Versand USA-Deutschland - Hilfe/Erfahrungen gesucht

  • Zitat

    Original geschrieben von Cracker
    Die Warennummern sind korrekt, das wurde mir vom Zoll schon bestätigt. Ausserdem gibt es auch keinen Zoll auf den Produkten, so dass ich lediglich die 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss. Soweit so gut.


    Was willste denn eigentlich importieren?


    Zitat

    Original geschrieben von Cracker
    Ich bin mir jetzt nur noch nicht sicher, ob ich den ersten Schritt machen soll und auf DHL zugehen soll, oder ob ich erst mal warte, bis das Paket eintrifft?


    Normalerweise erhälst du vom Spediteur / Frachtführer (also hier DHL) ein Aviso, dass die Ware eingetroffen ist, und es wird nach weiteren Verfügungen gefragt.
    Es kann allerdings nicht schaden schon vor dem Import Rücksprache zu halten, ob nicht etwaige Importgenehmigungen notwendig sind, oder Ursprungszeugnisse etc.
    Möglichkeiten gibt es viele...


    An wen Du dich bei DHL konkret wenden kannst... keine Ahnung. Aber wie gesagt: wenn Du einfach abwartest wird DHL dich auch avisieren. Daher Name und Tel.Nr., ggf. auch eine Faxnummer auf der Begleitdokumentation angeben damit das Verfahren beschleunigt wird und man dir nicht erst postalisch "nachrennen" muß.


    Wenn Du Kontakt hast kannste auch gleich nachfragen ob sie nicht einen generellen Verzollungsauftrag vermerken können. Dann muß in Zukunft nicht jedes Mal nachgefragt werden, sondern Warensendungen für dich werden dann immer direkt verzollt weil hinterlegt ist daß Du damit einverstanden bist.


    Was Du in jedem Fall sofort erledigen kannst: ATLAS-Zollnummer in Karlsruhe beantragen. Wenn das erst in die Gänge kommt wenn das Paket hier steht verlierst Du sonst Zeit.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ich möchte Kosmetika aus den USA importieren. Ich habe daher auch schon geklärt, wie es mit dem Import aussieht. Das stellt kein Problem dar, es gibt keinen Zoll, keine Einfuhrgenehmigungen usw..


    Dem Versender habe ich mitgeteilt, er soll auf jeden Fall die Anschrift mit Telnr. und email-Adresse angeben, damit es schneller geht. Und die ATLAS-Zollnummer beantrage ich auch schon mal.


    Den generellen Zollauftrag werde ich mit DHL dann auch für die Zukunft schon mal klarmachen.


    Was sollte denn eigentlich vom Hersteller noch alles mitgeliefert werden, mal abgesehen von der Rechnung?

  • Cracker


    Willkommen im Club Kollege! Nachdem im Hardware und Mobilfunkbereich die Margen zum heulen sind, bin ich auch gerade am verhandeln mit verschiedenen Grosshändlern in den USA um Kosmetika und Düfte zu importieren. Der günstige Dollarkurs lässt im Moment wenn der deutsche Zoll nicht arg zu langt doch einigermassen lukrative Geschäfte zu.


    So erstmal auf alle Fälle die Rechnung sollte mit, dann vom Hersteller evtl. ein Datenblatt mit der genauen Beschreibung der Ware! Am besten ist wenn man schon den Internationalen TARIC-Code für die Zollvoranmeldung aufführt. Falls die Ware in Deutschland das erste mal verkauft wird muss evtl. ein Unbedenklichkeitszeugnis erstellt werden bzw. vom Hersteller angefordert werden.


    Ansonsten mit der Atlas Nummer kann man sich so ab der 3 Einfuhr gedanken machen mit ner eigenen Zollnummer. Den wenn nach der 1. Einfuhr es sich nicht lohnt hat man sich die Arbeit umsonst gemacht. Den die ersten 3 Einfuhren gehen auch ohne Atlas Nummer.

