Wenn ihr noch was anderes hört, sagt mir das ich melde es erst morgen der Versicherung.


    Da ich erst die Handwerkern über die Schulter schauen möchte und das Loch sehen möchte, in dem Rohr. Nachher war es doch nicht unsere Schuld.


    Gruß

  • Sodele - habe mal meiner Versicherungstante den Fall geschildert:


    Für die Fremdschäden springt auf jeden Fall Deine Haftpflichtversicherung ein (Reparatur des Rohres, entstandene Schäden durch das Wasser, ausserhalb Deiner Wohnung). Aber reiche einfach auch die (Schimmel-)Schäden in Deiner Wohnung ein. Die Chancen stehen nicht allzu schlecht, dass diese auch übernommen, bzw. im Zuge der Rohrreparatur gleich mit beseitigt werden.


    Ablehnen kann die Versicherung die Regulierung der Schäden in der eigenen Wohnung immernoch, aber ein Versuch schadet nicht.



    Stefan

  • ich hoffe mal Ihr habt in eurer Haftpflichtversicherung die sogenannten "Mietsachschäden" an fremden Immobilien mitversichert? Sonst könnte es Probleme geben, da in den allgemeinen Haftpflichtbedingen Schäden an gemieteten Sachen ausgeschlossen sind. Sollte aber eigentlich in jeder PHV abbedungen sein.


    BTW: Grobe Fahrlässigkeit ist in der Haftpflichtversicherung immer mitversichert, der Ausschluß gilt nur für Vorsatz. Anderst sieht das in der Hausratversicherung aus, da ist grobe Fahrlässigkeit erstmals ausgeschlossen und kann gegen extra Prämie mitversichert werden.

  • Hi,


    habe heute mit der Versicherung telefoniert und alles erklärt. Um es gleich zu sagen der Schaden wird übernohmen :D


    Da wir die Löcher nicht an der Wand gebohrt haben, wo die Wasseranschlüsse sind, ist es gar kein Problem.


    Ende gut alles gut :)



    Danke für Eure Hilfe !


    Gruß


    Thorsten

  • Hallo,


    derjenige, der das Loch gebohrt hat, sollte


    - eine Privathaftpflichtversicherung haben
    - nachweisen können, dass er mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet hat (am besten, wenn Zeugen dies belegen können).


    Die Grenzen zwischen fahrlässig (grob fahrlässig) und vorsätzlich sind leider fliessend.


    Schau mal die AGBs der Haftpflichtversicherung daraufhin durch, bevor du den Schaden meldest und die Peparaturrrechnung einreichst.


    Gruss
    tector

    Gruss tector
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