20 Euro zu viel Gehalt für Kindergeld?

  • Dein Fall ist deutlich mehrschichtiger, aber vom Grundsatz her liegst du richtig. Du kannst zudem noch die Unterkunft (deine Wohnung) ansetzten und noch einige andere Dinge mehr (Stichwort "Doppelte Haushaltsführung"). Du solltest dir dies noch einmal ansehen, damit solltest du klar kommen.


    Allerdings bin ich mir nicht mehr sicher, ob nicht eine Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung, wie z.B. eine gewisse Entfernung bzw. eine gewisse Zeitersparnis, gegeben sein muß. Bei dir beträgt der Unterschied ja nur 11 km, wenn ich dich richtig verstanden habe.


    Gruß,
    Martin

  • Bei haiko_fries wird es imho schon an der beruflichen Veranlassung für den "zweiten" Haushalt scheitern. Wer täglich zu seinen Eltern nach Hause fährt, wird die eigene Wohnung nicht als doppelten Haushalt angerechnet bekommen. Damit fallen dann nur die üblichen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an. Allerdings könnte man hier evtl. Dienstreisen unterstellen, je nachdem, wo der Haupt-Ausbildungsort liegt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Eisy
    Bei haiko_fries wird es imho schon an der beruflichen Veranlassung für den "zweiten" Haushalt scheitern.
    [...]


    Das sehe ich nicht so. Sofern du meinem Link folgst, wirst du folgendes lesen:


    Eine doppelte Haushaltsführung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG setzt grundsätzlich vor-aus, dass eine Haushaltsführung aus beruflichem Anlass auf zwei Wohnungen aufgeteilt ist.

    Ein beruflicher Anlass liegt regelmäßig vor,

    - wenn der Arbeitnehmer ein neues Dienstverhältnis außerhalb seines bisherigen Wohnorts und seiner Umgebung begründet (z.B. Aufnahme einer Berufsausbildung in einem weiter entfernten Ort).


    Gruß,
    Martin

  • hm also wie ich das jetzt auf der von dir genannten Seite verstanden habe, handelt es sich bei mir um eine „unechte“ doppelte Haushaltsführung.
    Da ich ja nur bei meinen Eltern gewohnt habe und jetzt in meiner eigenen Wohnung wohne. (Beides ist übrigens in Hamburg. Die Entfernung zwischen meinen Eltern und meiner Wohnung beträgt ~27km)
    Irgendwie blick ich noch nicht so ganz klar durch.


    also auf der Seite steht unter "Abzugsfähigkeit von Kosten bei „unechter“ doppelter Haushaltsführung ab 01.01.2004" folgendes:


    "für die Gesamtdauer der Ausbildung gilt: Aufwendungen für Wege zwischen der weiter entfernt liegenden Wohnung und der Arbeitsstätte, unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen weiterhin am bisherigen Wohnort beibehält, vgl. Weisung des Bun-desamtes für Finanzen vom 23.03.2004."


    Versteh ich das jetzt richtig das ich einfach für die Berechnung der Kilometer immer die Entfernung zwischen dem Haus meiner Eltern und meinen Arbeitsstätten nehmen kann?
    Hier einmal die unterschiedlichen entfernungen:
    Meine Wohnung ,FH: 30km
    Meine Wohnung ,Betrieb: 2km


    Meine Eltern, FH: 41km
    Meine Eltern, Betrieb:28km


    Was denkt ihr?


    P.S. ich fahre nicht jeden Tag zu meinen ELtern nach Hause, falls das jetzt so rübergekommen ist. Nur jedes Wochenende, da auch meine Freundin dort in der Nähe wohnt.


    Gruß
    Haiko

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