  • IGGY:
    Naja, Zoll ist auf den Produkten zwar in der Regel nicht, aber trotzdem sind die Margen nicht so hoch wie es sein könnte. Hast du dich schon mal mit der Kosmetik-Verordnung auseinandergesetzt? Als Importeur wirst du behandelt wie ein Hersteller und musst alle möglichen Tests, Zertifizierungen, Nachwesie usw. erbringen. Das Ganze hat mich mittlerweile schon mehr als 5.000€ gekostet, ohne überhaupt mal etwas importieren zu können.... Und fertig bin ich noch lange nicht. Und das bei einer kleinen Auswahl an Produkten.

  • Cracker


    Nein damit habe ich mich noch nicht auseinander gesetzt, da ich Kosmetika anbieten möchte die es auch in jeder gut sortierten Drogerie auch zu haben ist. Sind nicht viele Produkte aber einige die in den USA herstellt worden sind, sind derzeit durch die enorme Eurostärke relativ günstig. Aber das würde hier jetzt zu sehr in Detail gehen. Falls du Fragen hast oder Infoaustausch suchst kannst du dich auch gern per PN melden.

  • IGGY, wie kommst Du darauf daß er sich die ATLAS-Nummer erst nach dem 3. Import holen soll? Du hast zwar Recht daß es bei bis zu 3 jährlichen Importen theoretisch ohne Nummer geht, aber bevor nach dem 3. Import man wieder anfängt sich mit der Geschichte auseinander zu setzen würde ich die Nummer jetzt beantragen - und fertig.Dann kann DHL die nämlich auch gleich vermerken und dann hat er in Zukunft Ruhe.


    Cracker, wenn Du die Warentarifnummern schon hast und sowieso nur eine überschaubare Menge an Produkten importierst kannste DHL auch mitteilen welche Produkte mit welcher Warentarifnummer abgefertigt werden sollen. Dann muß deren Zollabfertiger nicht immer erstmal überlegen, sondern setzt die von dir vorgegebene Nummer ein und Du erlebst auch keine Überraschungen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Printus


    Es war nur ne persönliche Anregung um mit den ersten Importen den Absatz abzuwarten. Nach dem ersten bzw. 2 Import kann man dann ja abschätzen ob der Gewinn bzw. Absatz dem entspricht was man sich vorgestellt hat und dann wenn es wirklich von Nöten ist die Atlas Nummer beantragen. Kann aber jeder managen wie er möchte.


    Zumindest sind viele die es bei einem Import belassen und so dem Zoll unnötig arbeit mit der Anlage der Atlas Nummer ect. machen.

  • IGGY:
    Das dachte ich auch immer. Stimmt aber nicht. Wenn du aus einem Nicht-EU-Land Kosmetik importierst, wirst du behandelt wie ein Hersteller! Du bist dann nämlich der für die Einfuhr in die EU verantwortliche Unternehmer. Ob das sonst noch innerhalb der EU angeboten und verkauft wird, spielt keine Rolle!
    Du musst dich damit an alle Vorschriften dieser Verordnung halten und das bedeutet, alle Tests durchführen, Sicherheitsbewertungen für die menschliche Gesundheit, usw.. Hört sich total irre an, ist aber so und wird von den Behörden auch überwacht (http://bundesrecht.juris.de/kosmetikv/BJNR025890977.html).
    Umgehen kannst du das nur, wenn du bei einem Großhändler innerhalb der EU kaufst. Dann ist er nämlich für den ganzen Kram zuständig, aber sobald du ausserhalb der EU bist, müsstest du z.B. für Nivea-Creme den ganzen Aufwand betreiben und sämtliche Tests durchführen.

  • Cracker


    Das wäre mir neu. Ich weiß das bei Kosmetikprodukten aus eigener Herstellung bzw. die zum ersten mal in Deutschland eingeführt wird ein Unbedenklichkeitszeugnis erstellt werden muss. Aber bei Produkten die Tag ein Tag aus millionenfach ins Land geholt werden für die der Hersteller ein Unbedenklichkeits bzw. Herstellungszeugnis besitz mit einer gültigen Taric Nummer dürfte dieses dann entfallen. Aber werde mich noch mal näher damit beschäftigen. Auch wenn die Ware Zollfrei ist brauchst du eine Taric Nummer da der Zoll die Ware klassifizieren muss und das geht nur mit den weltweit gültigen Taric Nummern.


