hallo,
wollte mal nachfragen, welches recht die bundesagentur für arbeit (ehemals arbeitsamt) das recht hat, arbeitslose 3 monate an sich zu binden, und diese erst nach dieser zeit zu einem privaten arbeitsvermittler dürfen? es kann ja nicht sein, das die in einigen berufen wirklich rar gesähten stellenangebote ausgerechnet von privaten vermittlern kommen und man als gerade arbeitslos gewordener jobsucher sich nicht auf diese stellen bewerben kann, da diese agenturen dann kein geld vom staat bekommen.
klar könnte man die präie auch selber zahlen... aber wenn die sich schon dazu entschließen private zu zu lassen warum nicht von anfang an?
weiß jemand genaueres?