ZITAT TAGESSCHAU.de_____
Regulierungsbehörde
Mitnahme der Handy-Nummer darf 29,95 Euro kosten
Die Regulierungsbehörde hat überhöhte Preise zweier Mobilfunkanbieter für die Mitnahme von Rufnummern gestoppt. Die Behörde legte nach Angaben vom Mittwoch in Bonn eine Preisobergrenze von 29,95 Euro für die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk fest. Dieser Preis sei anhand eines überschlägigen Vergleichs mit den üblicherweise im In- und Ausland für die Mitnahme der Rufnummer erhobenen Entgelten ermittelt worden, teilte die Behörde in Bonn mit.
Obwohl der Mobilfunk in Deutschland im Regelfall nicht der Preisfestsetzung durch die Behörde unterliegt, nahm die Bonner Aufsichtsbehörde eine Beschwerde über hohe Gebühren beim Anbieterwechsel zum Anlass, eine Preisobergrenze zu fixieren.
Anlass des nachträglichen Regulierungsverfahrens war eine Beschwerde gegen zwei Mobilfunk-Weiterverkäufer (Drillisch und Alphatel). Sie hatten beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen von ihren Kunden 116 Euro einschließlich Mehrwertsteuer für die Rufnummernmitnahme verlangt. Die Mitnahme der persönlichen Handy-Rufnummer ist in Deutschland seit November 2002 möglich.
ZITATENDE_____
Soll das auch bedeuten, dass nachträglich Portierungsgebühren zurückverlangt werden können? denke wohl eher nicht.