    Ich hatte vor etwas längerer Zeit schon mal versucht Kosmetika mit Propolis aus Südosteuropa einzuführen. Da Propolis ein Naturprodukt von Bienen ist kam der Zoll auch auf die wildesten Ideen wie ein Gutachten vom Vetrinäramt, Einfuhrzoll nach Gewinnschätzung, Mehrwertsteuer und Unbedenklichkeitszeugnis. Da wurden die Kosten unüberschaubar und der Versuch unmöglich, da der Erfolg dieses Produktes nicht sicher war. Also für den Fall trifft deine Aussage treffend zu.


    Ein grösseres Problem war der Import aus den USA. Ich hatte dort einige Produkte einer Marke erworben und hier eingeführt und verkauft. Da war der Zoll kein Problem vielleicht hatte ich Glück gehabt, da es sich um eine geringe Mustermenge gehandelt hatte. Jedenfalls hatte ich erst hier in Deutschland die Probleme als angeblich der Distributor für Deutschland mir den Verkauf untersagte, da er die alleinige Lizenzrechte für Europa an den Produkten besitzen würde und ich falls ich diese Produkte vertreiben möchte allein nur über die Bezugsquelle in Europa einzukaufen hätte. Da ansonsten sich seine Rechtsabteilung mit dem Fall beschäftigen würde. Ob das so Rechtens war oder nur plumpe Drohung, keine Ahnung. Jedenfalls ich war jung und hatte keine Lust mich auf einen Rechtsstreit mit ungewissen Ende einzulassen. Also ließ ich das erstmal. Falls wir Leute haben die das Markenrecht studieren bin ich für eine persönliche Einschätzung sehr dankbar. Den in einer Welt der Globalisierung sollte es doch einem selbst überlassen werden wo er einkauft. Den bei den Reimporten von Autos geht das doch auch das sie problemlos aus Dänemark, Italien, Polen ect. geholt werden.

  • IGGY:
    Sieh dir die Verordnung mal genau an, speziell dies hier:


    § 5b Bereithaltung von und Zugang zu Unterlagen
    (1) 1Der Hersteller hat unter der Anschrift oder dem Firmensitz nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 folgende Unterlagen für die Durchführung der amtlichen Überwachung bei kosmetischen Mitteln bereitzuhalten:


    1.Unterlagen über die qualitative oder quantitative Zusammensetzung des Erzeugnisses; bei Riech- und Aromastoffen ist nur die Bereithaltung der Bezeichnung und die Code-Nummer dieser Zusammensetzung sowie Name und Adresse des Lieferanten erforderlich,
    2.die physikalisch-chemischen und mikrobiologischen Spezifikationen der Ausgangsstoffe und des Erzeugnisses sowie Unterlagen über die Reinheit und die mikrobiologische Beschaffenheit des kosmetischen Mittels,
    3.Belege, daß die Herstellungsweise nach Guter Herstellungspraxis nach § 5c Abs. 1 erfolgt ist,
    4.die Bewertung der Sicherheit des kosmetischen Mittels für die menschliche Gesundheit nach Maßgabe des Absatzes 2,
    5.Name und Anschrift der Person, die für die Bewertung nach Nummer 4 verantwortlich ist,
    6.das den zur Bereithaltung von Unterlagen verpflichteten Personen bekannte Erkenntnismaterial über unerwünschte Nebenwirkungen für die menschliche Gesundheit, die durch das kosmetische Mittel bei seiner Anwendung hervorgerufen worden sind,
    7.der Nachweis der Wirkung eines kosmetischen Mittels, sofern im Verkehr oder in der Werbung darauf hingewiesen wird, daß die Wirkung auf einer besonderen Beschaffenheit beruht oder sofern eine Wirkung besonders hervorgehoben wird,
    8.Daten über alle Tierversuche, die vom Hersteller oder der Person, die für das Inverkehrbringen des Erzeugnisses verantwortlich ist, im Zusammenhang mit der Entwicklung oder der Sicherheitsprüfung des kosmetischen Mittels oder seiner Bestandteile durchgeführt worden sind.
    2Der Hersteller kann die Verpflichtung nach Satz 1 auf einen Beauftragten übertragen. 3Hersteller ist auch, in dessen Auftrag ein kosmetisches Mittel hergestellt wird. 4Wird das kosmetische Mittel in die Europäische Union eingeführt, so hat der für die Einfuhr Verantwortliche die Unterlagen nach den Nummern 1 bis 8 unter der Anschrift oder dem Firmensitz nach Satz 1 bereitzuhalten.
    (2) 1Der für die Bewertung der Sicherheit des kosmetischen Mittels für die menschliche Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Verantwortliche hat das allgemeine toxikologische Profil der Bestandteile, deren chemischen Aufbau und den Grad der Exposition, insbesondere die spezifischen Expositionsmerkmale der Bereiche, bei denen das Mittel angewandt werden soll oder der Bevölkerungsgruppe, für die es bestimmt ist, zu berücksichtigen. 2Der nach Satz 1 Verantwortliche hat kosmetische Erzeugnisse, die für Kinder unter drei Jahren oder die ausschließlich für die Reinigung und Pflege des externen Intimbereiches bestimmt sind, unter besonderer Berücksichtigung dieser Anwendungen zu bewerten. 3Der nach Satz 1 Verantwortliche hat bei Erzeugnissen, die nach dem 1. Januar 1997 erstmalig bewertet werden, die Sicherheit für die menschliche Gesundheit nach den in Anhang 1 des Chemikaliengesetzes enthaltenen Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP) zu beurteilen.


