Dein Fall ist deutlich mehrschichtiger, aber vom Grundsatz her liegst du richtig. Du kannst zudem noch die Unterkunft (deine Wohnung) ansetzten und noch einige andere Dinge mehr (Stichwort "Doppelte Haushaltsführung"). Du solltest dir dies noch einmal ansehen, damit solltest du klar kommen.
Allerdings bin ich mir nicht mehr sicher, ob nicht eine Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung, wie z.B. eine gewisse Entfernung bzw. eine gewisse Zeitersparnis, gegeben sein muß. Bei dir beträgt der Unterschied ja nur 11 km, wenn ich dich richtig verstanden habe.
Gruß,
Martin