    (3) 1Wird das Erzeugnis an mehreren Orten in der Europäischen Union hergestellt, so kann der Hersteller abweichend von Absatz 1 einen einzigen Herstellungsort bestimmen, an dem er die Bewertung nach Absatz 1 Nr. 4 bereithält. 2Der Hersteller hat diesen Ort der hierfür sowie der für die Überwachung von kosmetischen Mitteln zuständigen Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Ort der Anschrift oder der Firmensitz nach Absatz 1 liegt, auf Verlangen mitzuteilen. 3Im Fall des Satzes 1 hat der Hersteller, wenn der Ort im Inland liegt, die Bewertung nach Absatz 1 Nr. 4 dort nach Maßgabe des Artikels 7a Abs. 1 Buchstabe d der Richtlinie 76/768/EWG zugänglich zu machen.


    (3a) 1Der Hersteller oder der für die Einfuhr eines kosmetischen Mittels Verantwortliche hat jeder Person zu den Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 6 leicht Zugang zu gewähren, insbesondere auf fernmündliche oder schriftliche Anfrage oder auf elektronischem Weg; zu den Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 über die quantitative Zusammensetzung hat er nur Zugang zu gewähren, soweit diese als nach der Richtlinie 67/548/EWG gefährlich eingestufte Stoffe betreffen. 2Satz 1 gilt nicht für Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.


    (4) Die Angaben nach Absatz 1 Nr. 1 bis 8 müssen in deutscher Sprache oder in einer anderen leicht verständlichen Sprache bereitgehalten werden.


    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 5c Gute Herstellungspraxis und Sachkenntnis
    (1) Bei der Herstellung kosmetischer Mittel sind die Grundsätze der Guten Herstellungspraxis zu berücksichtigen.


    (2) Der für die Bewertung nach § 5b Abs. 1 Nr. 4 Verantwortliche muß ein Diplom im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16) auf dem Gebiet der Pharmazie der Toxikologie, der Medizin, der Dermatologie, der Lebensmittelchemie, der Chemie oder in einem verwandten Beruf vorweisen können.



    Ich wäre da sehr vorsichtig, sonst könntest du bei Allergien oder so ganz schnell in Bedrängnis kommen, wenn das jemand bei dir gekauft hat. Ich war deshalb auch schon bei einem Unternehmsberater für Kosmetik und der hat mich explizit darauif hingewiesen, dass du dafür sorgen musst, dass die Produkte einwandfrei sind und dich deshalb an diese Regeln halten musst. Es sei denn, du beziehst die Ware in der EU, weil man dann davon ausgeht, dass alle Prüfungen innerhalb der EU bereits durchlaufen wurden.


    Ich sehe das mittlerweile als Marktinstrument an, die EU nach außen abzuschotten. Man erhebt zwar keine Zölle, aber dafür verlangt man den ganzen anderen Kram...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!